Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatzansprüche Pferdemisshandlung und Betrug innerhalb des Forums Tierrecht
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| Schadensersatzansprüche Pferdemisshandlung und Betrug ich würde gerne wissen welche Schadensersatzansprüche man geltend machen könnte. Mal angekommen Person A gibt ein Pferd gegen einen Ratenzahlungsvertrag ab an Person B und gibt ein umfangreiches Zubehör kostenlos mit dazu, weil versprochen wird, dass das Pferd seinen Lebensabend dort verbringen könnte und weil das Zubehör zum Pferd gehört, zur Sicherheit wird aber auch ein Vorkaufsrecht vertraglich festgehalten, falls Person B das Pferd abgeben müßte. Person A bringt dann das Pferd etliche km zu Person B um sich von der neuen Umgebung zu überzeugen und die Umgebung und die anderen Tiere sehen gut aus. Person B gibt Person A eine Anfangsrate. Nun zahlt Person B aber keine weiteren Raten mehr und Person A fordert das Pferd zurück, zumal Person A plötzlich auch unwohl mit Person B ist und kein vertrauen mehr hat. Person B weigert sich aber das Pferd zurück zu geben, bezahlt trotzdem keine raten und möchte das Pferd dass laut Vertrag bis zur vollständigen Bezahlung noch person A gehört, hinter dem Rücken von Person A fast zum doppelten Preis verkaufen an Person C. Zum Glück hat Person A aber noch die Papiere vom Pferd ohne die Person B das Pferd nicht verkaufen kann. Person A kommt nach 4 Monaten nach Übergabe des Pferdes von jemandem zunächst anonym (Person C) zu Ohren, dass das Pferd und auch weitere Pferde total verhungert und verwahrlost sind und sich das Veterinäramt eingeschaltet hat und Person B die Anzahl der Pferde von 8 auf 2 reduzieren muß. Person B ist das schon länger bekannt, erzählt Person A aber nichts davon. Person B weiß nicht dass Person A und Person C in Kontakt stehen. Person B sitzt nun plötzlich auch wegen anderen Delikten in Untersuchungshaft. Person A gibt Person C eine Vollmacht, damit Person C das Pferd wegholen kann weil Person A verhindert ist und weit weg wohnt, die Raten sind dann über 3 Monate im Verzug. Person B bzw der Lebenspartner Person D lässt die verhungerten Pferde in einen anderen Landkreis verschwinden ohne Person A bescheid zu geben wie es um das Pferd steht und wo das nicht bezahlte Pferd verbleibt. Der neue Landkreis ist notwendig, damit das Veterinäramt nicht mehr zuständig ist. Nun erfährt Person C aber wo die Pferde stehen weil person B bzw D immer noch an Person C verkaufen will (ohne Person A bescheid zu geben) und das neue zuständige Veterinäramt greift ein weil Person C den Fund der verschwundenen Pferde meldet. Das Pferd wird mit der Vollmacht von Person C weggeholt und wird von Person A gegen einen geringeren Preis an Person C verkauft (die das Pferd über alles liebt). Zum günstigeren Preis da es wegen Person B nur noch schlachtwert hat und teuer behandelt werden muß und Person C somit noch genug Kosten hätte. Alle Behandlungskosten werden schriftlich festgehalten. Person A überzeugt sich natürlich vor Ort von dem schrecklichen Zustand des Pferdes und übergibt ihn offiziell an Person C. Nun schreibt Person A einen Brief an Person D, den Lebenspartner von Person B, die ja im Gefängnis sitzt. Person D möchte bitte das Zubehör des Pferdes an Person C übergeben, da sonst rechtliche Schritte eingereicht werden. Person D reagiert nicht, jedoch weiß Person A von Person C, dass das meiste vom Zubehör hinter ihrem Rücken bereits verkauft wurde. Nun möchte Person A Strafantrag wegen Betrug und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? stellen (auch das Veterinäramt erstattet Anzeige) und Schadensersatz fordern für die Kosten die Person A wegen Person B entstanden sind. Was für Schadensersatz kann Person A beantragen? 1.) Den Transport des Pferdes zu Person B beim Verkauf...mit Hänger (0,33 /km) ? 2.) Die Differenz zum Kaufvertrag von Person B zu Person C weil nur noch Schlachtwert und nun nicht mehr zu diesem Preis zu verkaufen weil das Pferd heruntergekommen und vorerst mehrere Monate nicht mehr reitbar ist? 3.) Den Besuch vor Ort um sich von dem schrecklichen Zustand des Pferdes zu überzeugen? ...ohne Hänger (0,30 /km) 4.) Die Tierarztkosten die Person C hat um das Pferd wieder aufzupäppeln (auch die Kosten vor Verkauf von dem Pferd von Person A an Person C), die dann natürlich Person C auch erhält. Weil der Schaden ja auch durch Person B entstanden ist, sollte dies doch auch dazu gehören? 5.) Der Wiederbeschaffungswert des Zubehörs wie Sattel, Trense etc. Wären noch weitere Schadensersatzansprüche möglich oder ist etwas nicht richtig? Sorry anders kann man sich dazu nicht ausdrücken! Vielen Dank Geändert von Märchentraum (21.01.2010 um 00:54 Uhr). |
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| AW: Schadensersatzansprüche Pferdemisshandlung und Betrug Bitte eine normal große Schrift verwenden. Im Prinzip kann man alle im Zusammenhang entstandenen Kosten geltend machen, inklusive Fahrtkosten, Mahnkosten, Briefpapier und Briefmarken, Wertverlust, Anwaltskosten, Tierarztkosten usw. Was letztlich vor Gericht zugestanden wird ist eine andere Sache, aber da wäre ich optimistisch. Weit weniger optimistisch wäre ich aber, dass beim B überhaupt was zu holen ist. Ich würde rechtzeitig einen Anwalt einschalten und die Sache so schnell wie möglich zu einem Ende bringen. Wenn A Glück hat, ist der B noch nicht völlig pleite bzw hat noch etwas Pfändbares. |
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