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Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein? innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 14:54
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Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

Hallo,

Ich wollte mich mal erkundigen wie es mit der "Leinenpflicht" aussieht, da ich leider beim Googlen nicht fuendig geworden bin.

Angenommen man kommt aus einer Stadt, wo der Hund quasi überall unangeleint herumlaufen darf (außer es ist ein Schild vorhanden welches besagt das der Hund an der Leine sein muss) und fährt dann in eine Stadt, wo es eine gewisse "Gefahrenabwehr-Verordnung" gibt, die u.a. besagt, das die Hunde in der Stadt und an Anlagen (wie z.B. einem See) nicht frei herumlaufen dürfen (welche man jedoch nicht kennt da man nicht aus dieser Stadt kommt).

Nirgends sind Schilder zu sehen die besagen, das der Hund an der Leine zu führen ist, geht also davon aus, das der Hund hier frei herumlaufen darf.

Nun wird man dabei von der Polizei oder dem Ordnungsamt ertappt und bekommt ein Bußgeld aufgedrückt. Während die Beamten zwar meinen, das es ein Schild gebe, doch das einzige das zu finden ist, ist ein Schild mit der Aufschrift "Hundewiese" und darunter der Hundeverordnung, das man den "Hundekot" zu beseitigen hat, nicht aber, das der Hund an der Leine sein muss.

Jetzt die Frage: Ist es nicht eigentlich so, das an den Anlagen wie z.B. dem See, die Leinenpflicht ausgeschildert sein muss? Außer es handelt sich um ein Natur- / Landschaftsschutz Gebiet! Woher soll man als Außenstehender wissen das dort Leinenpflicht ist?

Sollte es eine solche Regelung geben, waere es nett wenn jemand einen Paragraphen zur Hand hat.

MfG
Michael

PS: Was ich vergessen hatte zu erwähnen, die Frage bezieht sich auf das Tier- / Hunderecht in "Niedersachsen".
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 15:24
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AW: Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

als Tierhalter sollte man Wissen, dass zu Hundehaltungen von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Kommune zu Kommune, die unterschiedlichsten Verordnungen bestehen können.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Vllt. googeln Sie mal unter der entsprechenden Kommune nach den entsprechenden Verordnungen
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 15:57
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AW: Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

Ja, das jedes Bundesland und jede Stadt eine andere Verordnung hat, ist mir schon bewusst, doch soll man jetzt JEDE Verordnung jedes Bundeslandes und jeder Stadt kennen? Ich kenne es eigentlich bisher von jeder Stadt her so, das bei jeder Anlage ausgeschildert ist, wenn die Hunde dort an der Leine zu führen sind. Wenn ich ein solches Schild sehe, richte ich mich auch danach, sollte ich es lediglich übersehen haben, gut, das ist dann Pech, aber wenn nirgends ein Schild zusehen ist, kann ich ja nicht wissen , das der Hund dort an der Leine zu führen ist.

Mir geht es jetzt nicht um die besagte Verordnung der Stadt, da ich diese ja jetzt erfahren habe (Schwarz auf Weiß) sondern darum, wie das Niedersächsische Gesetz diesbezüglich aussieht, ob mit einem Schild darauf hingewiesen sein muss, das der Hund an der Leine zu führen ist, da man wie schon erwähnt, ja nicht jede Verordnung für jede Stadt kennen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 16:19
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AW: Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

Habe bisher nur
§33 Abs.1 Satz 1 NWaldLG gefunden
Zitat:
§ 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden

(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,

1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
1. nicht streunen oder wildern und
2. in der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind,
am besten mal selbst weiter"googeln"
__________________
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Alt 11.12.2009, 16:49
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AW: Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

Naja wie schon geschrieben werde ich beim googlen leider nicht fündig Habe schon eine weile lang gesucht, deshalb wende ich mich auch hier ans Forum.

Ich werde später noch mal weiter suchen wenn die Zeit es erlaubt, danke erst einmal für die Antwort.

MfG
Michael
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  #6 (permalink)  
Alt 20.12.2009, 10:57
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AW: Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

Hallo Michael,

die Leinenpflicht muss nicht ausgeschilder sein. Die Verordnungen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein und als Hundehalter ist man dazu verpflichtet sich zu informieren wie es in der entsprechenden Kommune aussieht mit den Verordnungen.

Greeting
Johnny
__________________
Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht.
Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898)
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  #7 (permalink)  
Alt 20.12.2009, 11:12
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AW: Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

.... Schilder währen möglich, aber nicht jede Kommune liebt den Schilderwald.

Kurzum, die Kommune ist nicht gefordert, Ihre Gemeindesatzung an das Ortsschild zu kleben.
Somit muss sich der Besucher selbst informieren (-Informationspflicht-)!

Möglicherweise gibt es von Tier-, bzw. Hundevereinen sogar eine Deutschlandkarte?

Sicherlich hat aber die Kommune eine Homepage, welche auch darüber informiert?

Besser ist sicherlich, anschnallen und anleinen
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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Alt 22.12.2009, 07:06
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AW: Muss Leinenpflicht ausgeschildert sein?

Zitat:
Zitat von Mars17
Sicherlich hat aber die Kommune eine Homepage, welche auch darüber informiert?
Ja schon, aber man hat vor Ort selten die Möglichkeit dort mal rein zu schauen. Klar, muß man vorher naschschauen, nur hat sich das leider kurzfristig so ergeben gehabt weil der Tierarzt erst eine Stunde später aufmachte (sonst wäre man nie auf die Idee gekommen dort langzugehen). Find ich aber schon merkwürdig, dort haben die einen Schilderwald doch ein solches Schild haben die nicht aufgestellt Aber sonst wird man dort von Schildern erschlagen. Und dann sofort ein Verwarngeld (und wegen des Einspruchs ist es jetzt auch noch mal um 23,50 Euro erhöht worden).

Dreist finde ich das ganze dennoch, für mich sieht das klar nach Abzocke aus.

Zitat:
Besser ist sicherlich, anschnallen und anleinen
Das Arme Tier

Besser ist diese Stadt zu meiden und das nächste mal direkt zur Öffnungszeit beim Tierarzt erscheinen oder ggf. im Auto sitzen bleiben!

Naja, danke für die Antworten, soweit hat sich das Thema jetzt wohl erledigt.

MfG
Michael
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