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Pferdekauf ohne Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Pferdekauf ohne Vertrag innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 14.03.2006, 19:03
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Pferdekauf ohne Vertrag

Ich hätte mal eine Frage,

X möchte gerne ein Pferd von Y kaufen.Y stimmt dem Verkauf mündlich zu und die Ankaufsuntersuchung wird durchgeführt und bestanden ( von X bezahlt).
Dann will X das Pferd abholen,aber Y gibt es nicht raus.Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht.

Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus ? Kann der "Käufer" den "Verkäufer" verklagen ?

Danke für die Antworten im Voraus.
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Alt 14.03.2006, 19:45
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AW: Pferdekauf ohne Vertrag

So wie der Sachverhalt hier geschildert wurde, liegt wohl ein wirksamer Kaufvertrag vor. Fraglich ist nur, ob X den Vertragsschluss vor Gericht wird beweisen können? Gibt's Zeugen??
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2006, 20:09
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AW: Pferdekauf ohne Vertrag

danke für die schnelle Antwort.

Ja,scheinbar gibt es Zeugen.
X hat auch schon andere Ausgaben in diesem Zusammenhang getätigt.Ist nur die Frage ob auf Schadensersatz klagen oder auf Einhaltung des Vertrags.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2006, 18:57
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AW: Pferdekauf ohne Vertrag

Ich würde zunächst einmal eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Der fruchtlose Ablauf der Frist eröffnet dann die Tür zu folgenden Möglichkeiten, die da wären: Erfüllungsverlangen oder Schadensersatz und/oder Rücktritt vom Vertrag.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2006, 12:28
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AW: Pferdekauf ohne Vertrag

Vielen Dank nochmals für die schnellen Antworten.
Die Frist wurde nun gesetzt. Das weitere Vorgehen wird sich dann daraus ergeben.
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Alt 18.03.2006, 18:40
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AW: Pferdekauf ohne Vertrag

Nun hat sich der ganze Sachverhalt geändert.Weil Y das Pferd scheinbar garnicht mehr gehört.Es wurde wohl vorher schon an jemand andren verkauft.Ist da dann eine Frist zu setzen überhaupt noch sehr sinnvoll ?
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  #7 (permalink)  
Alt 18.03.2006, 19:49
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AW: Pferdekauf ohne Vertrag

Zitat:
Zitat von Melli1604
Nun hat sich der ganze Sachverhalt geändert.Weil Y das Pferd scheinbar garnicht mehr gehört.Es wurde wohl vorher schon an jemand andren verkauft.Ist da dann eine Frist zu setzen überhaupt noch sehr sinnvoll ?
Wenn man denn SICHER weiß, dass dem so ist und man es im Streifall vor Gericht beweisen kann, kann man auf die Fristsetzung verzichten. Um sicherzugehen, sollte man die Frist aber trotzdem setzen. Denn es soll Schuldner geben, die bewusst Fehlinformationen streuen, um Zeit zu schinden und die Rechtsverfolgung des Gläubigers zu erschweren. Andererseits gibt es dann auch Gläubiger, darauf reinfallen und sich die rechtliche Geltendmachung nur unnötig schwer machen.

Denn außerdem: Verkauft heißt rechtlich nicht zwingend, dass das Pferd dem anderen Käufer schon gehört. Verkauf heißt nur die Verpflichtung das Eigentum an einer Sache zu übertragen, nicht dass das Eigentum schon übertragen wurde. Zudem kostet so eine Fristsetzung ja "nichts" (außer Zeit) und schadet auch nicht. Also warum darauf verzichten, wenn man keine 100%igen Infos hat??
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