Dies ist eine Diskussion zu Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? innerhalb des Forums Tierrecht
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| Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum ausgesucht. Falls nicht, dann bitte verschieben. ![]() So, jetzt zum Thema. Normalerweise kommt ja die private Haftpflichtversicherung des Katzenbesitzers für Schäden auf, die von seiner Katze verursacht wurden. Was aber, wenn der Katzenbesitzer sagt, er hätte gar keine Katze ??? Zur Erklärung: Letztes Jahr bekam die Katze von Nachbar A ein Junges im Schuppen von Nachbar B. Nachbar B fütterte beide Katzen, auch die Mutterkatze ging nicht wieder zu Nachbar A zurück. Irgendwann wurde sie dann überfahren. Das inzwischen einige Monate alte Jungtier blieb bei Nachbar B, der es auch weiterhin fütterte. Es wurde jedoch nie geimpft oder entwurmt, natürlich auch nicht kastriert. Darauf angesprochen, sagte Nachbar B, dass er mit einer Kastration nichts zu tun habe, da es ja gar nicht seine Katze wäre ... Es kam, wie es kommen musste: Dieses Jahr bekam die Katze 6 oder 7 Junge. Natürlich wurde auch davon keines der Katzenbabies geimpft oder entwurmt, und da auch keins davon kastriert werden wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch die weiblichen Babies Junge kriegen werden. ![]() Ok, soweit zur Vorgeschichte, nun zum eigentlichen Problem: Der inzwischen 3 oder 4 Monate alte Nachwuchs hat sich u.A. das Auto von Nachbar C als Spielplatz auserkoren. Nun passiert vllt. beim normalen Drübertapsen einer einzelnen Katze nichts, jedoch wenn da mehrere Jungkatzen auf einmal 'rumrandalieren', befürchtet Nachbar C doch Lackschäden. Er hat Nachbar B darauf angesprochen, jedoch antwortete der wieder nur lapidar: Was habe ich damit zu tun ??? Es sind doch nicht meine Katzen ! Tja, wie sieht das nun aus ? Die 'Oma' der jetzigen Katzenbabies, die ja Nachbar A gehörte, lebt nicht mehr. Mit dem damaligen Jungtier sowie mit den jetzigen Jungen hat A folglich also gar nichts mehr zu tun. Nachbar B füttert und macht und tut, bestreitet aber, der Besitzer der Katzenbande zu sein. Hat jemand schon ähnliches erlebt ? |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? die frage kann ich leider nicht beantworten. vielleicht aber etwas zur schadenbegrenzung beitragen: in vielen städten/gemeinden gibt es bei tierheimen oder anderen tierschutzorganisationen die möglichkeit katzen kostenlos kastrieren zu lassen. |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? Zunächst war A Eigentümer der Katzen und damit für den Schaden verantwortlich. A hat aber das Eigentum nach §§960, 959 BGB verloren. B hat an der alten Katze nach §958 BGB das Eigentum erworben. Damit auch an den Katzenjungen nach §§99-101 BGB. Somit ist B nach §833 BGB für die Schäden verantwortlich, die seine Katzen anrichten. |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? Zu Lackschäden an Kraftfahrzeugen durch Katzen gibt es hier einige Threads; die Suchfunktion könnte hilfreich sein. siehe: Haftpflicht eines Katzenhalters bei Wisch-undKratzspuren an einem Auto. und Katzen zerkratzen Auto Abgesehen von der Klärung der Halterfrage wird der Anspruchsteller auch noch den Nachweis führen dürfen das ein Schaden explizit von diesen Katzen verursacht wurde ... viel Spaß
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln Geändert von charles0308 (12.08.2012 um 18:10 Uhr). |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? Der BGH hat sich wohl auch schon mit der Halterfrage beim "Anfüttern" beschäftigt. Ich finde nur eine Zusammenfassung, dort auf Seite 6: http://www.kanzlei-mwh.de/vortraege/...tierhalter.pdf Demnach wäre B doch Halter der Katzenbande, dadurch dass er sie füttert und ihnen Unterkunft gewährt.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? Super - vielen Dank für eure Antworten. |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? auf dem o.g link steht Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) gilt als „Tierhalter“ derjenige, der: a) das Bestimmungsrecht über das Tier hat („Aufenthaltsort“) b) aus eigenem Interesse für den Unterhalt des Tieres aufkommt („Futter & Pflege“) c) den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich beansprucht (v.a. beim Nutztier) d) das Risiko des Verlustes des Tieres trägt. für mich stellt sich die frage: müssen alle punkte a-d zutreffen, oder darf man sich willkürlich einen rauspicken ? unter b) steht "futter UND pflege"; an der pflege scheint es unseren fiktiven katzen zu mangeln ? und gehen können die katzen sowieso dorthin, wohin sie wollen (a) ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? Naja - kommt drauf an, was man nun alles unter Pflege versteht. Auf alle Fälle gibts dort einen Korb mit Decke drin, der trocken unterm Carport steht - und gefüttert wird auch regelmäßig jeden Tag. |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? Die Halterfrage dürfte sekundär sein, da aus meiner Sicht der (vermeintlich) Geschädigte den Nachweis nicht wird führen können welche frei streunende Katze - davon soll es viele geben - welchen Schaden verursacht haben soll.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Schäden durch Freigängerkatze - wer haftet ? Das dürfte vermutlich kein allzu großes Problem sein, da es sich nicht um Nacht- und Nebelaktionen handelt, sondern die Katzenbande auch bei Tage auf dem Auto von Nachbar C rumläuft ... |
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