Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? innerhalb des Forums Tierrecht
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| Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? Es gibt folgendes zu diskutieren. Nehmen wir an. Züchter Z verkauft an Käufer K (ebenfalls Züchter im Aufbau) eine 8Mon.junge Hündin.Vereinbart wird Ratenzahlung.Die Ratenzahlung stockt bereist bei der 1. Zahlung und auch weitere Zahlungen erfolgen nur nach Aufforderung mit Ermahnungen. Nun kann K die Raten nicht mehr zahlen.Es wird mit Z ein Zusatzvertrag geschlossen der Regelt das die Hündin Eigentum des Z bleibt bis zur Erfüllung der Vereinbarung,welche besagt das der Z einen Welpen seiner Wahl aus einem Wurf dieser Hündin bekommt. Nun bekommt die Hündin Welpen.Z verlangt Vertragserfüllung und möchte den einzigen weiblichen Welpen sehen um ihn später mit 10W zu übernehmen. Nun Verweigert K die Vertragserfüllung (da schon vor Geburt verkauft)und bietet den Restkaufpreis nach Verkauf der Welpen an.Z hat inzwischen eine Zuchthündin verloren wovon K weis und möchte allderings diesen Welpen ,da dieser aus seiner Zuchtlinie stammt, für seine Linienvorführung. Das wiederum möchte K nicht und sagt das Z die Mutterhündin zurückbekommt. K ist jedoch völlig übervordert und gibt die Hündin sammt Welpen an einen weiteren Züchter B. Alle Hunde sind im schlechten Zustand und müssen TÄ betreut werden.Züchter Z und B kommen in Kontakt und sind sich einig das die Mutterhündin bei den Welpen bis zur Abgabe verbleibt. Später verlangt K nun die bereits geleisteten Ratenzahlungen von Z zurück da der Hund auf verlangen nun bei Züchter B ist. A- in wieweit kann K seine Anzahlung hier zurückverlangen? B- Der Hund war fast 1 Jahr im Besitz von K und er hat alle Kosten und Risiken wie auch Gewährleistungsansprüche laut Vertrag voll übernommen. Kann er den Vertag ohne Angabe von Gründen oder Mängel und ohne schriftliche Geltenmachung aufheben? C-Z ist noch immer Eigentümer,darf er die Hündin von Züchter B zurückholen oder muss er sie K wieder aushändigen? D-wie weit ist K verpflichtet für die entstandenen Kosten von B aufzukommen, wenn B die Welpen gegen Schutzgebühr abgegeben hat und davon einen Teil seiner Kosten schonbeglichen hat? Danke für eure Meinung |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? Muss noch ergänzend hinzufügen. Alle Hunde sind soweit vernachlässigt worden ,das alle Welpen folgend nicht mehr für die Zucht Verwendung finden können. Z kann also den Welpen nicht mehr übernehmen Z möchte allderings das die Hündin nicht weiter rumgereicht wird und sie wieder bei sich aufnehmen. Die Hündin hat im Züchterichen sinne sehr an Wert verloren da durch die mangelde Fürhsorge ein Kaiserschnitt aus Entkräftung nötig war. Die Hündin liegt jedoch z sehr am Herzen und soll trotzdem zurück.Nun Hat z angst das K die Hünidn zurück verlangt da es sein könnte das der Vertrag noch immer besteht da K nie ein Rückkaufvertrag oder Wandlung ect des Vertrages gefordert hat. Steht der Vertrag also noch? Hätte Z also nur Anspruch auf die Restsumme des Kaufvertrages und erstattung der KOsten? |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? Ok vielen Dank. Dann wurde bisher also richtig vermutet.Danke. Im Vertrag würde also stehen.-die Hündin verbleibt Eigentum des Züchters(Verkäufer) bis die Vollständige Zahlung geleistet wurde. Später ergänzend hinzugefügt. Der Hund verbleibt bis zur Übergabe des Welpen 1.Wahl an den Verkä ufer,erst danach geht der volle Besitzanspruch an K über.Somit Recht Herzlichen Dank. DANKE |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? Also jetzt nochmal genau. K kann also kein Geld zurück verlangen,da der Vertrag bisher nicht gekündigt wurde. Sollte er kündigen wollen ,ginge es nur mit wenn er einen Mangel gelltend machen könnte. Da K nun die Hündin bereits an Dritte abgegeben hat,kann Z also ohne Bedenken die Hündin zurückholen. Jedoch nehmen wir an im Vertrag steht noch ein Klausel: sollte der Hund aus welchen Gründen auch immer ,den Hund nicht mehr halten können,gibt er den Hund an den Züchter und erhält als ausgleichzahlung ein /Drittel vom Züchter zurück. Kann Z nun die Aufwendungen :den Hund zurückzuholen,Pflege Tierarztkosten-da verwahrlosung- gegen die Zahlung vom Drittel des Kaufpreises anrechnen-bzw von dem was bis dahin an Zahlungen geleistet wurden? |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? Sorry aber der Hund wurde nicht weiterverkauft....nur abgegeben an dritten Züchter der Hündin und Welpen vorrübergehend aufnahm bis die Welpen abagbebereit wären und dann käme die Hündin zum Züchter zurück-da der K diese nicht mehr möchte |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? Also wie hätte es dann richtig im Vertrag stehen müssen? Damit der Besitzanspruch beim Züchter bleibt? Man denkt doch wenn man Raten nicht völlig bezahlt gehört das verkauft solnag demjenigen bis es bezahlt ist. Nun will der Käufer das gekaufte nicht mehr und wem gehört dann nun rechtlich der HUnd dem Züchter der ihn gezogen hat oder der der ihn aufgenommenhat? sorry steige bald nicht mehr durch |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag ohne Mangel? Ok.Also vielen Dank nochmal. Auch wenn es etwas verwirrend war. Dann kann man erstmal aufatmen und die Kleine Maus darf endlich nach Hause kommen.Verträge gab es und es steht reichlich drinn. RA wurde Kontaktiert-vorher nicht erreicht- und die Ungeduld die einen Auffrisst. Also nochmal herzlichen Dank. |
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