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Katze verletzt Hund

Dies ist eine Diskussion zu Katze verletzt Hund innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 18:55
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Katze verletzt Hund

Mutter M und Tochter T gehen mit dem angeleinten Hund H (extrem kurzhaarig, Schulterhöhe 50cm) in einem Wohngebiet spazieren. Dort hält sich die freilaufende Katze K auf. H ist Katzen freundlich gesonnen. K hat offensichtlich Angst vor Hunden, denn sie macht einen Buckel, faucht und plustert sich auf. M spricht beruhigend auf H ein, damit dieser nicht auf die Idee kommt, sich K in spielerischer Absicht zu nähern. T achtet darauf, H so zu führen, dass dieser nicht zu K kann.

Als sie so an K vorübergehen, springt K plötzlich aus einem halben Meter Entfernung fauchend und mit gezückten Krallen auf den Rücken von H und attackiert ihn mit Krallen und Zähnen. M und T erschrecken und vertreiben K dann mit Geschrei, doch da ist H bereits am Ohr verletzt. Er muss tierärztlich behandelt werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Tiergefährdung aus? Muss der Besitzer von K zu100% zahlen, weil K und H in diesem Fall das rollentypische Verhalten umgekehrt haben?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 19:28
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AW: Katze verletzt Hund

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Wie sieht es in diesem Fall mit der Tiergefährdung aus? Muss der Besitzer von K zu100% zahlen, weil K und H in diesem Fall das rollentypische Verhalten umgekehrt haben?
Schätzungsweise haften die Tierhalter jeweils zur Hälfte. Katzenhalter sind diesbezüglich eindeutig im Vorteil, da man ihnen nicht zumuten möchte ständig auf ihre Katze aufzupassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 19:46
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AW: Katze verletzt Hund

Wenn ich die Warnsignale der Katze erkennen kann und dann trotzdem so nahe an ihr vorbeigehe, dass sie nur einen halben Meter vom Hund entfernt ist, dann darf ich mich über ihre Reaktion nicht wundern.

Meines Erachtens liegt hier die Schuld ausschließlich oder zuindest überwiegend beim Hundehalter.

Viele Grüße,

Cephalotus
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 20:30
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AW: Katze verletzt Hund

Zitat:
Zitat von Cephalotus
Wenn ich die Warnsignale der Katze erkennen kann und dann trotzdem so nahe an ihr vorbeigehe, dass sie nur einen halben Meter vom Hund entfernt ist, dann darf ich mich über ihre Reaktion nicht wundern.
?

Ich habe bislang noch nie zuvor von so einer "Amokkatze" gehört.

Zitat:
Meines Erachtens liegt hier die Schuld ausschließlich oder zuindest überwiegend beim Hundehalter.
Vielleicht hast du Recht. Aber ich kann das nicht nachvollziehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 20:36
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AW: Katze verletzt Hund

Meiner Meinung nach haftet der Tierhalter der Katze. Mit einer solchen Reaktion konnte der Hundehalter nicht rechnen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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Alt 29.07.2009, 22:24
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AW: Katze verletzt Hund

Zitat:
Zitat von 2much
?

Ich habe bislang noch nie zuvor von so einer "Amokkatze" gehört.


Vielleicht hast du Recht. Aber ich kann das nicht nachvollziehen.
Das ist keine Frage von Amokkatze, sondern es geht darum, dass sich die Katze bedroht fühlt und Angst hat. Dies zeigt sie deutlich durch fauchen und den Buckel und Ohrenanlegen.

Wenn man dann mit dem Hund nur mit einem halben Meter Abstand vorbeigeht, dann unterschreitet man den Sicherheitsabstand der Katze. Da würde die friedlichste Katze angreifen, es sei denn, sie sieht eine sichere Fluchtmöglichkeit. Dass der Hund an einer so kurzen Leine geführt wird, dass er an die Katze nicht rankommt, kann die Katze nicht erkennen. Für sie geht es nur darum, ihr Leben so teuer wie möglich zu verkaufen.

Zitat:
Zitat von Remby
Meiner Meinung nach haftet der Tierhalter der Katze. Mit einer solchen Reaktion konnte der Hundehalter nicht rechnen.
Wenn er ein bisschen Ahnung von Tieren hat, dann eigentlich schon. (s. o.). Es gab ja deutliche Anzeichen, dass sich die Katze bedroht fühlt.

Viele Grüße,

Cephalotus
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  #7 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 22:30
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AW: Katze verletzt Hund

Zitat:
Zitat von Cephalotus
Wenn man dann mit dem Hund nur mit einem halben Meter Abstand vorbeigeht, dann unterschreitet man den Sicherheitsabstand der Katze.
Eine normale Katze hätte längst das Weite gesucht. Es kann zwar sein, glaube aber nicht, dass die Katze keine Fluchtmöglichkeit hatte.

