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Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 09.04.2012, 13:57
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Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Liebes Team,

mich interessiert folgendes:

Mal angenommen Käufer K kauft bei Verkäufer V eine Zuchtkatze.
K erhielt bei der Abholung der Zuchtkatze ein Gesundheitszeugnis in dem ein einwandfreier Zustand der Katze bescheinigt wurde. K bemerkte einen Tag später, dass die Katze ein tränendes Auge hat. Der Arzt machte einen Abstrich und behandelte sofort mit Antibiotikum. Nach einigen Tagen rief der Arzt an und bestätigte einen Herpesinfekt (Symptome = Tränendes Auge, häufiges Niesen, Nasenausfluss, ggf. Bläschen im ****, schnupfenartige Symptome).

K kontaktierte V. V wusste nichts und verwies dann noch auf das Gesundheitszeugnis sowie auf die ordnungsgemäße Durchführung der Impfungen lt. Impfpass. Im Internet steht, dass sehr viele Katzen diesen Virus in such tragen, bedingt auch durch Impfungen (Katzenschnupfenkomplex).

Was kann K in diesem Fall tun?
Welche rechtliche Rolle hat das Zeugnis (V müsste ja innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass er nichts zu verschulden hat - hat er mit dem Zeugnis seine Pflicht getan?). Wie würde der Fall bewertet werden, wenn die Katze am Tag der Abholung gegen Mittag abgeholt wird und gegen Abend dann ein tränendes Auge bekommt? Und andersrum: Wenn die Katze 6 Tage nach Abholung was hätte?

Über Antworten würde ich mich freuen. Bin gespannt )

LG
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Alt 09.04.2012, 14:26
V.I.P.
 
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
Mal angenommen Käufer K kauft bei Verkäufer V eine Zuchtkatze.
K erhielt bei der Abholung der Zuchtkatze ein Gesundheitszeugnis in dem ein einwandfreier Zustand der Katze bescheinigt wurde. K bemerkte einen Tag später, dass die Katze ein tränendes Auge hat. Der Arzt machte einen Abstrich und behandelte sofort mit Antibiotikum. Nach einigen Tagen rief der Arzt an und bestätigte einen Herpesinfekt (Symptome = Tränendes Auge, häufiges Niesen, Nasenausfluss, ggf. Bläschen im ****, schnupfenartige Symptome).
Immer das selbe mit diesen Quacksalbern. Antibiotika wirken gegen Bakterien, nicht gegen Herpesviren. Und Antibiotika machen Tiere eher krank. Diagnose oder Medikation sind falsch oder beides.

Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
K kontaktierte V. V wusste nichts und verwies dann noch auf das Gesundheitszeugnis sowie auf die ordnungsgemäße Durchführung der Impfungen lt. Impfpass. Im Internet steht, dass sehr viele Katzen diesen Virus in such tragen, bedingt auch durch Impfungen (Katzenschnupfenkomplex).
Ich halte die Impfwut auch für schädlich. Dann noch immer Antibiotika (egal gegen was) beim Tierarzt, die das Tier schwächen. Auch Trockenfutter ist für Katzen prinzipiell ungeeignet. Mit solchen Ansichten verärgert man Züchter und Tierfreunde. Aber beim Tierarzt stehen nun mal Muster von 20 Spezialtrockenfuttern gegen Probleme, die es ohne Trockenfutter nicht gäbe...cui bono?


Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
Was kann K in diesem Fall tun?
Einen ungeimpften Mischling aus Zweikatzenhaushalt kaufen?

Scherz beiseite. Die Reaktion kann auch allergisch sein, vielleicht Rauch, Teppich oder Möbel. Oder das Futter?

Die Diagnose Tierarzt ist wenig hilfreich. Herpes bricht je nach Zustand des Immunsystemes durch. Der Umzug ist Stress und kann dieses schwächen.

