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Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Dies ist eine Diskussion zu Netzpython frißt Katze des Nachbarn innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 22.03.2011, 18:28
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Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Hallo.

Mal fiktiver Fall angenommen :

Person A hat ein Haus mit großem Garten und hält mehrere Riesenschlangen, alle legal und angemeldet.
Nachbar B hat eine Katze, welche "Freigänger" ist, also auch draußen rumläuft. Gerade in den Sommermonaten kommt es immer wider vor, das die Katze nicht nur auf dem Grundstück von A rumläuft, sondern dort auch ihren Unrat hinterläßt. Pseron A hat Nachbar B schon öfter daraufhin angesprochen, dieser nimmt sich davon aber nichts an.
Person A holt nun im Sommer immer seine Schlangen zeitweise in den Garten "zum Sonne tanken". Dieses hat der Nachbar B immer angekündigt, welcher seine Katze dann eingesperrt hat.

Nun "vergißt" Person A einmal "aus Versehen" dem Nachbarn mitzuteilen, wann sein großer Netzpython ( ca. 600cm bei ca. 90kg ) zum Sonnenbad in den Garten kommt - prompt frißt dieser die Katze. Person A ist selbstverständlich als Aufsichtsperson vor Ort und hat die Schlange jederzeit im Auge, aber jeder, der weiß, wie stark Tiere solcher Größe sind, wird Person A zustimmen und bestätigern, daß ein Eingreifen nicht möglich gewesen wäre, ohne selbst in Gefahr zu kommen.

Hat Nachbar B überhaupt irgendwelche rechtlichen Mittel oder Ansprüche ( z.B. Schadenersatz ) gegen Person A ?

Danke schon mal im Vorraus

Gruß deimcei
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 20:03
V.I.P.
 
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Zitat:
Zitat von deimcei Beitrag anzeigen
Hat Nachbar B überhaupt irgendwelche rechtlichen Mittel oder Ansprüche ( z.B. Schadenersatz ) gegen Person A ?
Warum nicht? Wenn der Python den Schaden verursacht hat, muss sein Besitzer haften. Was wäre denn gewesen, wenn sich ein Kind oder ein Briefträger auf den Rasen verirrt hätten - "selber schuld"?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 20:17
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

ne, ne, da bin ich aber anderer meinung.

das is ne art lebensrisiko einer katze. wenn sie vom auto überfahren wird, weil sie auf der bundesstrasse mäuse jagt, hat doch auch keiner ansprüche (höchstens die fahrerin gegen die katzenhalterin, wenn der wagen beschädigt wurde).

anspruch hätte man, wenn das schlangenviech ausgebrochen wär und im nachbarsgarten die katz gespeist hätte.

@humi
wegen kleinkindern muss man sein grundstück sehr gut einzäunen und absichern. sonst haftet man, wenn sich eins verirrt und gefressen wird oder im teich ertrinkt. aber für nachbars katzen muss man son aufwand nicht treiben. könnte man ja auch gar nicht, bei der geschicklichkeit von katzen.
sparhawk likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 20:23
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ne, ne, da bin ich aber anderer meinung.

das is ne art lebensrisiko einer katze. wenn sie vom auto überfahren wird, weil sie auf der bundesstrasse mäuse jagt, hat doch auch keiner ansprüche (höchstens die fahrerin gegen die katzenhalterin, wenn der wagen beschädigt wurde).

anspruch hätte man, wenn das schlangenviech ausgebrochen wär und im nachbarsgarten die katz gespeist hätte.

@humi
wegen kleinkindern muss man sein grundstück sehr gut einzäunen und absichern. sonst haftet man, wenn sich eins verirrt und gefressen wird oder im teich ertrinkt. aber für nachbars katzen muss man son aufwand nicht treiben. könnte man ja auch gar nicht, bei der geschicklichkeit von katzen.
Das seh ich anders, eine Schlange ist weder ein Teich noch ein Auto. Wenn ein Hundehalter haften muss, wenn sein Hund im eigenen Garten ein Kind beißt, welches über den Zaun klettert, dann muss hier auch der Schlangenhalter haften
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 20:33
V.I.P.
 
