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Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Dies ist eine Diskussion zu Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung) innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 01:16
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Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Servus miteinander,

angenommen Familie A kauft bei Züchter B ein Tier (Hund, Katze, Pferd usw.) und stellt im Nachhinein fest, dass nicht das im Kaufvertrag festgehaltene, angezahlte und zuvor von B schriftlich bestätigte Tier übergeben wurde (anderer Wurf). - Ein unverändererbares Merkmal deckte den Betrug auf.

Familie A möchte B wegen Betrug und arglistiger Täuschung anzeigen ...

... reicht als Nachweis der Vergleich des unveränderbaren Merkmals (es ist wirklich eindeutig) oder muss ein "Vaterschaftstest" eingeklagt werden?
... muss B in Kenntnis gesetzt werden?
... muss die Anzeige im Ort von B aufgegeben werden?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 05:45
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AW: Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Warum hat B dies gemacht?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 07:36
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AW: Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Warum hat B dies gemacht?
Keine Ahnung ... Vermutlich wollte Züchter B das Tier selber behalten oder konnte gewinnbringemd weiter verkaufen.

Familie A ist kein Einzelfall - würde auch eine Familie C geben, der dasgleiche passiert ist (wo zur Übergabe sogar zusätzlich ein krankes Tier übergegeben wurde). Aber der Fall wird mal unabhängig von weiteren Betroffenen geschildert...

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 09:56
V.I.P.
 
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AW: Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
... reicht als Nachweis der Vergleich des unveränderbaren Merkmals...
nein, das reicht nicht aus. es müssen ja zusätzlich dazu, dass ein falsches tier übergeben wurde auch vorsatz nachgewiesen werden.

das zu beweisen ist allerdings nicht aufgabe desjenigen, der die anzeige aufgibt, das ist sache von polizei bzw. staatsanwaltschaft.

interessenhalber: um was für ein merkmal soll es hier gehen?


Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
... muss B in Kenntnis gesetzt werden?
nein.

Zitat:
... muss die Anzeige im Ort von B aufgegeben werden?
nein, die kann in jeder polizeidienststelle aufgegeben werden.

was ich nicht verstehe: wenn es sich um ein rassetier handelt, sollte es doch ordentliche papiere haben, so das verwechslungen ausgeschlossen sind?
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  #5 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 11:58
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AW: Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Und zusätzlich muss durch dieses vertauschen noch ein Vermögensvorteil des B bestehen.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 16:00
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AW: Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Erstmal danke!

Zitat:
nein, das reicht nicht aus. es müssen ja zusätzlich dazu, dass ein falsches tier übergeben wurde auch vorsatz nachgewiesen werden.
Züchter B hat einen Zuchtpartner C. B versprach der Familie ein bestimmtes Tier des Wurfes. Familie A bekam bei der Übergabe aber offensichtlich - im Nachhinein festgestellt - ein Tier von C.

Zitat:
interessenhalber: um was für ein merkmal soll es hier gehen?
Bei dem Tier gibt es eine Musterung die wie bei uns Menschen wie der genetische Fingerabdruck ist.

Sagen wir mal das ausgesuchte Tier von Züchter B ist braun und hat zwei Augen. Das Tier von C ist braun und hat nur 1 Auge. Alle anderen Tiere sind schwarz und haben 2 Augen. Bei der Übergabe hat das Tier statt 2 Augen nur 1 (jetzt mal krass dargestellt - ich wil einfach das Offensichtliche unterstreichen).

Zitat:
was ich nicht verstehe: wenn es sich um ein rassetier handelt, sollte es doch ordentliche papiere haben, so das verwechslungen ausgeschlossen sind?
Sollte! ;-) Stammbaum wurde nicht überliefert und es wurde MdL vereinbart, dass dieser nachgereicht wird (Sympathie und Vertrauen war da). Was noch zu sagen ist: Züchter B wusste von dem Kukuckskind und konnte somit den Stammi nicht aushändigen, weil ausgesuchtes Tier andere Eltern hat als übergebenes Tier. Im Vertrag stehen aber die Eltern vom ausgesuchten Kater. Der Chip im Tier ist ebenfalls nicht der der im Ausweis hinterlegt ist. Zufall kann das nicht sein ... ?
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  #7 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 16:10
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AW: Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Ist denn das bekommene Tier schlechter, als das andere? Warum hat A das Tier genommen, wenn es offensichtlich nicht das vereinbarte war? Warum gibt man das Tier nicht zurück? Was will A eigentlich?
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  #8 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 16:22
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Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Ist denn das bekommene Tier schlechter, als das andere? Warum hat A das Tier genommen, wenn es offensichtlich nicht das vereinbarte war? Warum gibt man das Tier nicht zurück? Was will A eigentlich?
Spielt das eine Rolle? Man hat schon seine persönlichen Gründe warum man sich ein Tier aussucht (vor allem wenn man es besuchte) :P - sonst hätte der Züchter auch diese Option gar nicht anbieten dürfen.
Bei der Übergabe war es nicht offensichtlich - man vertraute dass es das Richtige war. Die Anzweiflung kam erdt später (weil man über den Züchter was hörte). Letztendlich hatte auch ein anderer Züchter bestätigt, dass es das Tier vom Zuchtpartner ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 16:40
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Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
Spielt das eine Rolle?
sicher. was sollen wir antworten, wenn wir nicht wissen, was überhaupt das problem des kunden ist, bzw. was er erreichen möchte....

wenn er ein ein-äugiges tier bei der übergabe nicht reklamiert, gilt es als abgenommen, das ist ja kein versteckter mangel.

für mich ist eod.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 16:53
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AW: Nachweis für eine Anzeige (Betrug / arglistige Täuschung)

Also man hat das Tier angenommen, weil man vertraut hat, dass es das ausgesuchte ist (man wurde auch immer mit den richtigen Fotos versorgt und erst zur Übergabe ein anderes Tier). Der Kater ist von der Optik hochwertiger aber man kann doch trotzdem nicht einfach das Falsche geben? Alle Dokumente sind falsch...

Nein, das mit dem Auge sollte nur die Bedeutung klarstellen... Die Fellmusterung gibt es nur einmalig. Tier A hat ne andere als B. B ist Kater von Zuchtpartner.

Frage wg der Anzeige nur ...
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