Ich habe die tränenden Augen bei meinen Fundkatzen mit Taurin wegbekommen, dauerte Monate. Dosierung müsste ich nachgucken. Und ich habe auch gnadenlos auf zuckerfreies bzw. zuckerarmes Nassfutter umgestellt. Fell- und Zahnprobleme wurden auch deutlich besser dann. Tierarztbesuch? Ratet mal....

Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
Welche rechtliche Rolle hat das Zeugnis (V müsste ja innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass er nichts zu verschulden hat - hat er mit dem Zeugnis seine Pflicht getan?). Wie würde der Fall bewertet werden, wenn die Katze am Tag der Abholung gegen Mittag abgeholt wird und gegen Abend dann ein tränendes Auge bekommt? Und andersrum: Wenn die Katze 6 Tage nach Abholung was hätte?
Das Zeugnis ist recht wertfrei in dem Falle.

Die Katze bekommt man gesund. Das ist keine juristische Frage.

Damit es nicht falsch rüber kommt: Das Tier wird sicher mit viel Liebe und Sorge gehalten. Nur nicht artgerecht.

Und es gibt sicher auch gute Tierärzte und Züchter. Nur, was ich bislang gesehen und erlebt habe...ist anders.
__________________
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шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.04.2012, 14:48
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Hi,

danke aber dein Beitrag hilft mir leider nicht wirklich weiter...

Der Nachweis des Arztes liefert ja die Antwort auf die Frage: Welche Bakterien oder welcher Virus verursacht das tränende Auge? Hier ist die Antwort: Herpes. Es stimmt, dass das Antibiotikum in dem Fall nichts bringt, höchstens bei einem
bakteriellem Sekundärinfekt. I.d.R. verschwindet der Herpes eh nach wenigen Tagen von alleine; man muss nur auf Sek.-Infekte aufpassen.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang welche rechtliche Rolle das Gesundheitszeugnis des Züchters spielt... Kann sich ein Züchter darauf berufen? Wenn nein, warum? Wie soll er in den ersten 6 Monaten beweisen, dass die Krankheit nicht aus seinem Hause stammt? Wie ist der Fall zudem zu beurteilen, wenn die Viren in fast jeder Katze stecken (eine Impfung kann dies u.a. auch begünstigen)? Es gibt eben Katzen, die haben nie Schübe und Katzen, die haben ständig Schübe. Was kann der Käufer geltend machen? Kann er überhaupt irgendwas geltend machen (im Hinbkick auf die hohe Trägerzahl).

Lg
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  #4 (permalink)  
Alt 09.04.2012, 14:55
V.I.P.
 
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Zitat:
Zitat von mEsO Beitrag anzeigen
K erhielt bei der Abholung der Zuchtkatze ein Gesundheitszeugnis in dem ein einwandfreier Zustand der Katze bescheinigt wurde.
wer hat es ausgestellt und wann wurde es ausgestellt?

Zitat:
Im Internet steht, dass sehr viele Katzen diesen Virus in such tragen
ich vermute, dass das in sich tragen des virus nocht kein mangel ist. mangel wäre lediglich, wenn katze bei übergabe bereits krank gewesen wäre. (was aber letzlich sicher erst durch ein gerichtsurteil zu klären wäre.)

Zitat:
Was kann K in diesem Fall tun?
was will k überhaupt erreichen? gesetz des falls, der v kann nicht nachweisen, dass katze zum übergabezeitpunkt nicht krank war, dann hätte k anspruch auf nacherfüllung durch entweder:
-nachbesserung
-austausch gegen andere mangelfreie katze

da die meisten käuferinnen wohl nach ein paar tagen ihre katze nicht mehr her geben wollen (wer will schon so ein junges tierchen hin und her reichen), ist es eher müssig darüber zu diskutieren. ein preisnachlass wäre erst dann möglich, wenn zwei nacherfüllungsversuche gescheitert wären.

