Dies ist eine Diskussion zu Schutzvertrag innerhalb des Forums Tierrecht
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| Schutzvertrag angenommen, jemand hat einen Hund von einem Tierschutzverein übernommen. Es wurde ein Schutzvertrag geschlossen und die Schutzgebühr wurde entrichtet. Was ist zu tun, wenn Hinweise bei dem Verein eingehen, dass es dem Hund nicht gut geht und dieser Verdacht sich bei einer Nachkontrolle erhärtet? Hat der Verein Möglichkeiten, den Hund wieder zurückzuholen, wenn er feststellt, dass der Hund zwar tierschutzgemäß jedoch nicht vertragskonform untergebracht ist. Liebe Grüße |
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| AW: Schutzvertrag Ich bin selbst im Tierschutz tätig und froh, dass wir eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber noch nicht hatten. Unsere Schutzverträge sind zwar von einem Anwalt erstellt, aber hier gilt , wie überall im Vertragsrecht, Papier ist geduldig. Letztlich entscheidet ein Gericht nach "Gutdünken" jeden Fall einzeln. In DeinemFall etwa: was ist tierschutzgemäss, aber "nicht vertragskonform" bspw., das ist etwas schwammig und interpretierbar. Man kann diesen Konflikt vermeiden, indem man ein Tier nur "zur Pflege" abgibt, das Eigentumsrecht daran aber behält. Daraus resultieren aber wieder andere Streitpunkte, bspw. wenns mal teuer wird beim Tierarzt oder sich die Lebensverhältnisse bspw. durch eine Lebensgemeinschaft drastisch ändern und der neue Partner bspw. keine Tiere mag. Dann wird schnell mal ein Tier "zurückgegeben" und eine Allergie vorgetäuscht. Verträge sind gut, so lange sich beide Parteien daran halten, aber auch nur so lange. Und ein Vertragsbruch muss nicht immer böswillig sein, es kann durchaus einmal eine Zwangslage entstanden sein, die für den Tierhalter unlösbar scheint, bspw. ein "unerwartetes" Tierhalteverbot in einer Mietwohnung, das zwar rechtlich nicht haltbar ist, aber einen Konflikt zwischen Mieter und Vermieter bedeutet, dem "nicht streitsüchtige" Mieter aus dem Weg gehen wollen. Aber auch bei massiven Tierquälereien kann man durchaus mit einer juristischen "Befreiung " scheitern, wenn ein Richter das Eigentumsrecht höher bewertet, als das Wohlergehen des Tiers. Die Beweiswürdigung ist ja allein Sache des Richters und aus unseren Erfahrungen weiss ich, dass viele Richter bspw. der Jagd "fröhnen". Vor nicht all zu langer Zeit starb ein Solcher, der sogar Präsident des LG war, nachdem er ein Urteil gegen einen langjährigen Tierquäler wesentlich abgemildert hatte. Gerechtigkeit auf höchster Ebene, sozusagen. |
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