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sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht? innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 11:51
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sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

hallo

ich bin etwas verwirrt.

die meisten tiere aus zuchten oder pflgestellen werden ja mit einem schutzvertrag abgeben in dem eben bestimmte grundlegende sachen wie ein zuchtverbot oder ähnliches festglegt ist.

es soll ja das tier schützen.

aber jetzt wurde gesagt das diese schutzverträge trotz unterschrift nicht rechtkräftig seien.

warum?

zusätzlich gibt es wiedersprüche ob die tiere nun unter sachen vor gericht fallen und so behandelt werden oder nicht da es eine änderung am gesetzt gegeben haben soll. blos ist das recht schwammig umschrieben wie ich finde.. denn einerseitz steht dort eben

tiere sind keine sachen und im nächsten satz steht wie sachen vor dem gesetzt zu behandeln sind *verwirrt guckt*

kann mich da einer aufklären!?

lg holly
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 13:18
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

Klär Du mich zuerst auf: Wer hat denn was gesagt in Bezug worauf?

Zur anderen Frage:

Zitat:
Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden
und zwar

Zitat:
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Man kann Tiere also verkaufen, verschenken, vererben usw. usf.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 15:31
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

naja in einem forum gab es eine disksion das man ein tier nicht zurücknehmen könnte wenn es aus einer zucht oder notfall stammt. auch dann nicht wenn das tier eben zur zucht eingesetzt wird obwohl ein vertrag unterschrieben worden ist in dem festgelegt wurde das das tier nicht zuchttauglich ist und der ehemalige vermittler/besitzer/züchter sich unter solchen umständen das tier zurückholen darf.
halt weil es nicht mehr sein eigentum ist nach abgeb/verkauf des tieres

also weil es ein verstoß ist gegen den vertrag der ausgehandelt worden ist.. die person währe ja dann vertragsbrüchig geworden..deswegen dürfte man das tier zurückhohlenw enn denn dann der vertrag überhaut rechtkräftig währe..

genauso wenn in dem vertrag eine artgerechte unterbringung gefordert wird und der spätere besitzer dann dies nicht einhällt und das tier vernachlässig.


nur man kann ja nicht vertragsbrückhig werden wenn solche schutzverträge von privaten leuten keine gültigkeit haben ... also ja ... da steh ich gerade auf dem schlauch.


das ist das was ich im BGB gefunden habe

Zitat:
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
erst kommt tiere sind keine sachen und werden durch besondere gesetze geschützt (damit meinen sie dann wohl das tierschutzgesetzt?) aber dann werden sie an jeder stelle wo es um teir geht eben mit sachen verglichen doer gelichgestellt. deswegen find ich es sehr verwirrend...

lg holly
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 23:40
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

1. Ich habe keine Ahnung, wieso ein solcher Vertrag nicht gültig sein sollte. Die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, wäre ein gesetzliches Verbot. Dann aber müssten die Schlauberger in Deinem Forum den entsprechenden Gesetzestext angeben können.

2. Es ist gewiss praktisch, ja oft unentbehrlich, Tiere in rechtlicher Hinsicht als Sachen anzusehen. Schließlich kann man sie kaum als Personen betrachten, oder hat schon jemand ein Tier eine Willenserklärung abgeben oder Vertragsverhandlungen führen sehen? Andererseits darf der Eigentümer eines Tieres über dieses nicht einfach wie über eine Sache verfügen. Während ich mein eigenes Handy zerstören, meine Couch misshandeln und mein Auto sogar abfackeln darf (naja, nich immer, und ich rate dringend davon ab), habe ich gegenüber meinem Hund keine derartigen Rechte. Ich mache mich vielmehr strafbar, wenn ich ihn einfach aus Jux misshandle.
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Alt 04.03.2010, 17:36
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

hallo und danke für die antworten ;-)

also es geht wohl darum das in dem schutzvertrag ein betrag festgelgt ist den man für das tier dann bezahlt damit währe es dann ein kaufvertrag und es würden die für einen kaufvertrag üblichen vertraglichen sachen gelten.

zu zwei

ähm... also wird jedes mal wo das tierschutzgesetzt nicht greift oder nicht mehr greift (misshandlungen, vernachlässigungen ect..) halt von dem tier als sache geredet ..

