Dies ist eine Diskussion zu Pferdekauf ohne Vertrag innerhalb des Forums Tierrecht
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| Pferdekauf ohne Vertrag X möchte gerne ein Pferd von Y kaufen.Y stimmt dem Verkauf mündlich zu und die Ankaufsuntersuchung wird durchgeführt und bestanden ( von X bezahlt). Dann will X das Pferd abholen,aber Y gibt es nicht raus.Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus ? Kann der "Käufer" den "Verkäufer" verklagen ? Danke für die Antworten im Voraus. |
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| AW: Pferdekauf ohne Vertrag So wie der Sachverhalt hier geschildert wurde, liegt wohl ein wirksamer Kaufvertrag vor. Fraglich ist nur, ob X den Vertragsschluss vor Gericht wird beweisen können? Gibt's Zeugen?? |
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| AW: Pferdekauf ohne Vertrag danke für die schnelle Antwort. Ja,scheinbar gibt es Zeugen. X hat auch schon andere Ausgaben in diesem Zusammenhang getätigt.Ist nur die Frage ob auf Schadensersatz klagen oder auf Einhaltung des Vertrags. |
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| AW: Pferdekauf ohne Vertrag |
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| AW: Pferdekauf ohne Vertrag Vielen Dank nochmals für die schnellen Antworten. Die Frist wurde nun gesetzt. Das weitere Vorgehen wird sich dann daraus ergeben. |
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| AW: Pferdekauf ohne Vertrag Nun hat sich der ganze Sachverhalt geändert.Weil Y das Pferd scheinbar garnicht mehr gehört.Es wurde wohl vorher schon an jemand andren verkauft.Ist da dann eine Frist zu setzen überhaupt noch sehr sinnvoll ? |
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| AW: Pferdekauf ohne Vertrag Zitat:
Denn außerdem: Verkauft heißt rechtlich nicht zwingend, dass das Pferd dem anderen Käufer schon gehört. Verkauf heißt nur die Verpflichtung das Eigentum an einer Sache zu übertragen, nicht dass das Eigentum schon übertragen wurde. Zudem kostet so eine Fristsetzung ja "nichts" (außer Zeit) und schadet auch nicht. Also warum darauf verzichten, wenn man keine 100%igen Infos hat?? |
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