Dies ist eine Diskussion zu Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann innerhalb des Forums Tierrecht
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| Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann ![]() Mal angenommen, es gibt einen Dobermann (trotz fiktiver Geschichte bewusst diese Rasse ausgewählt, wg. Listenhunden usw.), welcher in seiner Umgebung besonders dadurch auffällt, dass er stets andere Hunde beisst, hierfür allerdings noch nie rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Der Hund ist auch "kopiert". Die Halter des Hundes sind sichtlich überfordert und haben sich zusätzlich noch einen Dobermannwelpen geholt, können nicht mal mit beiden gleichzeitig Gassi gehen wegen der Aggressivität des einen Hundes. Nun geht jemand mit einem Verhaltensunauffälligen Schäferhund zB spazieren, welcher angeleint ist. Der Dobermann, weder angeleint, noch trägt er ein Halsband, fällt den Schäferhund ohne jeglicher Vorwarnung an und verletzt ihn mittelschwer. Welche Möglichkeiten haben nun Besitzer des Schäferhundes, gegen die Halter des anderen Hundes vorzugehen? Angenommen, die Halter des Schäferhundes wollen dennoch nicht, dass der Dobermann ins Tierheim kommt oder gar eingeschläfert wird? Wenn sich dieser Fall zB in Bayern abgespielt hätte, nehmen wir gleich München, an wen wendet man sich hierbei am besten und welche Möglichkeiten gibt es, einzuschreiten damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert und somit Mensch und Tier geschützt werden? Danke für Eure Antworten ![]() MfG Ferdi VG |
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann Hallo, ich persönlich würde mich an das Veterinäramt wenden oder evtl. trotzdem ans Tierheim... außerdem gibt es (auch im Ballungsraum München) viele Dobermannvereine, an welche man sich wenden kann.. im Übrigen fällt der Dobermann in Bayern nicht unter die Listenhunde... es gibt zwar. Kat. 1 und Kat. 2 - aber in Bayern gehört lediglich der Rottweiler (warum auch immer) unter Kat. 2 - der Dobermann ist völlig ausgenommen davon... Davon abgesehen ist das kopieren in Deutschland verboten - das zeigt, dass der Besitzer den Hund entweder aus dem Ausland geholt - oder mit ihm dorthin gefahren ist, um ihn verstümmeln zu lassen. Ist der Welpe auch schon kopiert? Ob der Hund so aggressiv ist, dass er eingeschläfert werden muss, muss ein Sachverständiger prüfen - was schlägt denn der fiktive Schäferhundhalter vor, was mit dem Hund passieren sollte? Möchte er verantworten, dass die Dobermann Leute sagen "ach, du hast recht, ich such ne neue Familie" - und da wird dann evtl. ein Kleinkind todgebissen? M.E. ist die beste Möglichkeit wirklich, ein Tierheim oder das Veterinäramt (oder auch Ordnungsamt) einzuschalten |
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann Zitat:
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann Zitat:
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann Wie bekommt man denn so einen großen Hund in einen Kopierer? |
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann Zitat:
Funktioniert auch mit Elefanten in Kühlschränken. |
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann ob das wohl auch in Farbe geht?? |
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann Kupieren- nicht kopieren |
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| das habe ich doch gemeint |
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| AW: Möglichkeiten bei gefährlichem Dobermann Der Hundebesitzer ist für seinen Hund verantwortlich und kann somit für den Schaden, den der Hund verursacht hat zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Sachbeschädigung muß nicht unter Vorsatz erfolgen, oft liegt Fahrlässigkeit vor. Hat der Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht, tritt diese bei- durch den Hund verursachte Schäden - im allgemeinen ein. Ansonsten müßte der Halter für entstandene Schäden aufkommen. Zur Klärung kann ein Anwalt hilfreich sein. -So mein Wissen als Hundebesitzer- |
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