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wenn ein Hundehalter haften muss, wenn sein Hund im eigenen Garten ein Kind beißt, welches über den Zaun klettert, dann muss hier auch der Schlangenhalter haften
"kleiner" unterschied zwischen kind und katze, noch nich aufgefallen?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 20:47
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
"kleiner" unterschied zwischen kind und katze, noch nich aufgefallen?
Unterschied zwischen Schlange und Hund bzw. Auto aufgefallen?
Abgesehen davon hat der Nachbar hier immer gewarnt, somit sehe ich bei ihm auf jeden Fall eine gewisse Schuld.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 21:12
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Bei beiden Tieren hat sich m. E. die spezifische Tiergefahr verwirklicht.

Die Katze ging ihrer Streunerei nach und wurde gefressen bzw. verschlungen; die Schlange ging ihrem Jagdtrieb und/oder Hunger nach und hat sich dem Magen verdorben

Die Gefährdungshaftung aus § 833 Satz 1 BGB ist gegeben. Die Streunerei der Katze sowie den Jagdtrieb der Schlange rechne ich gegeneinander auf und komme somit zu einer Quote von 50 : 50.

Bei den Ausführungen sei unterstellt, dass die Schlangenhaltung nicht unter 833 Satz 2 BGB fällt.

Ich gehe aber davon aus, dass der Schlangenhalter mit einer Tierhalterhaftpflicht abgesichert ist und den "Schaden" dort auch angezeigt hat.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 22:12
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ne, ne, da bin ich aber anderer meinung.
Dann empfielt sich die Lektüre des § 833 BGB. Dem Grunde nach haftet der Schlangenbeschwörer. Es sei denn, er kann beweisen, dass die im Verkehr erforderliche Sorfalt angewendet wurde. Das aber wird kaum gelingen. Sorgfältig ist, eine Schlange so in den Garten zu lassen, dass sie eben keine dortigen Tiere fressen kann, also noch "rettend" auf sie eingewirkt werden kann. Geht das nichtr, darf sie nunmal nicht in den Garten. Dann läuft Sonne tanken halt nur unter der UV-Röhre.

Richtig problematisch werden kann dieser Sachverhalt, weil Kat6zenhalter nur zu oft an ihren Tieren hängen (Affektionsinteresse) und ggf hier Schmwerzensgled zu zahlen sein kann - der Katzenhalten mag vorbringen, traumatisiert zu sein, was manch ein Richter anzunehmen gwillt sein wird. Denn das Verspeisen seiner heissgeliebten Mieze durch die, sagen wir mal nicht ganz den Tischmanieren entsprechenden, Würgevorgang einer Python ggf sogar mitanzusehen und zu wissen, dass die Katze nunmehr en bloc verdaut und ausge**** wird könnte den Nachbarn durchaus an die Leber gehen.

Und ich bin dabei getragen von tiefer Sympathie für dieschuppigen hausgenossen, die meisten Richter werden eher zur Kategorie der "hmmm, sowas gehört in den Zoo, nicht in den Garten"-Fraktion angehören.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 22:14
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
...und hat sich dem Magen verdorben
das wäre eine erbärmliche Python, die von einer Katze einen verdorbenen Magen kriegt. Die fressen sonst durchaus kompaktere Kandidaten, bei oben genannter Größe.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 22:18
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AW: Netzpython frißt Katze des Nachbarn

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
Sorgfältig ist, eine Schlange so in den Garten zu lassen, dass sie eben keine dortigen Tiere fressen kann, also noch "rettend" auf sie eingewirkt werden kann.
Hmm ... werter Defendant ....
auch Katzen fangen und/oder können andere Tiere fressen bzw. töten. Man denke an Mäuse, Vögel und anderes Kleintierzeugs
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