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Kaufvertrag Tier

Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag Tier innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 08.07.2011, 22:51
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Kaufvertrag Tier

Mal angenommen A verkauft B einen Hund. Im Kaufvertrag wird folgendes Vorkaufsrecht vereinbart:

Dem Verkäufer (A) wird nach Abschluss dieses Vertrages ein Vorkaufsrecht dahingehend eingeräumt, dass er bei Weiterverkaufes des Tieres an Dritte sein Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Mitteilung durch den Verkäufer ausüben kann. Für den Eingang der Mitteilung ist der Käufer (B) verantwortlich. Der Rückgabepreis bedarf der Vereinbarung, darf jedoch den Kaufpreis um höchstens 20% überschreiten.

In diesem Falle könnte B also den Hund verschenken, ohne das er A darüber informieren müsste, oder?
Könnte A den Vertrag auch so ändern, dass er auch ein Vorkaufsrecht im Falle einer Verschenkung, Vererbung oder einem Tausch hätte oder ist dies ausgeschlossen?
Wie müsste der Vertrag dann abgeändert werden?
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Alt 03.08.2011, 16:37
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AW: Kaufvertrag Tier

Den bestehende Vertrag zwischen Verkäufer A und Käufer B kann man nur im gegenseitigen Einvernehmen ändern. Möglich ist das schon.

Folgende Regelungen erscheinen hier m.E. auch sinnvoll.
Das der Hund nicht:
  • als Leihhund zu Zuchtzwecken Dritter zur Verfügungs gestellt wird
  • an einen Hundehändler veräußert werden werden darf
  • in einem Tierheim untergebracht werden darf
  • für Tierversuche zur Verfügung gestellt wird
  • im Auftrag für dritte Personen erworben werden darf
  • verkauft, verschenkt oder vererbt wird
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vorkaufsrecht verschenkung vererbung tausch kaufvertrag

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