Dies ist eine Diskussion zu Pferd evtl. Herzfehler innerhalb des Forums Tierrecht
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| Pferd evtl. Herzfehler A und B haben ausgemacht erst einmal auf das Ergebnis der Blutuntersuchung zu warten. Geht B recht in der Annahme, dass das Pferd bei Feststellung eines Herzfehlers wieder zurück geben kann? Und was ist mit den entstandenen Kosten wie Stallmiete, Hufschmied, TA und Zubehör für das Tier? |
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| AW: Pferd evtl. Herzfehler Hallo, steht im Kaufvertrag nichts von "Rückgabefrist". Soweit mir bekannt ist, hat man beim Pferdekauf auch hierzu das Recht auf Rücknahme. Tja, und ob Herzprobleme mit Gewährsmängeln zu tun hat ist fraglich. Hinzu kommt noch, dass beim Kauf von Pferden ja auch "versteckte Mängel" vorhanden sein können. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber die Kaufverträge sollten schon Hand und Fuß haben. Sonst steht man als Käufer dumm da. |
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| AW: Pferd evtl. Herzfehler Der Kaufvertrag wurde von B nicht unterschrieben. Muß aber auch nicht, da zwischen 2 Nicht-Kaufleuten ja der Kaufvertrag schon als geschlossen gilt wenn man die Ware bezahlt und der Verkäufer annimmt. Dieses wurde ja zu über 80 % bezahlt. Oder? |
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| Kauf abgeschlossen oder nicht, Die "Ware" ist ja nicht einwandfrei und u.U. besteht ein versteckter Mangel, worauf der Käufer nicht hingewiesen wurde. Und als Käufer eines Pferdes hat man ja auch Rechte, Minderung des Kaufpreises da "Ware" mangelhaft, bzw.Rücknahme. Allerdings dürfen hier glaube ich auch gewisse Fristen nicht überschritten werden. 4 Wochen, 6 Wochen ?? Steht sowas im Vertrag ? Wahrscheinlich nicht.... |
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| AW: Pferd evtl. Herzfehler |
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| AW: Pferd evtl. Herzfehler ja, der Meinung bin ich auch. Man hat auch im Pferdekauf seine Rechte. Wenn man ein Auto kauft mit verstecktem Mangel hat man ja auch eine Rückgabefrist, allerdings muss man da irgendwie nachweisen, dass dieser Fehler schon beim bzw. vor dem Kauf einen Fehler hatte. Deshalb darf man nicht zuviel Zeit vrstreichen lassen. Ein anderer Fall mit positivem Ausgan, etwa so : Pferd gekauft, später stellte sich heraus dass das Pferd von Geburt an krank war und der Tod die Folge des Geburtsfehlers war. Man bietet dem Käufer ein anderes wertgleiches Pferd an, unentgeltlich. Ansonsten hätte der Käufer möglicherweise ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises gehabt. |
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| AW: Pferd evtl. Herzfehler Man gehe davon aus, dass der Kauf erst 2 Wochen her ist. Also ist das Recht auf Seite von B. Das berügt ja ungemein. |
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| AW: Pferd evtl. Herzfehler http://www.pferd-aktuell.de/Anlage28...Pferdekauf.pdf Die rechtlichen Rahmenbedingungen findest Du in o.g. Link. Aber auch hier kann ich mir eine Bemerkung nicht verkneifen. Ich bin wirklich erstaunt, mit welchem Gottvertrauen eine solch kostspielige Anschaffung getätigt wird, zumal die Unterhaltskosten für ein Pferd nicht grad gering sind. Man ist seltenst gut beraten, eine solche Investition ohne vorherige Ankaufsuntersuchung zu machen und schon gar nicht, wenn sich ein Besitzer plötzlich von seinem "geliebten" Pferd trennen will. Viel Glück bei der Rückabwicklung!
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Pferd evtl. Herzfehler Na ja, im Text stand ja dass B dieses Pferd schon seit einem halben Jahr als RBT reitet. Man geht i.d.R. auch nicht mehr zum TÜV und lässt ein Auto checken, dass man schon seit einem halben Jahr fährt und alles in Ordnung ist. |
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