
18.08.2009, 22:07
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| Katze wird Freilauf im gemeinschaftseigenen Garten verboten F lebt in einer Eigentumswohnung und lässt seine Freigängerkatze abends nach draußen. Das sieht Hausmeister J, der auch einer der Eigentümer ist und verbietet dieses, mit dem Argument, die Katze darf nur in der Wohnung leben, auf das Grundstück darf sie nicht, das wurde von der Eigentümergemeinschaft beschlossen.
F argumentiert damit, dass freilaufende Katzen ein Recht darauf haben, das Haus zu verlassen, da es ihrer Natur entspricht und niemand das verbieten kann, weil es Gerichtsurteile gibt, die aussagen, dass Gartenbesitzer freilaufende Katzen in ihrem Garten tollerieren müssen. Wenn die Katzen im Haus leben, meinte F, dürfen zwei Katzen einer Wohnung, in den Garten gehen, mehr nicht, auch dieses hätte ein Gericht entschieden.
F fragt sich nun, hat er richtig oder falsch argumentiert. |