Dies ist eine Diskussion zu Ratenzahlungskündigung innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ich bin Neu hier und hoffe , falls ich was falsch mache , es zu verzeihen. Wills einmal versuchen. A hat bei B einen Hund gekauft. Hat schriftlich Ratenzahlung vereinbart , aber zu keinem festen Termin. Mündlich wurde mal besprochen so um den 20.ten rum. Alles war gut - plötzlich bekommt B ein Schreiben , Sie möchte den restlichen Betrag sofort zahlen , da A Geldsorgen hat. Nun meine Frage - kann A - so einfach vom schriftlichen Vertrag von der Ratenzahlung zurück treten und plötzlich des restliche Geld auf einmal fordern ? vielen Dank Kuno |
| |||
| AW: Ratenzahlungskündigung die Frage gehört nicht ins Unterforum Tierrecht! Kündigung einer Ratenzahlungsvereinbarung ist dann möglich, wenn eine der Parteien gegen die vertragliche Vereinbarung verstößt.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Ratenzahlungskündigung Entschuldigung - wo gehört sie dann hin ? Danke für die Antwort. |
| |||
| AW: Ratenzahlungskündigung Zitat:
Vertragsrecht, Anfechtung, Widerruf, Stellvertretung, Minderjährige
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios