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Ratenzahlungskündigung

Dies ist eine Diskussion zu Ratenzahlungskündigung innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 11:12
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Exclamation Ratenzahlungskündigung

Hallo,
ich bin Neu hier und hoffe , falls ich was falsch mache , es zu verzeihen.

Wills einmal versuchen.

A hat bei B einen Hund gekauft. Hat schriftlich Ratenzahlung vereinbart , aber zu keinem festen Termin.
Mündlich wurde mal besprochen so um den 20.ten rum.
Alles war gut - plötzlich bekommt B ein Schreiben , Sie möchte den restlichen Betrag sofort zahlen , da A Geldsorgen hat.
Nun meine Frage - kann A - so einfach vom schriftlichen Vertrag von der Ratenzahlung zurück treten und plötzlich des restliche Geld auf einmal fordern ?


vielen Dank Kuno
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 11:36
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AW: Ratenzahlungskündigung

die Frage gehört nicht ins Unterforum Tierrecht!
Kündigung einer Ratenzahlungsvereinbarung ist dann möglich, wenn eine der Parteien gegen die vertragliche Vereinbarung verstößt.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 11:47
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AW: Ratenzahlungskündigung

Entschuldigung - wo gehört sie dann hin ?
Danke für die Antwort.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 11:56
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AW: Ratenzahlungskündigung

Zitat:
Zitat von Kuno
Entschuldigung - wo gehört sie dann hin ?
Danke für die Antwort.
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