Dies ist eine Diskussion zu Pferdekauf innerhalb des Forums Tierrecht
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| Pferdekauf Herr A verkauft an Herrn B ein Pferd. Es wird ein einfacher schriftlicher Kaufvertrag gemacht zwischen den beiden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, auf eine Ankaufuntersuchung wird verzichtet und gekauft wie gesehen und probegeritten. Die Frage ob und welche Krankheiten das Pferd hatte, als es im Besitz von Herrn A war, wird offen gelassen. Herr A erklärt allerdings Herrn B im Beisein von Zeugen, dass das Pferd nie krank war. Herr A betreibt einen Reitbetrieb und verkauft durchschnittlich 2-3 Pferde pro Jahr. Gleichzeitig kauft er auch regelmässig neue Pferde hinzu. Ein Jahr später hat Herr B inzwischen eine längere Ärzteodyssee mit dem Pferd hinter sich und niemand konnte bislang den tatsächlichen Grund für seine ständige Lahmheit erklären. Herr B hat inzwischen ausserdem erfahren, dass das Pferd während seiner Zeit bei Herrn B durchaus mehrfach krank war - es lahmte auch dort, wurde aber nicht ärztlich untersucht sondern dann einfach "stehen gelassen". Frage 1: Ist Herr A in diesem Fall ein gewerblicher Verkäufer? Frage 2: Hat er arglistische Täuschung begangen, als er Herrn B erklärt hat, dass das Pferd nie krank gewesen sei bei ihm? Frage 3: Ergibt sich hieraus ein Rückgabegrund für Herrn B? Frage 4: Sollte ein Rückgabegrund bestehen, hätte Herr B dann auch Anspruch auf Schadenersatz (Unterbringung des Pferdes, Arztkosten, Futter, Beritt, Versicherung, usw.)? |
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| AW: Pferdekauf Zitat:
Eventuell ein Grenzfall. Zitat:
Ausserdem hätte man das im Kaufvertrag angeben müssen. Zitat:
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| Stichworte |
| arglistische täuschung, gewerblicher verkäufer, kaufvertrag, pferd |
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