Dies ist eine Diskussion zu Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag innerhalb des Forums Tierrecht
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| Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag Mal angenommen Käuferin (K) kauft in Luxemburg von Verkäuferin (V) ein Pferd. Beim Vertrag wird festgelegt, dass das Pferd u.a. kein Sommerekzem habe. Unter dieser Voraussetzung kauft K das Pferd. Schon ab dem Tage der Übergabe des Pferdes leidet es unter dem für das Sommerekzem typischen Juckreiz. Ein Test von einem renommierten Labor würde dann ergeben, dass das Pferd in Zukunft hochgradig am Sommerekzem leiden wird. Hat K nun das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Entschädigung der entstandenen Tierarztkosten zu verlangen? Gibt es irgendwo Informationen zum Pferdekaufrecht in Luxemburg? Ilti |
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| AW: Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag denke mal, das hier das EU-Recht für Verbraucherrecht durchzuforsten wäre!? War eis Privat an Privat oder ........? Wie äußert sich den der Verkäufer? Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag Ach ja, das habe ich vergessen: Das Problem bestünde bei einem Verkauf von Privat an Privat. - Meines Wissens ist seit 2005 das neue Pferdekaufrecht in ganz Europa in Kraft, nach dem der Verkäufer zur Übergabe einer mangelfreien Sache verpflichtet ist. - Überdies wäre es ja nicht nur "stillschweigend" garantiert, dass das Pferd gesund ist, sondern explizit festgehalten bzgl. des Sommerekzems. Meines Erachtens ist doch eigentlich ganz klar, dass die Verkäufer das Pferd zurücknehmen müssen. Seltsamerweise haben jetzt schon zwei Anwälte in dieser Sache etwas zögerlich reagiert und wollten sich der Angelegenheit nicht so recht annehmen. Vielmehr haben sie die Käuferin immer wieder auf sich selbst verwiesen (sie solle also selbst mit der Verkäuferin verhandeln). Angenommen die Verkäuferin würde sich zwar bereit erklären, das Pferd zurückzunehmen, doch würde sie für die entstanden Kosten nicht aufkommen... Angenommen der Vertrag wäre ein deutscher (also mit Paragraphen des BGB), wäre aber in Luxemburg geschlossen worden..... Danke für die Antworten |
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| AW: Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag Wenn der Verkäufer bereit ist, das Pferd zu zurück zunehmen - sodann würde ich schon mal dieses tun! Den Rest alsdann einklagen. Weiß nun nicht, wie dieses mit EU-Recht funktioniert, aber dass zumindest die Haupfsacheforderung von Tisch ist. ??? Hmmm...... Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag Wenn die Möglichkeit der Rückgabe besteht (ohne Zwang ein anderes pferd zu nehmen) so schnell wie möglich davon Gebrauch machen ! Alles andere, kann man nachher klären. Denn die Unterhaltskosten bei Behaltung "der Sache" bis zur Klärung können sich gerade bei Pferden, erst Recht bei kranken, ganz schnell multiplizieren und entsprechen oft keinem Streitwert.
__________________ Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt.Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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| AW: Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag Hallo Ilti, ich spreche hier nicht von Recht sondern von etwas Anderem. Es ist duchaus möglich, dass ein Pferd das im Norden gezogen wurde nicht unter einem Sommerekzem zu leiden hatte. Häufig bricht das Ekzem aus wenn zu viel von den lieblichen kleinen Kribbelmücken unterwegs sind. Steht das Pferd zum Beispiel an einem Bachlauf ,ist die Gefahr meist sehr viel höher. Sicher weist du auch, das Ekzemer häufig zur Behandlung in den Norden gebracht werden. Ich habe schon erlebt das es da sogar regionale Ekzemer gibt. Dies sollte auf jeden Fall überprüft werden. Einen großen Eimer voller lieber Grüßle Iris.D. |
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| AW: Pferdekauf - Rücktritt vom Vertrag Hallo! Regionale Bedingtheit schließe ich bei diesem Pferd aus, da es nur knappe 50 km von mir entfernt aufgewachsen ist und man auch schon anhand der etwas kurzen Mähne erkennen konnte, dass er sich schon geschubbert hat (nur weiß man da natürlich nie, woher es kommt). Aaaber: Ich habe den Kleinen jetzt behalten, da er mir über die Monate viel zu sehr ans Herz gewachsen ist Jetzt beschränkt sich der Rechtsstreit nur noch auf die Tierarztkosten, das ist auf jeden Fall eine Erleichterung!Danke für die Antworten! Viele Grüße Iti |
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| Hallo Ilti Das beruhigt mich doch ungemein. Ich habe auch eine Stute, bei der es nur Ärger gibt mit der Vorbesitzerin. Ich hab da leider einen packt mit dem Teufel geschlossen. Aber nach all dem Ärger kann ich die Kleine auch nicht emhr hergeben und trage dadurch richtig viel TA -Kosten Und nochmal ein Aber: Jeden Tag wenn ich komme dann schreit sie mir schon von weitem entgegen. UND GLAUBE MIR, DAS ENTSCHÄDIGT FÜR ALLEN ÄRGER: Nen Hafersack voller lieber Grüßle Iris |
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