Dies ist eine Diskussion zu Pony verliehen innerhalb des Forums Tierrecht
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| mal angenommen ... Frau X muß sich aus persönlichen Gründen von ihrem Pony trennen. Ein Verkauf kommt für sie nicht in Frage. Eine Freundin vermittelt einen Platz für das Pony. Das Pony ist eine Leihgabe. Es darf geritten und gefahren werden. Frau X und Frau Y halten das auch Schriftlich fest. Alle Kosten gehen zu Frau Y, dafür darf sie das Pony kostenlos nutzen. Nach Jahren erfährt Frau X zufällig, das das Pony in ein anderes Bundesland gezogen ist und kontaktiert Frau Y. Die Adresse bekommt sie durch Recherchen aus dem Internet. Frau Y hat ohne Absprache mit Frau X das Pony mitgenommen. Frau Y ist außer sich, macht Frau X böse Vorhaltungen, hält sich für einen wahren Tierfreund, ist zu keinem vernünftigen Gespräch bereit und der Meinung Frau X hat sich in den ganzen Jahren nicht um ihr Pony gekümmert, so das rechtlich gesehen, das Pony dadurch nicht mehr Frau X gehört, sondern in den Besitz von Frau Y gegangen ist. Ferner ist Frau Y ist auch nicht bereit zu sagen, wo sich das Pony genau aufhält, noch ein aktuelles Foto zu senden. Frau X könnte ja gerne rechtliche Schritte einleiten, aber Frau Y droht gleich, sie kennt einige Anwälte und kennt sich auch mit den Rechten aus. Wie ist Eure Meinung zu dem Sachverhalt ? |
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| AW: Pony verliehen Hallo, nach dem geschilderten Sachverhalt hat nie eine Eigentumsübertragung am Pony stattgefunden. Lediglich der Besitz (= tatsächliche Herrschaft) wurde übertragen. Es gelten daher weiterhin die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse (die im Streitfall allerdings nachgewiesen werden müssten, z.B. durch Urkunden o.a.). Die Eigentümerin kann insofern natürlich Herausgabe, in jedem Fall aber Auskunft über den Aufenthaltsort und Zustand des Tieres verlangen. Das ließe sich notfalls auch einklagen. Eine andere Frage ist, welche Ansprüche die derzeitige Besitzerin gegebenenfalls gegen die Eigentümerin geltend machen kann? (z.B. wegen Kosten etc.) Gruß Errato |
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| AW: Pony verliehen Leider kann ich juristisch hier nicht viel beisteuern. Aber jedes Pferd muss einen Equidenpass haben. In diesem Equidenpass muss auch der Name des Besitzers eingetragen sein. Soweit ich weiss, unterscheidet man hier zwischen Besitzer und Halter (ähnlich wie bei Pkw). Ein weiterer Ansatzpunkt um die aktuelle Halterin bzw. den Standort des Pferdes ausfindig zu machen, könnte die Versicherung sein. Ich gehe davon aus, dass das Pferd haftpflichtversichert ist. Wer zahlt die Versicherung? Vielleicht könnte ein Anruf bei der Versicherung helfen. Die müssen eigentlich eine Angabe zum aktuellen Standort des Pferdes haben. Sollte das alles nichts helfen, wäre da noch die Registrierungspflicht beim Veterinärsamt. Jeder Stallbesitzer (ob privat oder gewerblich) benötigt eine Betriebsnummer vom Veterinäramt. Unter dieser Nummer müssen sämtliche Pferde angegeben werden, die dort stehen. Überlicherweise geschieht das über die jeweilige Lebensnummer des Pferdes (zu finden z.B. im Equidenpass oder in alten Versicherungsunterlagen). Bevor Frau X ein Gericht bemüht, Frau Y dazu zu bringen, ihr den Standort des Ponys zu nennen, könnte Frau X erstmal die anderen, vermutlich schnelleren und günstigeren Möglichkeiten testen um Näheres über das Wohlergehen ihres Ponys zu erfahren. |
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| AW: Pony verliehen Hallo, kurz gesagt: Du bist immer noch der Eigentümer des Ponys. Wenn Y den Standort des Pony nicht angibt, geh einfach, und das ist der einfachste und auch ein kostenloster Weg, zu Polizei und melde das. Das ist wie bei einem Fahrrad, ausgeliehen ist nicht verkauft. Die Polizei wird dir weiterhelfen können. Die Drohungen von Y bezüglich eines Anwalts und ihrer Rechte sind Quatsch.Geh los und hol dir das Pony. Erzähl wie es ausgegangen ist. Viel Glück |
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| AW: Pony verliehen Hallo, den Weg über die Polizei halte ich nicht für sehr erfolgversprechend. Schließlich geht es hier um zivilrechtliche (Herausgabe-)Ansprüche und nicht um ein strafrechtlich relevantes Verhalten (das Pony wurde ja nicht gestohlen o.ä.). Es ist nicht die vorrangige Aufgabe der Polizei, Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen. Daher sollte die Eigentümerin der Besitzerin schriftlich eine Frist setzen (Adresse ist ja bekannt) und - falls ohne Ergebnis - danach den gerichtlichen Weg einschlagen (am besten mit anwaltlicher Hilfe). Zu der von Blondie vorgeschlagenen Vorgehensweise ist zu sagen: Wenn die Eigentümerin entsprechende Eigentumsnachweise besitzt, kann sie versuchen, den Standort des Tieres auf einem dieser Wege herauszufinden. In diesem Fall wird man ihr wahrscheinlich auch Auskünfte geben. Das macht etwas Arbeit, verursacht aber zunächst keine Kosten. Falls sie keine Nachweise hat, dürften sich Probleme ergeben (z.B. wegen Datenschutz u.a.), da die angefragten Stellen in der Regel nicht auf jede Anfrage einfach antworten dürfen/sollen. Das weitere Problem wird sein, was geschehen soll, wenn der Standort dann ausfindig gemacht wurde? Falls die Besitzerin die Herausgabe weiter verweigert, wird man dies spätestens dann einklagen müssen. Ciao Errato |
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| AW: Pony verliehen Man muss ja nicht wissen, wo das Pony ist, sondern nur wo die Entleiherin wohnt. Dieser ist die Leihe zu kündigen und alsbald auf Herausgabe zu klagen. Wenn sie sich weiterhin des Eigentums am Pony berühmt, ist auch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erwägenswert. |
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