Zitat:
Welche rechtliche Rolle hat das Zeugnis (V müsste ja innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass er nichts zu verschulden hat - hat er mit dem Zeugnis seine Pflicht getan?).
k muss nachweisen, dass die katze bei übergabe mangelfrei war. ob er das zu verschulden hat oder nicht interessiert an der stelle nicht.

Zitat:
Wie würde der Fall bewertet werden, wenn die Katze am Tag der Abholung gegen Mittag abgeholt wird und gegen Abend dann ein tränendes Auge bekommt?
je zeitnäher nach abholung die katze offensichtliche symptome kriegte, wird die wahrscheinlichkeit größer, dass die katze bereits bei übergabe krank war. eine tierärztin wird da mehr sagen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.04.2012, 15:08
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Danke

Sagen wir mal das Zeugnis wurde am Tag der Abholung vom Tierarzt ausgestellt - erst am nächsten Tag - z.B. - zeigt die Katze erste Symptome. Ist damit der Verkäufer auf der sicheren Seite, da am Tag der Übergabe nichts war?

Was der K bezwecken will? Evtl. Erstattung von Arztkosten oder ggf. Umtausch. Herpes kann immer wieder ausbrechen. Speziell eine infizierte Zuchtkatze kann den Virus auf die Kitten übertragen und dann sind natürlich hohe Arztkosten entstanden. Auf der anderen Seite kann sie auch nie einen Ausbruch haben oder eben nach X Jahren den Virus irgendwo geholt haben (ich dramatisiere mal: In der Arztpraxis).

Mich interessiert grundlegend, ob man überhaupt was machen kann ... Denn die Trägerquote ist ja sehr hoch ... Was können K und V machen... ;o)
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  #6 (permalink)  
Alt 09.04.2012, 15:18
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Zitat:
Sagen wir mal das Zeugnis wurde am Tag der Abholung vom Tierarzt ausgestellt - erst am nächsten Tag - z.B. - zeigt die Katze erste Symptome. Ist damit der Verkäufer auf der sicheren Seite, da am Tag der Übergabe nichts war?
nein. es könnte ja auch sein, dass der tierarzt eben diese krankheit nicht entdeckt hat. ich kenne mich damit nicht aus, es kann aber doch sein, dass die krankheit zuerst symptomlos ist und daher nicht hat erkannt werden können... da muss man einen tierarzt fragen.

Zitat:
Evtl. Erstattung von Arztkosten oder ggf. Umtausch.
erstattung der arztkosten geht nicht. umtausch kann er dann verlangen, wenn der mangel bereits bei übergabe vorlag, was hier unklar ist. wo der v beweispflichtig wäre, dass dem eben nicht so war.

Zitat:
Auf der anderen Seite kann sie auch nie einen Ausbruch haben oder eben nach X Jahren den Virus irgendwo geholt haben
ebenfalls ist hier unklar, ob allein das in sich tragen des virus bereits als mangel anzusehen ist. sofern 80% aller katzen den virus sowieso in sich tragen wovon aber nur ein sehr geringer anteil jemals krank davon wird, wird man da nicht von mangel sprechen können. (ich kenne mich aber mit katzen im allgemeinen oder gar katzen-herpes auch überhaupt nicht aus!)
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  #7 (permalink)  
Alt 09.04.2012, 15:28
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Der Ausbruch macht sich immer mit einem tränenden Auge und Niesen bemerkbar ... Der Tierarzt würde dann u.a. in das Zeugnis reinschreiben, dass ein "Defekt" am Auge vorliegt ... Also so sagte mir das der Arzt, den ich fragte...

Das andere ist eben: Woe soll V nachweisen, dass das nicht aus seiner Zucht stammt? Angesichts der hohen Quote ist es doch so, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die Tiere von V das auch haben. Herpes ist nur in akuten Fällen nachweisbar. Es zieht sich nach Ausbruch ins ZNS zurück - ein Nachweis (Abstrich) ist dann negativ.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.04.2012, 19:52
V.I.P.
 
