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Sachkundenachweis Pferdehaltung

Dies ist eine Diskussion zu Sachkundenachweis Pferdehaltung innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 15:58
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Sachkundenachweis Pferdehaltung

Hallo,

angenommen, ein Ponyhof mit 3 Pferden, 2 Ponys und einem Einsteller. Die Pferde werden gewerblich für den Reitbetrieb genutzt.
Was passiert, wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, sprich, die Prüfung wurde nicht abgelegt?
Außerdem werden auf dem Hof Kinder im Durchschnittsalter von 10 Jahren als Helfer bei Ausritten eingesetzt, sie führen die Pferde durchs offene Gelände, mit Kindern als Reiter. Durch diese "Arbeit" bessern sie ihr Taschengeld auf.
Wie verhält sich das rechtlich? In meinen Augen ist es quasi Kinderarbeit oder ist so etwas tatsächlich erlaubt und wenn dann auch noch etwas passiert?

Ich freue mich auf eine Antwort

Viele Grüße
kc
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 13:13
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AW: Sachkundenachweis Pferdehaltung

Nein, es kann nicht sein, dass 10jährige Kinder ohne Aufsicht kleinere Kinder auf Ponys ins freie Gelände führen.
Wenn das auf dem Reitplatz geschieht und Erwachsene in der Nähe sind, dann o.k., aber so nicht!
Kinderarbeit würde ich das nicht nennen, da die Kinder das i.d.R. gerne tun.
Es darf aber keinesfalls Ausritte ins freie Gelände geben.
Der Ponyhof sollte angeschrieben werden mit der dringenden Bitte, dieses Verhalten abzustellen.
Ansonsten eine Anzeige erstatten, wenn sich nichts ändert.
Die Sache ist zu gefährlich.

Geändert von vico (22.04.2009 um 15:21 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 13:36
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AW: Sachkundenachweis Pferdehaltung

... eben, dachte ich es mir doch!
Vielen Dank für die Antwort
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 15:22
V.I.P.
 
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AW: Sachkundenachweis Pferdehaltung

Sorry, hatte das "nicht" im ersten Satz vergessen. Meinte natürlich es kann "nicht" sein... Wurde aber wohl auch so verstanden.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.04.2009, 09:23
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AW: Sachkundenachweis Pferdehaltung

Hallo,

soweit ich weiß, müssen die pferdeführenden Personen mindestens das 14. oder sogar das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn die "Sache" gewerblich (Reiter zahlen Geld dafür) durchgeführt wird. Macht man es mit seinem Privatpferd, ist es egal, wenn auch die Leichtsinnigkeit außer Frage steht.
Um eine Reitgruppe ins Gelände zu führen, sollte ein Berittführer abgelegt werden.

Gruß norge
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