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Schadenshaftung

Dies ist eine Diskussion zu Schadenshaftung innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 23.08.2011, 14:49
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Schadenshaftung

Hallo an alle,

Folgender hypothetischer fall.

Person A ist Führer eines Kampf-Mischlings und trifft beim Gassi gehen auf die Freigängerkatze der Person B. Der Hund kann die Katze sofort attackieren, da die Hundeleine nicht in der Hand von Person A ist, sondern auf dem Fussboden schleift.
Die Katze wehrt sich entsprechend und bringt dem Hund einen Kratzer bei. Person A versetzt der auf dem Rücken liegenden Katze einen Fußtritt, so dass diese ein paar Meter fliegt, und ihr Heil in der Flucht sucht. Die Katze flieht leider in einen Hinterhof ohne Fluchtmöglichkeit.
Nun gehen Halter und Hund in Richtung des Hinterhofes und Person A macht seinen Hund von der Leine ab und hetzt diesen in den Hof.
Der gesamte Vorgang wird von Zeuge Z beobachtet und später bei der Polizei zu Papier gebracht.
Der Halter ist bekannt und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz läuft noch.

Die Katze wird halb zu Tode gebissen (Ein Auge weg und diverse Brüche).
Das Tier muss wochenlang beim Tierarzt stationär behandelt werden, da es nicht selbstständig fressen kann.
Es sind mehrere Operationen notwendig.
Nun hat der Tierarzt Person B eine Rechnung mit knapp 2000 Euro geschrieben.

Das Person A für den Schaden aufkommen muss, sollte klar sein.

Die Frage stellt sich ob der Richter Person A im Zuge des Verfahrens zur Kostenerstattung verurteilt oder ob Person B extra wegen der Tierarztkosten klagen muss.
Wie ginge Person B nun am besten vor?

Gruß Zeuge Z
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Alt 24.08.2011, 08:45
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AW: Schadenshaftung

verstehe ich das richtig, dass A wg. Verstoß gegen Tierschutzgesetz vor Gericht muss?

Wenn dem so ist, dann ist das eine Strafrechtliche Sache.

B möchte aber zivilrechtlich die Kostenerstattung erwirken - muss also gesondert klagen. Ich gehe aber davon aus, dass B dies nicht im Alleingang tun würde sondern sich besser Hilfe holen sollte
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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 08:47
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AW: Schadenshaftung

Das Gerichtsverfahren läuft doch wohl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, oder ?

Die Tierarztkosten sollte Person B direkt gegenüber Person A geltend machen. Aufgrund der Beschreibung des Tathergangs mutmaße ich aber, dass Person A keine angenehme Person ist - daher sollte die Forderung ggf. direkt über einen Anwalt laufen.. Zahlt Person A den Betrag nicht - dann kennt der Anwalt das weitere Procedere.
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Alt 24.08.2011, 23:19
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Post AW: Schadenshaftung

Angenommen, B wäre auf A zugegangen, und hätte ihm nahegelegt, den verursachten schaden seiner Tierhalterhaftpflicht zu melden, worauf dieser (A) sich aber (aus purer boshaftigkeit) geweigert hätte, dies zu tun. Müsste nun B auf den Kosten sitzen bleiben, bzw. die erstattung dieser einklagen, obwohl es eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Bundesland Niedersachsen) gäbe? Wäre für weitere Antworten sehr dankbar.

Grüsse B.
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Alt 25.08.2011, 08:02
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AW: Schadenshaftung

Zitat:
Zitat von Flar1 Rebuz Beitrag anzeigen
Angenommen, B wäre auf A zugegangen, und hätte ihm nahegelegt, den verursachten schaden seiner Tierhalterhaftpflicht zu melden, worauf dieser (A) sich aber (aus purer boshaftigkeit) geweigert hätte, dies zu tun. Müsste nun B auf den Kosten sitzen bleiben, bzw. die erstattung dieser einklagen, obwohl es eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Bundesland Niedersachsen) gäbe? Wäre für weitere Antworten sehr dankbar.

Grüsse B.
Wer aus welchen Gründen auch immer keine Haftpflichtversicherung für einen Hund abschließt (trotz Gebot in NDS) haftet persönlich. Wer sich die ca. 40 Euro im Jahr "spart", kann ganz schnell "ganz arm" dastehen

Person A muss als Halter die Kosten ersetzen - da führt kein Weg dran vorbei. Auch aus eigener Tasche ... Ausser es ist bei Ihm nix zu holen ... (der Klassiker bei einigen Zeitgenossen mit reizenden Hundchen )

Da Person B die Person A bekannt ist und dieser rumzickt, sollte Person B sofort einen Beistand einschalten.

Zunächst wird Person B die Kosten für die Tierarztbehandlung etc. vorstrecken müssen.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 12:39
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AW: Schadenshaftung

[QUOTE=Nordhesse;895714]Wer aus welchen Gründen auch immer keine Haftpflichtversicherung für einen Hund abschließt (trotz Gebot in NDS) haftet persönlich. Wer sich die ca. 40 Euro im Jahr "spart", kann ganz schnell "ganz arm" dastehen

Person A muss als Halter die Kosten ersetzen - da führt kein Weg dran vorbei. Auch aus eigener Tasche ... Ausser es ist bei Ihm nix zu holen ... (der Klassiker bei einigen Zeitgenossen mit reizenden Hundchen )

Wird die eventuell vorhandene Versicherung überhaupt irgendwas bezahlen ??
Die fast tödliche Attacke wurde ja mutwillig und bewußt herbei geführt.
Wird der Richter im Urteil (Verstoß gegen TSG) die Schadenshaftung nun regeln oder nicht ?
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Alt 25.08.2011, 21:30
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AW: Schadenshaftung

Wäre denn der Führer des Hundes oder der Halter in diesem pathetischen Falle schadensersatzpflichtig falls es sich angenommener Weise nicht um dieselbe Person handelt ?

Geändert von Flar1 Rebuz (25.08.2011 um 21:31 Uhr). Grund: Schreibfehler
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  #8 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 21:50
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AW: Schadenshaftung

es wäre der führer schadenersatzpflichtig. und ich annehme auch, dass keine versicherung zahlen wird, weil es hier um vorsätzliche tat geht.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 21:53
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AW: Schadenshaftung

Zitat:
Zitat von Flar1 Rebuz Beitrag anzeigen
Wäre denn der Führer des Hundes oder der Halter in diesem pathetischen Falle schadensersatzpflichtig falls es sich angenommener Weise nicht um dieselbe Person handelt ?
Ggf. greift dann auch § 834 BGB; in jedem Falle aber, da der Hundeführer wohl vorsätzlich gehandelt haben dürfte, § 823 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/834.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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