Dies ist eine Diskussion zu kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig innerhalb des Forums Tierrecht
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| kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig Herr A verkauft reinrassige Hunde zu Preis x, Frau B freut sich, nimmt einen Welpen mit ohne Kaufvertrag und sonstiges. Ratenzahlung bis zum Erreichen des Preises x ist mündlich vereinbart. Frau B bekommt bald Zweifel wegen den netten Nachbarn und überlegt sich vom Hund zu trennen. Herr A versichert den Welpen anderweitig unterzubringen für eine geringe Schutzgebühr in Höhe y und Frau B ihr bereits gezahltes Geld zu erstatten. Frau B entscheidet sich dann den Hund doch zu behalten. Nun will Herr A aber keine geringe Gebühr y, sondern den vollen Preis x von Frau B. Frau B hat inzwischen erfahren, das es sich nicht um anerkannte Rassehunde handelt, sondern um einen Mischling. Sie ist nicht bereit hier noch großartig an Herrn B zu zahlen. Deser wiederum verklagt sie darauf hin auf Erhalt des vollen Preises x. Da Frau B aber die volle Summer weder auf einmal bezahlen kann und will, bat sie Herrn A den Hund zurück zu nehmen, was dieser vor Zeugen verweigerte. Inwieweit muß hier Frau B denn zahlen? Was Kann Herr A fordern? |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig die schilderung ist etwas unklar. es scheint so, als sei zunächst ein kaufvertrag zustande gekommen: hund zu preis x auf ratenzahlung. (richtig?) (zur erklärung: verträge kommen auch zustande, wenn man sie nur mündlich bespricht. sie sind ebenfalls rechtsgültig, genau so als wenn sie schriftlich wären.) dann kam ein neuer vertrag zustande hund plus gebühr y zurück an züchter und frau kriegt kaufpreis zurück. (richtig?) dann wollte die frau den zweiten vertrag nicht mehr einhalten. daraufhin fordert züchter gesamten preis x auf einmal. (richtig?) Zitat:
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frau kann ihrerseits den züchter auf rücknahme des hundes verklagen (wenn das wirklich stimmt, dass es kein rassehund ist, wie versprochen). |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig allerding ist eine Sache unklar: Herr A wollte den Hund anderweitig verkaufen für Summe y. Warum soll Frau B dann die volle Summe x bezahlen? Immerhin das 4fache.... in der Tat stelle sich im Nachhinein heraus, das es sich um "Mischlinge" handelt, da diese nicht vom Rasseverband anerkannt wurden.Denn Herr A ist kein offizieller Züchter. |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig Zitat:
rechtlich gesehen ist es so, dass ein einmal abgeschlossener vertrag erfüllt werden muss. da ist es egal, was ein anderer für den hund hätte bezahlen müssen. Zitat:
lediglich fallen für den züchter aufwendige untersuchungen und zuchtbestimmungen weg, daher kann er die hunde dann auch billiger verkaufen, als ein züchter, der einem verband angeschlossen ist. mit mischlingen hat das aber nichts zu tun. am besten mal bei einer tierärtzin fragen, die können die rasse genausogut feststellen. hier muss man dann erstmal davon ausgehen, dass keine täuschung vorlag und dass der vertrag daher auch nicht angefochten werden kann. dh. die frau muss den hund bezahlen und zwar so, wie es zuerst vereinbart war mit der summe x... darf ich mal fragen, was der fiktive rotti (nehme ich mal an) so gekostet hätte...? |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig nein, es handelt sich nicht um einen Rotti ;-) um es mal so zu sagen: ein anerkannter Rassehund hätte auf gehobenen Veranstaltungen seine Prüfungen laufen dürfen. Ebenso nicht zu verachten ist ja auch die spätere Decktaxe, die Frau B hätte bekommen können. Da der Hund aber nun keine Papiere bekommt, ist er "weniger Wert". Er gilt als nicht anerkannt dem Rassestandard gegenüber und darf somit "nur" normale Vereinsprüfungen laufen und auch später nicht zu Deckakten heran gezogen werden. Daraus ergibt sich ein nicht erheblicher finanzieller Nachteil. Fragen über Fragen...tut mir leid. Aber man vergisst im Anfangspost doch oft das ein oder andere. Gekauft wurde der Hund ja in dem Glauben, das er Ultra-Geniale Ahnen hat. Gegen den Einhalt einer Ratenzahlung wie am ersten Tag besprochen hätte Frau B sicherlich auch nicht wirklich etwas einzuwenden gehabt. Allerdings hätte der Preis doch berichtigt werden müssen, oder? Herr A hat die Rücknahme bekanntlich verweigert. Was also soll Frau B machen? Der arme Hund kann ja nichts dafür und hat bei Ihr auch sicherlich ein liebevolles Heim. Ein sogenannter Kuhhandel ist heut zu Tage doch nur mit Unterschrift gültig. Oder? Edit: Kaufpreis x wären 400 gewesen, Schutzgebühr für andere: 100 (ist Standard-Preis; zw 400 und 600 Euro) |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig hatte der züchter denn papiere versprochen...? Zitat:
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was ist es denn für ein pussierliches tierchen? |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig ja, die Hunde sollten Papiere erhalten. Ohne die Aussicht auf diese wäre der Hund nicht gekauft worden. Die Information, das nun keine Papiere ausgestellt werden, erfolgte auch nicht durch Herrn A, sondern durch den Zuchtverband direkt an Frau B. Es handelt sich hier um einen Malinois. :-) |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig wollte der züchter die nachreichen oder wie? Zitat:
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig ja, nach zuchtbuch-eintrag beim fci. normalerweise werden die papiere nach dem chipen ausgestellt und an die Käufer verschickt. Allerdings war der Hund noch nicht einmal gechipt..... |
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| AW: kein Kaufvertrag und nicht Reinrassig okay, wenn der züchter papiere versprochen hat und man keine bekommen hat, muss man zunächst auf nacherfüllung bestehen. dazu muss dem züchter eine angemessene frist gesetzt werden, bis wann er die papiere nachzureichen hat. das macht man am besten schriftlich. wenn er diese frist verstreichen lässt (wird ihm ja nix anderes übrig bleiben), kann man vom kaufvertrag zurücktreten (=hund zurückgeben, geld wiederkriegen) oder den kaufprseis angemessen mindern (hund behalten aber weniger zahlen - siehe §§ 437, 441 BGB). |
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