Dies ist eine Diskussion zu Pferdekauf vom Händler innerhalb des Forums Tierrecht
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| Pferdekauf vom Händler Mal angenommen, ein Reitverein kauft von einem Pferdehändler ein Pferd mit bestimmten zugesicherten Eigenschaften, z.B. kann longiert und voltigiert werden, für Anfänger geeignet. Der Händler läßt sich das Pferd bei Lieferung bar bezahlen und sichert eine Rücknahme/Austausch binnen eines Monats zu. Nach sehr kurzer Zeit würde sich herausstellen, dass dieses Pferd die zugesicherten Eigenschaften nicht hat. Dies würde der Verein dem Händler telefonisch und per Email mitteilen. Der Verein sucht sich ein anderes Pferd beim Händler aus. Dieses Pferd verunglückt noch beim Händler und nun hat der Händler kein Pferd mehr, das er liefern könnte und evtl. auch keine Lust mehr, ein Pferd zu liefern. Der Händler schreibt dem Verein, er würde das Pferd wieder holen, die Transportkosten würde der Verein zum Teil selber tragen müssen, die Kosten nach Hause übernimmt der Händler selber. Der Verein möchte nun dem Pferd doch noch 4 Wochen Zeit geben, sich vielleicht doch als Brauchbares herauszustellen. Dies wird mündlich mit dem Händler vereinbart. Leider würde sich dann nach gerade mal 2 Wochen herausstellen, dass das Pferd wirklich völlig ungeeignet wäre. Kann der Verein den kompletten Kaufpreis zurückfordern oder muss er sich plötzlich auf ganz andere Transportkosten einstellen bzw. für den Händler nochmal eine Ankaufsuntersuchung machen lassen bzw. dem Händler eine neue "Ankaufsuntersuchung" erstatten, auch wenn das Pferd nur kurze Zeit in dem Verein war. Was hat der Käufer für Rechte? |
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| AW: Pferdekauf vom Händler Soso, da wird einfach so gekauft, ohne im Vorfeld selbst getestet zu haben, ob sich dieses Pferd insbesondere als Voltigierpferd eignet. Welche Rechte der Verein hat, würde ich durch einen Anwalt für Pferderecht prüfen lassen, da es maßgeblich auf den Inhalt des Kaufvertrages ankommen wird, der doch vermutlich schriftlich abgeschlossen wurde. Vorabinformationen hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/aug...uf_002326.html
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Pferdekauf vom Händler Vielen Dank für den Link. Das hat schon ein bißchen geholfen. Die Frage ist, ist ein gemeinnütziger Reitverein ein "Unternehmen". Der Verein handelt ja nicht geschäftsmäßig mit Pferden, sondern verkauft "Reitunterricht". Angeblich soll sich die "Beweislast" eher auf Seiten des Händlers befinden. Ich habe gehört, dass eine Privatperson nicht beweisen muss, dass das Pferd ungeeignet ist, sondern der Händler, dass es geeignet ist. Muss ein Verein jetzt beweisen, dass es ungeeignet ist? Oder der Händler, dass es geeignet ist. Natürlich wäre es schön, wenn es so einfach wäre, überall gute Pferde zu bekommen. Leider ist ein Verein oft gezwungen, sich in einem größeren Umkreis nach Pferden umzuschauen und deshalb können sie oft nicht probegeritten werden und man muss sich auf die Zusagen eines Handlers verlassen, der dann seinerseits eine Rücknahme zusichert. Dann heißt es vielleicht seitens des Händlers "bei uns war das Pferd brav, wer weiß, was ihr damit gemacht habt." Wenn ein Händler auf seiner Homepage ein Pferde als "reitschultauglich und longier- und voltigiergeeignet" darstellt und es trifft überhaupt nicht zu und das Pferd "verliert" im Unterricht öfters seine Reiter, dann ist das Pferd sicher nicht sehr "reitschultauglich". |
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| AW: Pferdekauf vom Händler Man sollte solche Anzeigen mit etwas mehr Vorsicht lesen und sich nicht durch einen vermutlich günstigen Preis in die Irre führen lassen. So weit kann ein Stall gar nicht entfernt sein, dass man sich auf solche Zusagen (eines vermutlich bis dato unbekannten Händlers) einlässt. Jedes Pferd gehört probegeritten und speziell dann, wenn es als Schulpferd gekauft werden soll. Denn was die Darstellung "reitschultauglich und longier- und voltigiergeeignet" betrifft, hat sich dieser Händler doch sehr zurückhaltend geäußert. Er sagt damit doch nicht, dass dieses Pferd von jedem Reitschüler geritten werden kann. Wenn ein Pferd abwirft, kann das diverse Gründe haben. Falsches Gebiss, nicht passender Sattel, zu harte Hand des Reiters usw.. Auch lässt sich jedes Pferd longieren, aber nicht jeder "Reiter" kann longieren. Und was die Eignung zum Voltigieren betrifft, wurde nicht geschrieben, dass dieses Pferd bereits im Voltigiersport eingesetzt wurde. Wie bereits gesagt, der Verein sollte sich durch einen Anwalt beraten lassen, wenn es Probleme mit der Rückgabe dieses Pferdes gibt.
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| AW: Pferdekauf vom Händler Hallo, das hört sich für mich an, wie die Katze im Sack gekauft. Das "neue" Pferdekaufrecht schützt bei gewerblichen Verkäufern die Käufer mehr als vorher. Aber die Mängel. die angegeben sind, dürften nicht unbedingt darunter fallen, da es sich um keine gesundheitlichen Probleme handelt. Sind denn die Eigenschaften des Pferdes im Kaufvertrag verankert? Eine Rücknahme hat der Verkäufer ja zugesichert. Aber nicht die Art bzw. Kostenregelung der Rücknahme? Ich befürchte daher, die Transportkosten werden am Verein hängen bleiben, da (zur Veranschaulichung )nach Reklamation eines z.B. nicht funktionierenden Fernsehers der Verkaufer dem Käufer auch nicht die Fahrkosten für für die Rückgabe erstattet. Am Günstigsten bringt der Verein das Pferd selbst zurück, der Gefahrenübergang erfolgt dann aber erst bei der Ankunft beim Verkäufer, sprich passiert was beim Transport, haftet der Verein. Holt es der Verkäufer ab (kostenlos oder bezahlt), wäre es sein Problem. Aber vielleicht würde das Pferchen ja noch. Gruß Norge |
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| AW: Pferdekauf vom Händler Sehr bedenklich wenn man mit wenig Geld und anscheinend noch weniger Sachkenntniss ein Pferd kauft das einmal KINDER verlässlich tragen soll...ABER: Wenn es eine ANZEIGE gab in der diese Pferd mir diesen Reit- und Charaktereigenschaften angepriesen wurde (hoffe die Anzeige existiert noch ) ist der Verkäufer /Händler durchaus in der Pflicht und muss bei Nichterfüllung (gegebenfalls durch Gutachter /Bereiter) das Pferd zurück nehmen. Tut er das nicht und wird ein eventueller Prozess dahingehend nachträglich gewonnen, muss der Händler dem Käufer sämtliche Unkosten erstatten wie Futter, Unterbringung, Hufschmied, TA usw. Wichtig wäre ebenfalls das eine Verlängerung des Rückgaberechts vereinbart wurde als man es seitens des Vereins "nochmal mit dem Pferd probieren wollte" .
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