Dies ist eine Diskussion zu Pferd bekommt Kolik vom Fressen innerhalb des Forums Tierrecht
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| Pferd bekommt Kolik vom Fressen A sieht das dass zu Fütterne Futter schlecht ist und sagt es dem " Stallburschen", der wiederum sagt, er weiß es und hat es der Besitzerin des Hofes schon mitgeteilt, aber er soll es trotzdem Füttern. Nun bekommt das Pferd von A eine Kolik die laut TA von dem schlechten Futter kommt. Kann A nun eine Anzeige stellen wegen "Sachbeschädigung" , da Tiere ja als Sache gelten oder was sollte ja machen. |
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| AW: Pferd bekommt Kolik vom Fressen Ja. Strafbare Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB ist nur vorsätzlich möglich. Wenn man schlechtes Futter an Tiere verfüttert, nimmt man 'billigend in Kauf', daß die Tiere erkranken. Insofern ist bedingter Vorsatz gegeben. Dieser reicht aus. Tiere sind im rechtlichen Sinne Sachen. Die Ursächlichkeit (Kausalität) ist lt. Sachverhalt ('Nun bekommt das Pferd von A eine Kolik die laut TA von dem schlechten Futter kommt.') auch gegeben. Der Stallbursche, der das schlechte Futter verfüttet hat, ist als Täter anzusehen. Der Besitzer scheint gem. Sachverhalt Anstifter (§ 26 StGB) anzusehen. Voraussetzung für die Strafverfoglung ist ein Strafantrag, der bei den Strafverfoglungsbehörden binnen drei Monaten ab Kenntnsinahme der Straftat vom Berchtigten abgegeben werden kann.
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| AW: Pferd bekommt Kolik vom Fressen Nö. Nö. NÖ. § 90a BGB Tiere Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. [...] Sie werden nur in bestimmter Hinsicht behandelt wie solche. [...] Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Zum Beispiel in den einschlägigen Tierschutz-Bestimmungen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Pferd bekommt Kolik vom Fressen Hallo, nehmen wir an die Sache wurde nun bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Staatsanwaltschaft sendent nun eine einstellung des Verfahrens auf bezugnahme das hier kein Öffentliches Interesse liegt. Kann oder darf die Staatsanwaltschaft so die angelegenheit einfach einstellen??? Welchen weg könnte man nun gehen? Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft?? Gruß Festo |
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| AW: Pferd bekommt Kolik vom Fressen Zitat TomRohwer: 'Nö. Nö. NÖ. § 90a BGB Tiere Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. [...] Sie werden nur in bestimmter Hinsicht behandelt wie solche. [...] Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Zum Beispiel in den einschlägigen Tierschutz-Bestimmungen.' 'Unter den Begriff der Sache (im Sinne des § 303 StGB - Sachbeschädigung) fallen nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Tiere. Hier findet § 90a BGB keine Anwendung. Ohne Bedeutung ist, ... Auch der Aggregatzustand (fest, flüssig, gasförmig) spielt keine Rolle. ... Bei Tieren ist § 17 Tierschutzgesetz zu beachten.' Quelle: wikipedia.de 'Auch Tiere sind Sachen (im Sinne des § 303 StGB) - die Tötung von Tieren ist dann Sachbeschädigung, wenn das Tier einem anderen gehört.' Quelle 123.recht.de http://www.123recht.net/article.asp?a=407&p=7&ccheck=1 'Sinn der Regelung (§ 90a BGB) ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden. Helmut Heinrichs beschrieb den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“ (Palandt/Heinrichs, BGB, § 90a, Rn. 1).' Quelle: wikipedia.de
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| AW: Pferd bekommt Kolik vom Fressen Zitat:
Zitat:
Zum gangbaren Weg ist hier ein interessanter Beitrag: http://www.frag-einen-anwalt.de/Stra...-__f52379.html
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