Zitat:
Da würde die friedlichste Katze angreifen, es sei denn, sie sieht eine sichere Fluchtmöglichkeit.
Im Regelfall ist diese Fluchtmöglichkeit gegeben. Man läuft ja nicht in eine Ecke, wenn man mit dem Hund Gassi geht. Übrigens: einen beißenden Hund hätte man womöglich eingeschläfert!

Sofern der Halter bekannt ist würde ich dem jedenfalls die Tierarztrechnung präsentieren und freundlichst um Begleichung bitten. Sollte dieser das ablehnen kann man immer noch versuchen das Geld einzuklagen. Vorher kann man natürlich noch mal eine Mahnung und einen Mahnbescheid schicken. Dann sieht der Katzenhalter, dass es dem Hundehalter ernst ist.
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Alt 30.07.2009, 09:44
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AW: Katze verletzt Hund

Zitat:
Zitat von 2much
Eine normale Katze hätte längst das Weite gesucht. Es kann zwar sein, glaube aber nicht, dass die Katze keine Fluchtmöglichkeit hatte.

Im Regelfall ist diese Fluchtmöglichkeit gegeben. Man läuft ja nicht in eine Ecke, wenn man mit dem Hund Gassi geht. Übrigens: einen beißenden Hund hätte man womöglich eingeschläfert!
Keiner von uns war dabei, wir könne alle nur spekulieren, wie es zu der Situation gekommen ist und warum die Katze den Ort nicht rechtzeitig verlassen hat.

Was wir sicher wissen, ist, dass die Katze deutliche Warnsignale ausgesandt hat, die vom Hundehalter einfach ignoriert wurden. Für mich ist die "Schuldfrage" damit gekärt.

Viele Grüße,

Cephalotus
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Alt 30.07.2009, 12:34
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AW: Katze verletzt Hund

Evtl. notwendige Ergänzung zum SV:

K befand sich einen halben Meter (oder auch mehr) neben einem Gehweg, der an einem Häuserblock vorbeiführt. Sie stand dabei auf einer vom Weg aus etwa zehn Meter breiten Rasenfläche, auf die sie mit Leichtigkeit hätte ausweichen können, aber auch dann nicht auswich, als M und T mit H eigens zu diesem Zweck einige Augenblicke lang in mehreren Metern Entfernung warteten. M und T hätten dem Angriff von K im nachhinein betrachtet nur ausweichen können, indem sie umgekehrt wären. Sie rechneten jedoch unter den gegebenen Umständen mit keinem Angriff.

Buckeln, Fauchen und Aufbauschen bei Katzen kenne ich persönlich bislang nur als Zeichen von in die Ecke getriebener Angst (bzw. zum Schutz von im SV nicht gegebenen Katzenjungen). Angriffslust wäre m. E. zusätzlich durch zurückgelegte Ohren und Schwanzwedeln (K, nicht H!) angekündigt worden - beides fehlte hier.
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Alt 30.07.2009, 13:44
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AW: Katze verletzt Hund

Um die Sache mal wieder zu einer juristischen Diskussion zurückzuführen:

Im Prinzip ist es sowieso egal, ob die Katze anders reagieren hätte können oder sollen.

Ein evtl. Anspruch des Hundehalters würde sich aus § 833 BGB ergeben.

http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

Danach haftet grundsätzlich der Katzenhalter für den durch die Katze angerichteten Schaden. Allerdings ist ein Mitverschulden des Geschädigten grundsätzlich zu berücksichtigen. Das kann bis zum Ausschluss der Haftung des Katzenhalters gehen.

Für Kleintiere wie Katzen braucht es eigentlich keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung, da diese i. d. R. in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Privathaftpflichtversicherung hat eigentlich jeder. Der Hundehalter müsste sich in der Praxis aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit dem Katzenhalter direkt streiten, sondern mit dessen Versicherung.

Versicherungen sind ziemlich gut darin, Gründe für ein (Mit)verschulden eines Antragsstellers zu finden, wenn dadurch die eigene Zahlungsverpflichtung gemindert oder ausgeschlossen werden kann.

Wenn es sich also vielleicht nicht gerade um einen Kleinbetrag handelt, bei dem die Versicherung aus Gründen der "Verwaltungsökonomie" freiwillig zahlt, dann muss man sich mit der Versicherung streiten.

Und die Versicherung wird mit Sicherheit einwenden, dass den Hundehalter die überwiegende oder ausschließliche Schuld trifft, denn er hat die eindeutigen Warnsignale der Katze missachtet. Von der Katze kann ein "vernünftiges" Verhalten nicht erwartet werden, an einen Menschen stellt man da schon höhere Ansprüche. Ich bin normalerweise kein Freund von Versicherungen, die gewinnmaximierend arbeiten, aber in diesem Fall würde ich, wäre ich Richter, der Versicherung Recht geben.

Hier noch zwei links:

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/katzenrecht.php

http://www.tier-magazin.de/010.htm

Die Sachverhalte sind natürlich immer etwas anders. Es geht aber um das Prinzip, dass die Gefährdungshaftung durch ein Mitverschulden gemindert oder ausgeschlossen sein kann.

Viele Grüße,

Cephalotus
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