Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahmeerklärung innerhalb des Forums Tierrecht
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| Kostenübernahmeerklärung Jetzt zur Frage: Stellt diese unterschriebene Kostenübernahmeerklärung gleichzeitig die Eigentumsübertragung der Katzen an die Orga dar????? |
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| AW: Kostenübernahmeerklärung Nein. Die Katze war ja nicht Eigentum der Person. Folglich kann sie das Eigentum an den Katzen nicht übertragen. |
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| AW: Kostenübernahmeerklärung Die Person (Vorbesitzerin?) hat wie gesagt die Tiere etwa 5 Monate lang versorgt und die Orga erklärte Ihr, unseres Wissens nach, dass sie eben dadurch Eigentümerin wird. Nun kam die Frau nicht mit den Tieren klar und es wurden Personen gesucht, die diese Tiere aufnehmen würden. Es fand sich jemand bereit das zu tun. Bevor die Katzen weitergeleitet werden sollten, sollten die Tiere tierärztlich versorgt werden. So wurden sie eingefangen und dem TA zugeführt. Ein Tier wurde kastriert, geimpft und gechippt. Das andere geimpft. Die Kostenübernahme dafür hat die Orga übernommen und die Behandlungen, soweit bekannt, auch bezahlt. Danach wurden die Tiere von den anderen Personen auf Vermittlung der Orga selbst abgeholt. Ein Pflegevertrag wurde nie und von keiner Seite geschlossen. Mündlich wurde immer davon gesprochen, dass die Tiere bei den neuen Besitzern dauerhaft bleiben sollen. Nun will die Orga aufgrund von Unstimmigkeiten die Tiere wiederhaben mit der Begründung eben, dass aufgrund der Kostenübernahme das Eigentum der Tiere an sie übergegangen wäre und das die neuen Besitzer nur Pflegestelle wäre. Dazu stellt sich gleich die nächste Frage. Kann die Orga damit eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Tiere bei den jetzigen Besitzern erwirken? Dazu ist anzumerken, dass die Tiere schon etwa 2 Monate bei den neuen Besitzern sind, wo sie in Bettchen schlafen und ein ganzes Haus zur Verfügung haben. Ein Tier kann auch in den gesicherten Freigang, dass 2. wird darauf vorbereitet. Die Orga würde sie aber, so die begründete Vermutung, auf einem Bauernhof aussetzen und dort versorgen. Dazu müßten sie von der jetzigen Stelle über 800 Km weit dorthin gebracht werden. |
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