Dies ist eine Diskussion zu Schadenshaftung innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Schadenshaftung Folgender hypothetischer fall. Person A ist Führer eines Kampf-Mischlings und trifft beim Gassi gehen auf die Freigängerkatze der Person B. Der Hund kann die Katze sofort attackieren, da die Hundeleine nicht in der Hand von Person A ist, sondern auf dem Fussboden schleift. Die Katze wehrt sich entsprechend und bringt dem Hund einen Kratzer bei. Person A versetzt der auf dem Rücken liegenden Katze einen Fußtritt, so dass diese ein paar Meter fliegt, und ihr Heil in der Flucht sucht. Die Katze flieht leider in einen Hinterhof ohne Fluchtmöglichkeit. Nun gehen Halter und Hund in Richtung des Hinterhofes und Person A macht seinen Hund von der Leine ab und hetzt diesen in den Hof. Der gesamte Vorgang wird von Zeuge Z beobachtet und später bei der Polizei zu Papier gebracht. Der Halter ist bekannt und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz läuft noch. Die Katze wird halb zu Tode gebissen (Ein Auge weg und diverse Brüche). Das Tier muss wochenlang beim Tierarzt stationär behandelt werden, da es nicht selbstständig fressen kann. Es sind mehrere Operationen notwendig. Nun hat der Tierarzt Person B eine Rechnung mit knapp 2000 Euro geschrieben. Das Person A für den Schaden aufkommen muss, sollte klar sein. Die Frage stellt sich ob der Richter Person A im Zuge des Verfahrens zur Kostenerstattung verurteilt oder ob Person B extra wegen der Tierarztkosten klagen muss. Wie ginge Person B nun am besten vor? Gruß Zeuge Z |
| |||
| AW: Schadenshaftung verstehe ich das richtig, dass A wg. Verstoß gegen Tierschutzgesetz vor Gericht muss? Wenn dem so ist, dann ist das eine Strafrechtliche Sache. B möchte aber zivilrechtlich die Kostenerstattung erwirken - muss also gesondert klagen. Ich gehe aber davon aus, dass B dies nicht im Alleingang tun würde sondern sich besser Hilfe holen sollte |
| |||
| AW: Schadenshaftung Das Gerichtsverfahren läuft doch wohl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, oder ? Die Tierarztkosten sollte Person B direkt gegenüber Person A geltend machen. Aufgrund der Beschreibung des Tathergangs mutmaße ich aber, dass Person A keine angenehme Person ist - daher sollte die Forderung ggf. direkt über einen Anwalt laufen.. Zahlt Person A den Betrag nicht - dann kennt der Anwalt das weitere Procedere. |
| |||
| Angenommen, B wäre auf A zugegangen, und hätte ihm nahegelegt, den verursachten schaden seiner Tierhalterhaftpflicht zu melden, worauf dieser (A) sich aber (aus purer boshaftigkeit) geweigert hätte, dies zu tun. Müsste nun B auf den Kosten sitzen bleiben, bzw. die erstattung dieser einklagen, obwohl es eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Bundesland Niedersachsen) gäbe? Wäre für weitere Antworten sehr dankbar. Grüsse B. |
| |||
| AW: Schadenshaftung Zitat:
![]() Person A muss als Halter die Kosten ersetzen - da führt kein Weg dran vorbei. Auch aus eigener Tasche ... Ausser es ist bei Ihm nix zu holen ... (der Klassiker bei einigen Zeitgenossen mit reizenden Hundchen )Da Person B die Person A bekannt ist und dieser rumzickt, sollte Person B sofort einen Beistand einschalten. Zunächst wird Person B die Kosten für die Tierarztbehandlung etc. vorstrecken müssen. |
| |||
| AW: Schadenshaftung [QUOTE=Nordhesse;895714]Wer aus welchen Gründen auch immer keine Haftpflichtversicherung für einen Hund abschließt (trotz Gebot in NDS) haftet persönlich. Wer sich die ca. 40 Euro im Jahr "spart", kann ganz schnell "ganz arm" dastehen ![]() Person A muss als Halter die Kosten ersetzen - da führt kein Weg dran vorbei. Auch aus eigener Tasche ... Ausser es ist bei Ihm nix zu holen ... (der Klassiker bei einigen Zeitgenossen mit reizenden Hundchen )Wird die eventuell vorhandene Versicherung überhaupt irgendwas bezahlen ?? Die fast tödliche Attacke wurde ja mutwillig und bewußt herbei geführt. Wird der Richter im Urteil (Verstoß gegen TSG) die Schadenshaftung nun regeln oder nicht ? |
| |||
| AW: Schadenshaftung Wäre denn der Führer des Hundes oder der Halter in diesem pathetischen Falle schadensersatzpflichtig falls es sich angenommener Weise nicht um dieselbe Person handelt ? Geändert von Flar1 Rebuz (25.08.2011 um 21:31 Uhr). Grund: Schreibfehler |
| |||
| AW: Schadenshaftung es wäre der führer schadenersatzpflichtig. und ich annehme auch, dass keine versicherung zahlen wird, weil es hier um vorsätzliche tat geht. |
| |||
| AW: Schadenshaftung Zitat:
http://dejure.org/gesetze/BGB/834.html http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Schadenshaftung und Grundreinigung nach Auszug | Mietrecht | 08.07.2008 11:02 |
| Schadenshaftung für Schaden bei Transport, Fragen über Fragen | Verbraucherrecht | 15.11.2006 19:57 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios