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Muss man reagieren?

Dies ist eine Diskussion zu Muss man reagieren? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 12.01.2011, 06:43
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Muss man reagieren?

Hallo,

Gehen wir mal von dem fall aus, es hätte einen Streit zwischen zwei Personen wegen mehreren Tieren gegeben, die sich auf den Handel von Hunden und der Tierquälerei bezogen haben, dass Veterinäramt bereits Informiert wäre und die betroffene Person sich ohne eine namentliche nennung an ein Tierschutzforum gewand hat. Nun wird ein "Anwalt" eingeschalten.

Die Person, die nur versucht hat, für dass Recht der Tiere einzustehen bekommt nun eine E-Mail. In dieser E-Mail wird an diese Person geschrieben. Der Vorname ist falsch und die Adresse des "Angeklagen" ist ebenfalls falsch, muss die Person sich dann trotz allem angesprchen fühlen?

Ebenfalls wird in der E-Mail der angegebene Fall nicht bewiesen. Der "Anwalt" fordert die Kosten und Schadensgeld in höhe von über 5.000 Euro.
Namendlich hat kein Anwalt diese "E-Mail" unterzeichnet. Es würde also nur drunter stehen "Gruß Anwälte".

Ebenfalls wäre es interessant zu wissen: Wenn die Anschrift bekannt wäre, diese auch in der Unterlassungsklage verzeichnet wäre, allerdings nicht in der E-Mail verzeichnet wäre, dürfte ein Anwalt ohne jegliche Kontaktdaten eine E-Mail mit so unklaren Daten und ohne Sigel verschicken? Oder wäre so etwas nur rein rechtlich durchziebar, wenn es ein schriftliches Schriftstück mit Sigel, den richtigen Kontaktdaten und den richtigen Personendaten wäre?

Wäre das rechtlich machbar?
Kontaktdaten des Anwaltes würden zb nicht mit angegeben worden sein?!

Wäre das rein rechtlich durchziebar?
Müsste man sich wirklich angesprochen fühlen?

Genauso wäre es mal interessant zu wissen ob ein Anwalt ohne feste Beweise eine Geldstrafe einfordern darf, mit einer zeitlichen frist von 2 Wochen? Darf er nachfolgend auch damit drohen, mehr Geld zu fordern wenn man dieser Aufforderung nicht nach geht?

Gruß

Snoopy40
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 07:46
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AW: Muss man reagieren?

Zitat:
Zitat von Snoopy40 Beitrag anzeigen
Der Vorname ist falsch und die Adresse des "Angeklagen" ist ebenfalls falsch, muss die Person sich dann trotz allem angesprchen fühlen?
Wenn genügend Hinweise dafür vorhanden sind, dass sie gemeint ist: ja.

Zitat:
Namendlich hat kein Anwalt diese "E-Mail" unterzeichnet. Es würde also nur drunter stehen "Gruß Anwälte".
Das ist für einen Anwalt mehr als ungewöhnlich. Auch ungewöhnlich ist, dass der Verkehr überhaupt über Mail abgewickelt wird. Man könnte sich überlegen (wenn man vermutet, dass hier alles ein Fake ist), Strafanzeige wegen Missbrauch einer Berufsbezeichnung (§132a StGB)zu erstatten. Das wäre ein netter Bumerang.

Zitat:
Kontaktdaten des Anwaltes würden zb nicht mit angegeben worden sein?!
Auch das ist höchst merkwürdig. Wohin soll man denn eine Unterlassungserklärung senden?

Was ist das eigentlich für ein Milieu, in dem so vorgegangen wird? Rosstäuscher? Tierquäler?
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 12.01.2011, 10:15
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AW: Muss man reagieren?

Zitat:
Nun wird ein "Anwalt" eingeschalten.
Wer hat den Anwalt beauftragt bzw. wer hat denn den Anwalt bevollmächtigt zu handeln??

Zitat:
Es würde also nur drunter stehen "Gruß Anwälte".
Steht dann in der Bankverbindung des Anwalts unter "Kontoinhaber" auch nur "Die Anwälte"?


Wenn in der E-Mail steht das man bezahlen soll müsste doch auch drin stehen wohin man es bezahlen soll, oder?? Und dann weiß man doch woher es kommt...

Es liest sich so als ob das Tierschutzforum den Anwalt beauftragt hat. Ist das richtig?

mfg
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Alt 12.01.2011, 14:36
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AW: Muss man reagieren?

Hatte meine Fragen nur schnell formuliert.
Tschuldigung.

Nehmen wir Person A und Person B.
Person A gibt sich bei Person B als falsche Person aus.
Nun setzt Person A die Person B vor die Wahl, entweder das Tier zu nehmen, oder das Tier landet in einen Kontener. Person B entscheidet zu gunsten des Tieres. Es entsteht kein Vertrag, das Tier ist nicht in einem sorgfälltigen Zustand.

Es entsteht ein wochenlanger Streit zwischen Person A und Person B.
Person A zieht aber konsequenzen mit unter Geldverlust.

Person B bekommt nun ein Schreiben von Anwälten. Die E-Mail Adresse hat den gleichen Namen wie eine bestehende, große Anwaltskanzlei. Allerdings ist in der E-Mail nicht die sprache von einem Anwalt, kein Aktenzeichen, kein Siegel, keine unterschrift und die sofortige aufforderung, ohne jegliche Beweise angesprochen zu haben oder vorlegen zu können, dieses Geld innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen und die Unterlassungsklage in 7 Tagen unterschrieben zurück zuschicken. Eine Adresse ist nicht angegeben, sowie bei den Kontodaten nur steht, an die Anwaltskanzlei.

Das schreiben in dem besagten Tierschutzforum erfolgte nur auf Nachfrage nach hilfe von Person B aufgrunf von Tierhandel und Tierquälerei. Namen von person A, Kontaktdaten oder hinweisdaten zu Person A wurden nicht gegeben.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 14:43
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AW: Muss man reagieren?

Zitat:
Es entsteht ein wochenlanger Streit zwischen Person A und Person B.
Person A zieht aber konsequenzen mit unter Geldverlust.
Wegen was??

Wer hat wem einen Anwalt auf den Hals gehetzt? Was sind das für 5000,- die bezahlt werden sollen (Schmerzensgeld, Schadenersatz, Prozesskosten, Anwaltskosten etc.)?
Zitat:
Die E-Mail Adresse hat den gleichen Namen wie eine bestehende, große Anwaltskanzlei.
Na dann sollte B einfach mal bei dieser Anwaltskanzlei nachfragen, ob wirklich von ihnen etwas derartiges in die Wege geleitet wurde?!

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Alt 12.01.2011, 15:09
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AW: Muss man reagieren?

Also Person A hat Person B den Anwalt auf den Hals gehetzt.
Auf nachfrage bei der Kanzlei würde man nun bestätigen die Nachricht verschickt zu haben. Allerdings wurde abgestritten je Geld gefordert zu haben (????).
Person B spricht die falschen Daten und den gang über E-Mail an, woraufhin Person B unangebrachte Äußerungen erhält.

Auf die nachfrage der nicht vorhandenen Kontaktdaten erhält Person B nun keine Antwort.

?????

Öhm?!
Wie ist das dann?
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  #7 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 15:18
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AW: Muss man reagieren?

Wer ist denn hier der vermeindliche Tierquäler?
Zitat:
Auf nachfrage bei der Kanzlei würde man nun bestätigen die Nachricht verschickt zu haben. Allerdings wurde abgestritten je Geld gefordert zu haben (????).
Aber B hat es doch schriftlich das es so ist?!
Zitat:
Nun setzt Person A die Person B vor die Wahl, entweder das Tier zu nehmen, oder das Tier landet in einen Kontener.
Wer hat denn nun das Tier angeboten?? Und wer hat das Tier jetzt??
Zitat:
Der "Anwalt" fordert die Kosten und Schadensgeld in höhe von über 5.000 Euro.
Was für ein Schaden ist denn entstanden??

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  #8 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 19:03
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AW: Muss man reagieren?

Person A wäre der vermeindliche Tierquäler und hätte den Anwalt eingeschalten.

Ja deswegen frage ich ja, wenn Person B es schriftlich hat, kann man es doch nicht abstreiten.

Person A hat das Tier an Person B abgegeben und Person B hat das Tier auch aufgenommen.

Was für ein Schaden entstanden soll wäre mir genauso unklar.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 21:04
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AW: Muss man reagieren?

Ich blicke da nicht durch.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 21:17
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AW: Muss man reagieren?

Aber wegen was A einen Anwalt eingeschaltet hat interessiert mich wirklich brennend...
Und was rechtfertigt in dem Fall eine Schadenersatzklage??

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