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Ja, das Problem ist hier wohl die Krankheit und der Beweis, ob der Bestand des Züchters infiziert ist oder nicht. Ein negativer Nachweis wäre wertlos, also kann man den Test nicht vernünftig verlangen, er kann den Züchter nicht entlasten.

Wenn es weit verbreitet ist, wäre es kein Mangel.

Wenn es durch Impfung entstanden wäre, wäre es ein normales Risiko bei geimpften Katzen. Ein Impfdurchbruch ist selten, aber nicht ungwöhnlich.

Viel Impfen gilt als Goldstandard - also kein Mangel.

Wenn man das Gesundheitszeugnis nicht heranziehen kann zum Beweis der Gesundheit der Katze an dem Tage, so kann man es sich sparen. Daher würde ich das Gesundheitszeugnis heranziehen, sofern hinreichend viele Tests gemacht wurden.

Wurde das Tier als zuchtgeeignet verkauft, so kann man streiten, ob es diese Eigenschaft erfüllt. Als Indiz würde ich werten, wenn infizierte Tiere konsequent in Quarantäne gehalten würden. Das ist wohl nicht so.

Den zeitlichen Abstand halte ich für weniger wichtig als den Nachweis, ob das Tier sich beim Züchter angesteckt hat. Tierarztpraxis - kann sein. Üblicherweise bringt man kranke Tiere dorthin.

Juristisch ist es mit der Frage des Mangels bei Übergabe klar und einfach. Tiermedizinisch bleibt es unklar, ich finde im Internet auch teilweise widersprüchliche Aussagen.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 16:24
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

Ich lasse mal einfach außer Acht, dass es mir sehr schwer fällt, manche Tiere als Sache zu betrachten.

Hat hier K als privater Verbraucher von einem gewerblichen Verkäufer gekauft? Dann müssten doch auch hier die üblichen Gewährleistungsrechte einschließlich der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gelten, oder?
K kann also Nachbesserung verlangen (neues Exemplar des gleichen Modells / Instandsetzung des tränenden Auges) oder Preisnachlass oder gar ganz vom Kauf zurücktreten, solange V nicht nachweisen kann, die Sache Katze mangelfrei abgegeben zu haben.

Da Herpes anscheinend auch bei Menschen eine Allerweltskrankheit ist, die keinen Arzt mehr ernsthaft von seinem Schreibtisch aufscheucht, wäre es auch möglich, dass Herpes eben auch bei Katzen als unumgänglicher Systembestandteil irgendwie im Lieferumfang immer mit inbegriffen ist.
Dass das offene Ausbrechen der Krankheit bei einer hochgezüchteten Rassekatze wesentlich wahrscheinlicher ist als bei einer gemeinen Straßenmischung, erscheint mir selbstverständlich und dürfte für sich genommen keinen Mangel darstellen.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #10 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 16:44
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AW: Kauf von Rassekatze - "krank" - Gesundheitszeugnis

=motzmecker


Zitat:
Zitat von motzmecker
Hat hier K als privater Verbraucher von einem gewerblichen Verkäufer gekauft? Dann müssten doch auch hier die üblichen Gewährleistungsrechte einschließlich der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gelten, oder?
stimmt genau.


Zitat:
Zitat von motzmecker
kann also Nachbesserung verlangen (neues Exemplar des gleichen Modells / Instandsetzung des tränenden Auges) oder Preisnachlass oder gar ganz vom Kauf zurücktreten, solange V nicht nachweisen kann, die Sache Katze mangelfrei abgegeben zu haben.
nene. der kunde muss zuerst nacherfüllung (nachbesserung/neulieferung) fordern. erst wenn das scheitert, danach darf der kunde vom vertrag zurücktreten oder preis mindern. lies mal § 437 bgb und beachte die reihenfolge der entsprechenden rechte.

also der kunde darf nicht direkt vom vertrag zurücktreten oder preis mindern.zuerst muss der verkäufer eine chance auf nacherfüllung bekommen.
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