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Klausel in Schutzvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Klausel in Schutzvertrag innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 05.01.2009, 10:30
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Klausel in Schutzvertrag

Hallo...

ist es für den Übernehmer eines Tieres, z.B. eines Hundes, rechtlich bindend, wenn in dem Schutzvertrag die Klausel eingebaut ist, dass er sich verpflichtet, das Tier im entsprechenden Alter kastrieren zu lassen.

Wie verhält es sich allgemein mit den Eigentumsverhältnissen nach Zahlung einer Schutzgebühr? Wer ist dann Eigentümer? Der Übernehmer oder der Übergeber?

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 12:00
Boardneuling
 
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AW: Klausel in Schutzvertrag

Hallo,

wenn ein Schutzvertrag geschlossen wurde, befindet sich das übergebene Tier zwar im Besitz des Übernehmenden, allerdings verbleibt das Eigentumsrecht beim Übergebenden.

Klauseln wären entsprechend der Vereinbarung einzuhalten, soweit sie nicht gegen das Tierschutzrecht verstossen.

VG
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