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Schutzgebühr Rückerstattung

Dies ist eine Diskussion zu Schutzgebühr Rückerstattung innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 14.10.2009, 19:49
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Schutzgebühr Rückerstattung

Angenommen Person D übernimmt mit Schutzvertrag die Katze K von der ehemaligen Besitzerin B.

Im Schutzvertrag ließe sich folgende Veeinbarung finden:

Als Schutzgebühr wird ein betrag in Höhe von 250€ bei Vertragsunterzeichnung erhoben. Ein Anspruch auf Rückzahlung bei Rückgabe des Tieres besteht nicht.

Wäre diese Klausel rechtgültig?
Hätte Person D einen Anspruch auf ihr Geld bei Rückgabe des Tieres K an B?

Geändert von Aventurien (14.10.2009 um 20:21 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 23:21
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AW: Schutzgebühr Rückerstattung

Nein. Denn der Vertrag: Beidseitige Willenserklärung wurde bei Zahlung
des Kaufpreises und Übergabe der Sache (Katze) erfüllt.

Wenn keine ausdrückliche Rückzahlung vermerkt ist, bei Rückgabe,
bekommt D nichts.

Es sei denn, der Kaufvertrag ist in irgendeinem Punkt rechtswidrig und
es fehlt die salvatorische Klausel.

Außerdem ist die Schutzgebühr ja keine Kaufsumme im üblichen Sinne sondern vielmehr eine Aufrechnung der bis zu dem Zeitpunkt aufgelaufenen Aufrechnung der entstandenen Kosten. Mal rein menschlich gesehen.
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