Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Katze wird Freilauf im gemeinschaftseigenen Garten verboten

Dies ist eine Diskussion zu Katze wird Freilauf im gemeinschaftseigenen Garten verboten innerhalb des Forums Tierrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2009, 22:07
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kartoffel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Katze wird Freilauf im gemeinschaftseigenen Garten verboten

F lebt in einer Eigentumswohnung und lässt seine Freigängerkatze abends nach draußen. Das sieht Hausmeister J, der auch einer der Eigentümer ist und verbietet dieses, mit dem Argument, die Katze darf nur in der Wohnung leben, auf das Grundstück darf sie nicht, das wurde von der Eigentümergemeinschaft beschlossen.
F argumentiert damit, dass freilaufende Katzen ein Recht darauf haben, das Haus zu verlassen, da es ihrer Natur entspricht und niemand das verbieten kann, weil es Gerichtsurteile gibt, die aussagen, dass Gartenbesitzer freilaufende Katzen in ihrem Garten tollerieren müssen. Wenn die Katzen im Haus leben, meinte F, dürfen zwei Katzen einer Wohnung, in den Garten gehen, mehr nicht, auch dieses hätte ein Gericht entschieden.
F fragt sich nun, hat er richtig oder falsch argumentiert.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Katze mitnehmen? Tierrecht 10.12.2009 15:43
Nebenjob wird verboten...was tun??? Arbeitsrecht 01.02.2006 12:04
Im Botanischen Garten wird es auch weiterhin blühen Nachrichten: Wissenschaft 05.01.2006 12:00
Katze ??? Mietrecht 18.11.2005 17:40
Gärten der Landschaften oder Landschaften der Gärten? Nachrichten: Wissenschaft 24.10.2005 16:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Tierrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN