Dies ist eine Diskussion zu Katze verletzt Hund innerhalb des Forums Tierrecht
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| Katze verletzt Hund Als sie so an K vorübergehen, springt K plötzlich aus einem halben Meter Entfernung fauchend und mit gezückten Krallen auf den Rücken von H und attackiert ihn mit Krallen und Zähnen. M und T erschrecken und vertreiben K dann mit Geschrei, doch da ist H bereits am Ohr verletzt. Er muss tierärztlich behandelt werden. Wie sieht es in diesem Fall mit der Tiergefährdung aus? Muss der Besitzer von K zu100% zahlen, weil K und H in diesem Fall das rollentypische Verhalten umgekehrt haben? |
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| AW: Katze verletzt Hund Zitat:
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| AW: Katze verletzt Hund Wenn ich die Warnsignale der Katze erkennen kann und dann trotzdem so nahe an ihr vorbeigehe, dass sie nur einen halben Meter vom Hund entfernt ist, dann darf ich mich über ihre Reaktion nicht wundern. Meines Erachtens liegt hier die Schuld ausschließlich oder zuindest überwiegend beim Hundehalter. Viele Grüße, Cephalotus |
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| AW: Katze verletzt Hund Zitat:
Ich habe bislang noch nie zuvor von so einer "Amokkatze" gehört. Zitat:
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| AW: Katze verletzt Hund Meiner Meinung nach haftet der Tierhalter der Katze. Mit einer solchen Reaktion konnte der Hundehalter nicht rechnen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Katze verletzt Hund Zitat:
Wenn man dann mit dem Hund nur mit einem halben Meter Abstand vorbeigeht, dann unterschreitet man den Sicherheitsabstand der Katze. Da würde die friedlichste Katze angreifen, es sei denn, sie sieht eine sichere Fluchtmöglichkeit. Dass der Hund an einer so kurzen Leine geführt wird, dass er an die Katze nicht rankommt, kann die Katze nicht erkennen. Für sie geht es nur darum, ihr Leben so teuer wie möglich zu verkaufen. Zitat:
Viele Grüße, Cephalotus |
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| AW: Katze verletzt Hund Zitat:
Zitat:
Sofern der Halter bekannt ist würde ich dem jedenfalls die Tierarztrechnung präsentieren und freundlichst um Begleichung bitten. Sollte dieser das ablehnen kann man immer noch versuchen das Geld einzuklagen. Vorher kann man natürlich noch mal eine Mahnung und einen Mahnbescheid schicken. Dann sieht der Katzenhalter, dass es dem Hundehalter ernst ist. |
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| AW: Katze verletzt Hund Zitat:
Was wir sicher wissen, ist, dass die Katze deutliche Warnsignale ausgesandt hat, die vom Hundehalter einfach ignoriert wurden. Für mich ist die "Schuldfrage" damit gekärt. Viele Grüße, Cephalotus |
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| AW: Katze verletzt Hund Evtl. notwendige Ergänzung zum SV: K befand sich einen halben Meter (oder auch mehr) neben einem Gehweg, der an einem Häuserblock vorbeiführt. Sie stand dabei auf einer vom Weg aus etwa zehn Meter breiten Rasenfläche, auf die sie mit Leichtigkeit hätte ausweichen können, aber auch dann nicht auswich, als M und T mit H eigens zu diesem Zweck einige Augenblicke lang in mehreren Metern Entfernung warteten. M und T hätten dem Angriff von K im nachhinein betrachtet nur ausweichen können, indem sie umgekehrt wären. Sie rechneten jedoch unter den gegebenen Umständen mit keinem Angriff. Buckeln, Fauchen und Aufbauschen bei Katzen kenne ich persönlich bislang nur als Zeichen von in die Ecke getriebener Angst (bzw. zum Schutz von im SV nicht gegebenen Katzenjungen). Angriffslust wäre m. E. zusätzlich durch zurückgelegte Ohren und Schwanzwedeln (K, nicht H!) angekündigt worden - beides fehlte hier. |
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| AW: Katze verletzt Hund Um die Sache mal wieder zu einer juristischen Diskussion zurückzuführen: Im Prinzip ist es sowieso egal, ob die Katze anders reagieren hätte können oder sollen. Ein evtl. Anspruch des Hundehalters würde sich aus § 833 BGB ergeben. http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html Danach haftet grundsätzlich der Katzenhalter für den durch die Katze angerichteten Schaden. Allerdings ist ein Mitverschulden des Geschädigten grundsätzlich zu berücksichtigen. Das kann bis zum Ausschluss der Haftung des Katzenhalters gehen. Für Kleintiere wie Katzen braucht es eigentlich keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung, da diese i. d. R. in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Privathaftpflichtversicherung hat eigentlich jeder. Der Hundehalter müsste sich in der Praxis aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit dem Katzenhalter direkt streiten, sondern mit dessen Versicherung. Versicherungen sind ziemlich gut darin, Gründe für ein (Mit)verschulden eines Antragsstellers zu finden, wenn dadurch die eigene Zahlungsverpflichtung gemindert oder ausgeschlossen werden kann. Wenn es sich also vielleicht nicht gerade um einen Kleinbetrag handelt, bei dem die Versicherung aus Gründen der "Verwaltungsökonomie" freiwillig zahlt, dann muss man sich mit der Versicherung streiten. Und die Versicherung wird mit Sicherheit einwenden, dass den Hundehalter die überwiegende oder ausschließliche Schuld trifft, denn er hat die eindeutigen Warnsignale der Katze missachtet. Von der Katze kann ein "vernünftiges" Verhalten nicht erwartet werden, an einen Menschen stellt man da schon höhere Ansprüche. Ich bin normalerweise kein Freund von Versicherungen, die gewinnmaximierend arbeiten, aber in diesem Fall würde ich, wäre ich Richter, der Versicherung Recht geben. Hier noch zwei links: http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/katzenrecht.php http://www.tier-magazin.de/010.htm Die Sachverhalte sind natürlich immer etwas anders. Es geht aber um das Prinzip, dass die Gefährdungshaftung durch ein Mitverschulden gemindert oder ausgeschlossen sein kann. Viele Grüße, Cephalotus |
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