Dies ist eine Diskussion zu Pferdekauf Geld nicht bezahlt Eigentumsvorbehalt innerhalb des Forums Tierrecht
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| hier ein mal ein Fall, angenommen: A verkauft sein Pferd für 2.500 Euro an Person B. Vertrag wird gemacht, von beiden unterschrieben, Person A schreibt einen Eigentumsvorbehalt in den Vertrag. Bei Abholung des Pferdes werden von B 1.500 Euro anbezahlt, die restlichen 1.000 Euro sollen 2 Wochen nach Kauf bezahlt werden (steht auch so im Vertrag drin, mit genauem Datum, wann das Geld auf dem Konto von A sein soll). 2 Wochen nach besagtem Zahlungstermin hat B immernoch nicht gezahlt. Auf Anfrage von A bittet B um eine Ratenzahlung, mit erster Ratenzahlung von 400 Euro in einer Woche. A stimmt zu. Natürlich geht auch diese Rate nicht bei A ein. Auf Anrufe, Emails etc. reagiert B nun nichtmehr. B ist ab sofort nichtmehr zu erreichen. A ist beim Anwalt, leider hält sich dieser nicht an Fristen, die Angelegenheit ist ihm eher leidig. Nach weiteren 2 Monaten sind alle Zahlungsfristen die der Anwalt an B stellt abgelaufen, so wird mit Mahnbescheid bzw. beantragung von Vollstreckungsbescheid gedroht. Auch daraufhin kein Lebenszeichen von B! Nun stellt sich die Frage: Da im Vertrag der Eigentumsvorbehalt geregelt ist, kann A das Pferd von B zurückholen? Ist es so, dass der Eigentümer (also immernoch A) an den Besitzer (B) einen Herausgabeanspruch hat? In anderen Fällen (gesehen von Person C und D) um denen es um das selbe ging, fuhren C und D mit Polizeit zum Pferd und nahmen es mit, da Herausgabe an den Eigentümer galt. Vielen Dank |
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| eigentumsvorbehalt, pferd, pferdekauf, zahlungsverzug |
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