wenn man ein reh anfährt zum beispiel,
...weil da heist es ja immer man soll drauf halten.. währe ja halt mit dem tierschutzgesetzt nicht wirklich zu vereinbahren weil es als misshandlung oder wie auch immer auf das tier gesehen worden währe.

also hier würde dann eindeutig kein tierschutzgesetzt mehr greifen weil sonst die menschen zu schaden kommen würden wenn man sich verbremst oder wegen nem igel was weis ich ausweicht !?

seh ich das richtig?`

irgendwei kann man das drehen und wenden wie man lustig ist oder?
*grübel*

lg holly
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  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 18:08
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

Zitat:
Zitat von Holly Harmony
also es geht wohl darum das in dem schutzvertrag ein betrag festgelgt ist den man für das tier dann bezahlt damit währe es dann ein kaufvertrag und es würden die für einen kaufvertrag üblichen vertraglichen sachen gelten.
Hast Du einen Link mit einem Beispiel für einen solchen Vertrag? Und viell. auch mit den Argumenten, warum er nicht rechtsgültig sein sollte? Das würde mir das Verständnis erleichtern

Zitat:
wenn man ein reh anfährt zum beispiel,
...weil da heist es ja immer man soll drauf halten.. währe ja halt mit dem tierschutzgesetzt nicht wirklich zu vereinbahren weil es als misshandlung oder wie auch immer auf das tier gesehen worden währe.

also hier würde dann eindeutig kein tierschutzgesetzt mehr greifen weil sonst die menschen zu schaden kommen würden wenn man sich verbremst oder wegen nem igel was weis ich ausweicht !?
Das hat mit dem Tier als Sache nichts zu tun. Es handelt sich vielmehr um eine einfache Rechtsgüterabwägung: Das Leben von Menschen ist in unserer Rechtsordnung wichtiger als das von Tieren, daher darf man keinen Menschen gefährden, um ein Tier zu retten.

Das Tierschutzgesetzt erlaubt übrigens ausdrücklich die Tötung von Tieren "aus einem vernünftigen Grund".
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  #7 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 20:36
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

Du wirfst hier tausend Sachen durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben. Der verunglückte § 90a BGB hat nämlich gar nichts mit deinen anderen Fragen zu tun, man kann diese Norm als Jurist auch ignorieren, Auswirkungen hat sie nämlich keine. Zu deiner Schutzvertragfrage: diese Abreden sind wirksam, allerdings berechtigen sie üblicherweise nicht zu verbotener Eigenmacht, weil sie kein dingliches Recht auf Rückforderung des Tiers verleihen, sondern nur ein schuldrechtliches. Daher darf man das Tier nicht einfach vom Hof klauen, sondern muss ggf. klagen und zwangsweise vollstrecken.

Die Frage mit dem Reh ist eine simple Notstandsfrage und hat nichts mit § 90a BGB zu tun.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 00:18
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

Zitat:
Zitat von Clown
Du wirfst hier tausend Sachen durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.
Das kann man einem Rechtslaien aber durchaus nachsehen, meinst Du nicht?
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  #9 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 10:55
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

halo

danke für die vielen infos.


darf ich den link zu einem schutzvertrag denn hier rein posten oder muss ich das per PM machen?

denn ich hab jetzt einne schutzvertrag gefunden und eine leihgabevertrag...wobei ich es schon sehr ..naja ..sagen wir mal leicht anstößig finde ein tier zu verleihen... da sieht man wieder wie oft es doch nur als sache angesehen wird. die frage ist halt welcher währe rechtskräftig oder eben wenn man sein tier halt wieder haben möchte weil esw schlecht gehalten oder misshalndelt wird, mit welchem kommt man besser /schneller/ zu seinem recht.

hier geht es nicht darum einfach tier zurückzuverlagen sondern sie zu schützen...

also wirklich für den notfall wenn man sieht das tier leidet wie man am schnellesten agieren kann und auch die ebsten aussichten auf erfolg hat.

weil abgegeben ist ein tier schnell, und ich möchte halt wissen wie kann ich das tier vor grausamkeiten schützen oder vernachlässigung.

lg holly

danke für euer bemühen
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  #10 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 20:30
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AW: sind tiere nun sachen vor gericht oder nicht?

Kannst hier reinposten.
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