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Muß ich den Amtsärztlich

Dies ist eine Diskussion zu Muß ich den Amtsärztlich innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2012, 22:35
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Exclamation Muß ich den Amtsärztlich

Welche Befugnisse hat das Vererinäramt ? Was darf der Amtstierarzt müsste mann ihn in die Wohnung lassen z. B weil jemand behauptet hat das Tiere nicht gut gehalten werden .
Angenommen ein Paar hat zu Hause 4 Chihuahuas von denen 2 Hündinen zuchtfähig währen und 3 Katzen mit denen nicht gezüchtet wird. Die Chihuahua Zucht währe nur privat ( letzten Wurf vor 2 Jahren) würde allein eine Anschuldigung das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufheben ?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 01:12
Boardneuling
 
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AW: Muß ich den Amtsärztlich

Sorry nicht gelesen ! Ich hoffe so geht's ;-)
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 10:51
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AW: Muß ich den Amtsärztlich

Zitat:
Zitat von Watscheld Beitrag anzeigen
Was darf der Amtstierarzt müsste mann ihn in die Wohnung lassen
jein. man muss ihn nicht hereinlassen. wenn er allerdings meint, dass er herein müsse, wird er sich eine einstweilige verfügung bei gericht holen (und wenn jemand behauptet, dass die tiere schlecht gehalten werden, wird er die auch bekommen) und mit der polizei wieder kommen. und dann muss man ihn hereinlassen.

dazu kann man allerdings sagen, dass amtstierärztinnen hart im nehmen sind. die umstände müssten schon wirklich sehr schlecht sein, bevor tatsächlich massnahmen ausgesprochen würden oder gar tiere abgeschafft werden müssten.

Zitat:
...würde allein eine Anschuldigung das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufheben ?
ja, das würde reichen. es werden in so einem fall rechtsgüter gegeneinander abgewägt. auf der einen seite ist zwar die wohnung unverletzlich, aber auch der tierschutz ist im grundgesetz verankert. und der wäre nicht zu leisten, wenn eine amtstierärztin nicht einmal kurz in die wohnung dürfte. vielleicht reicht es der ärztin aber auch, ihr die tiere vorführen zu lassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 11:55
V.I.P.
 
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AW: Muß ich den Amtsärztlich

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
jein. man muss ihn nicht hereinlassen. wenn er allerdings meint, dass er herein müsse, wird er sich eine einstweilige verfügung bei gericht holen
Nein, er wird sich einen Durchsuchungsbeschluss holen... (Sofern das Gesetz nicht eine Möglichkeit vorsieht, bei "Gefahr im Verzug", "Gefahrenabwehr" o.ä. auch ohne einen solchen vorgehen zu können.)

Eine "einstweilige Vefügung" ist ein Instrument des Zivilrechts - damit hat der Amtstierarzt in seinem amtlichen Tun nichts zu schaffen.

Zitat:
(und wenn jemand behauptet, dass die tiere schlecht gehalten werden, wird er die auch bekommen)
Nur auf eine schlichte Behauptung eines Nachbarn, es würden Tiere schlecht gehalten, wird kein Amtsarzt in Deutschland einen Durchsuchungsbeschluss bekommen.

Um den zu bekommen, muß er den Richter davon überzeugen, daß ausreichend gewichtige Gründe vorliegen, die Unverletzlichkeit der Wohnung zurückstehen lassen zu müssen.

Zitat:
Zitat:
...würde allein eine Anschuldigung das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufheben ?
ja, das würde reichen.
Quatsch.

Zitat:
es werden in so einem fall rechtsgüter gegeneinander abgewägt. auf der einen seite ist zwar die wohnung unverletzlich, aber auch der tierschutz ist im grundgesetz verankert. und der wäre nicht zu leisten, wenn eine amtstierärztin nicht einmal kurz in die wohnung dürfte. vielleicht reicht es der ärztin aber auch, ihr die tiere vorführen zu lassen.
"Mal kurz" darf der Amtstierarzt schon gar nicht ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers in eine Wohnung.

Dafür sind immer schwerwiegende Gründe notwendig.

Es darf auch nicht die Polizei "mal kurz" gucken, ob vielleicht Diebesgut in einer Wohnung liegt...
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
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Alt 12.09.2012, 11:57
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AW: Muß ich den Amtsärztlich

Zitat:
Die Chihuahua Zucht währe nur privat ( letzten Wurf vor 2 Jahren)...
Ein weiteres Problem sehe ich noch in Bezug auf das Mietrecht. Mit der Zucht von Tieren in der Mietwohnung geht man ein erhebliches Kündigungsrisiko ein.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.09.2012, 01:35
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AW: Muß ich den Amtsärztlich

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Ein weiteres Problem sehe ich noch in Bezug auf das Mietrecht. Mit der Zucht von Tieren in der Mietwohnung geht man ein erhebliches Kündigungsrisiko ein.
Zumindest bei einer Zucht in einem Umfang, der so im Mißverhältnis zur Wohnungsgröße usw. steht, daß sich ein Amtstierarzt dafür interessieren müsste.

In einer Mietwohnung zwei Chihuahuas zu halten, die miteinander kopulieren und Nachwuchs bekommen, wäre dagegen im Regelfall wohl unproblematisch. "Hundezucht" ist ja nun ein sehr weiter und sehr unpräziser Begriff.
(»»» Hundehaltung in der Mietwohnung)
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amtstierarzt, tierhaltung, veterinäramt

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