Dies ist eine Diskussion zu Katze schleicht ins Nachbarhaus innerhalb des Forums Tierrecht
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| Katze schleicht ins Nachbarhaus Hab mich vor kurzem mit einem Übungsfall beschäftigt, von wegen Katze latscht im Nachbarsgarten rum, Hund erwischt sie. Klare Folge: Hundehalter haftet, auch, wenn es der eigene Garten ist. Soweit, so gut. Der Übungsfall war damit fertig, aber ich hab noch eiige andere Fragen: was wäre, wenn die Katze in das Haus des Nachbarn eindringt Z.B. durch ein offenes Fenster oder im Sommer durch die offen stehende Terassentür und der Hund sie im Haus angreift? Wäre das im Ergebnis schlichtweg das Gleiche, also Hundehalter haftet, oder ergibt sich durch die Tatsache, dass die Katze ja in das Haus gelatscht ist, eine andere Rechtsfolge? Was z.B., wenn die Katze im Haus Möbel zerkratzt oder Gegenstände umwirft und beschädigt? Müsste dafür dann nicht widerrum der Katzenbesitzer haften? Ist reine Neugierde, für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. |
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| AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus oh, wieder mal ein spannender tierhalterhaftungsthread. *freu*Zitat:
)Zitat:
Zitat:
wir hatten die letzte zeit hier bereits recht spannende fälle zu knacken. dieser hier behandelt deine letzere frage: Fremde Katze durch Katzenklappe und dieser ist auch sehr spannend: Netzpython frißt Katze des Nachbarn |
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| AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus Damit es wirklich spannend wird: ![]() Das mag ja im Prinzip gemäß dem deutschen Gesetzeswerk entsprechen und auch völlig korrekt sein, wenn es sich um Kaninchen, Dackel, Hausrind oder ein was-weiß-denn-ich handelt, das da ungefragt in Nachbars Garten und Haus rumlatscht. Wahre Katzenfreunde wissen aber, dass Katzen keine Besitzer/Eigentümer haben sondern es gelegentlich diesem oder jenen Menschen erlauben, sich ihr zu nähern und Nahrung zu reichen. Außerdem wissen sie auch, dass die Dinge, die sich einer Katze manchmal in den Weg stellen und dann halt vom Regal oder Fensterbrett fallen, sowieso nur unnützer Tand waren. Insofern wäre lediglich Schadenersatz für die überfallene Katze durch den Hund beziehungsweise seine gesetzliche Vertreterin zu bejahen, wenn man nicht davon ausgehen müsste, dass Katz sich Hund gegenüber besonders leichtsinnig verhalten hat. Schließlich ist sie eigentlich selbst in der Lage, die Verhältnisse klarzustellen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus Zitat:
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| AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus Zitat:
jetzt erst gesehen/gelesen. @ zeiten ist doch immer wieder mal für eine Überraschung gut (oder nennen wir es Einsichtsfähigkeit)![]() Erlaube mir aber dennoch zumindest richtig zustellen dass es bei der Tierhalterhaftung nicht um Schuld oder Unschuld geht; es handelt sich um eine reine Gefährdungshaftung. In diesem Fallbeispiel ist abzuklären in welchem Umfang sich die jeweilige spezifische Gefahr die von einem Tier ausgeht verwirklicht hat. Bei einem, auf dem eingefriedeten (eigenen) Grundstück befindlichen, Hund werte ich die spezifische Tiergefahr wesentlich geringer als die einer freilaufenden Katze auf einem fremden Grundstück. Über die Quote könnte man noch vortrefflich streiten
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln Geändert von charles0308 (26.05.2011 um 14:02 Uhr). |
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