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Müssen Katzen abgegeben werden? Vermieterärger...

Dies ist eine Diskussion zu Müssen Katzen abgegeben werden? Vermieterärger... innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 17.02.2009, 13:18
Boardneuling
 
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Müssen Katzen abgegeben werden? Vermieterärger...

Hallo,

Familie A zog vor 9 MKonaten in eine WHG von Vermieter B ein. Fam A. Besaß zu diesem Zeitpunkt 4 Katzen von denen der Vermieter Kenntnis hatte (A zeigten vor Vertragsunterschreibung sogar Fotos aller Katzen) Auch wurde dem Vermiter gesagt dass die Katzen 1-2x im Jahr Nachwuchs hätte (insgesamt, nicht je Katze) und auch dass Fam. A hin und wieder Notfalltiere aufnehme zur weiter vermittlung. Nun hat Fam A. sich so in einen der Notfälle verliebt dass aus 4 inzwischen eben 5 Katzen geworden sind.

Aufgrund der zwischenzeitlichen nutzung eines neuen, falschen Katzenstreus roch es für 3-4 Tage (bis wieder das alte Streu gekauft war) trotz mehrmaliger Reinigung der Katzenklos nach Katze was aber weder die Mieter in der WHG darüber noch in der WHG darunter störte.

Nun war vor einigen Tagen ein Brief vom Vermieter im Briefkasten.
Er schreibt dass von vornherein nur 3 Katzen ausgemacht waren und auch nie von einer Nachzucht die Rede war und er erwartet dass der Bestand der Katzen auf die ausgemachten 3 reduziert werden würde. Alles war mündlich ausgemacht, d.H. Fam A hat nichts schriftliches dass der Vermieter mit 4 Katzen und Nachzucht einverstanden war. Hat der Vermieter die Möglichkeit dies durchzusetzen oder ist die Zustimmung zur Katzenhaltung generell und darf nicht beschränkt werden? Hat Fam. A. die Möglichkeit die Haltung ihrer 5 Katzen durchzusetzen? (Es sind Wohnungskatzen die keinen Schaden in Haus und Garten verursachen und bs auf die 3-4 Tage wg Katzenstreu auch noch nie ärger gemacht haben.)

danke
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