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Katze schleicht ins Nachbarhaus

Dies ist eine Diskussion zu Katze schleicht ins Nachbarhaus innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 19.05.2011, 21:10
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Katze schleicht ins Nachbarhaus

Abend!
Hab mich vor kurzem mit einem Übungsfall beschäftigt, von wegen Katze latscht im Nachbarsgarten rum, Hund erwischt sie. Klare Folge: Hundehalter haftet, auch, wenn es der eigene Garten ist. Soweit, so gut. Der Übungsfall war damit fertig, aber ich hab noch eiige andere Fragen: was wäre, wenn die Katze in das Haus des Nachbarn eindringt Z.B. durch ein offenes Fenster oder im Sommer durch die offen stehende Terassentür und der Hund sie im Haus angreift? Wäre das im Ergebnis schlichtweg das Gleiche, also Hundehalter haftet, oder ergibt sich durch die Tatsache, dass die Katze ja in das Haus gelatscht ist, eine andere Rechtsfolge? Was z.B., wenn die Katze im Haus Möbel zerkratzt oder Gegenstände umwirft und beschädigt? Müsste dafür dann nicht widerrum der Katzenbesitzer haften?

Ist reine Neugierde, für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 21:47
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AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus

oh, wieder mal ein spannender tierhalterhaftungsthread. *freu*

Zitat:
Zitat von Barbaganja Beitrag anzeigen
Abend!
Hab mich vor kurzem mit einem Übungsfall beschäftigt, von wegen Katze latscht im Nachbarsgarten rum, Hund erwischt sie. Klare Folge: Hundehalter haftet, auch, wenn es der eigene Garten ist. Soweit, so gut.
echt...? da bin ich mir gar nicht so sicher, würde eher sagen, dass die katzenhalterin da eine mitschuld bekommen würde. schließlich weiß sie, dass ein hund einer katze gefährlich werden könnte, wenn sich ihre mietz frei herumlaufend bewegt....? @charles0308 - na, was sagst du dazu...? )

Zitat:
was wäre, wenn die Katze in das Haus des Nachbarn eindringt Z.B. durch ein offenes Fenster oder im Sommer durch die offen stehende Terassentür und der Hund sie im Haus angreift?
in dem fall, denke ich, wird die katzenhalterin auch einen teil der schuld abbekommen...

Zitat:
Was z.B., wenn die Katze im Haus Möbel zerkratzt oder Gegenstände umwirft und beschädigt? Müsste dafür dann nicht widerrum der Katzenbesitzer haften?
ja, so sehe ich das.

wir hatten die letzte zeit hier bereits recht spannende fälle zu knacken.
dieser hier behandelt deine letzere frage: Fremde Katze durch Katzenklappe

und dieser ist auch sehr spannend: Netzpython frißt Katze des Nachbarn
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 22:59
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AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus

Damit es wirklich spannend wird:

Das mag ja im Prinzip gemäß dem deutschen Gesetzeswerk entsprechen und auch völlig korrekt sein, wenn es sich um Kaninchen, Dackel, Hausrind oder ein was-weiß-denn-ich handelt, das da ungefragt in Nachbars Garten und Haus rumlatscht.

Wahre Katzenfreunde wissen aber, dass Katzen keine Besitzer/Eigentümer haben sondern es gelegentlich diesem oder jenen Menschen erlauben, sich ihr zu nähern und Nahrung zu reichen.
Außerdem wissen sie auch, dass die Dinge, die sich einer Katze manchmal in den Weg stellen und dann halt vom Regal oder Fensterbrett fallen, sowieso nur unnützer Tand waren.
Insofern wäre lediglich Schadenersatz für die überfallene Katze durch den Hund beziehungsweise seine gesetzliche Vertreterin zu bejahen, wenn man nicht davon ausgehen müsste, dass Katz sich Hund gegenüber besonders leichtsinnig verhalten hat. Schließlich ist sie eigentlich selbst in der Lage, die Verhältnisse klarzustellen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 19:35
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AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Damit es wirklich spannend wird:

Das mag ja im Prinzip gemäß dem deutschen Gesetzeswerk entsprechen und auch völlig korrekt sein, wenn es sich um Kaninchen, Dackel, Hausrind oder ein was-weiß-denn-ich handelt, das da ungefragt in Nachbars Garten und Haus rumlatscht.

Wahre Katzenfreunde wissen aber, dass Katzen keine Besitzer/Eigentümer haben sondern es gelegentlich diesem oder jenen Menschen erlauben, sich ihr zu nähern und Nahrung zu reichen.
Außerdem wissen sie auch, dass die Dinge, die sich einer Katze manchmal in den Weg stellen und dann halt vom Regal oder Fensterbrett fallen, sowieso nur unnützer Tand waren.
Insofern wäre lediglich Schadenersatz für die überfallene Katze durch den Hund beziehungsweise seine gesetzliche Vertreterin zu bejahen, wenn man nicht davon ausgehen müsste, dass Katz sich Hund gegenüber besonders leichtsinnig verhalten hat. Schließlich ist sie eigentlich selbst in der Lage, die Verhältnisse klarzustellen.
DAS machen die eh immer. allein schon aufgrund der absolut gegensätzlichen körpersprache von hund und katze. hunde interpretieren das schnurren schnell mal als knurren, wenn eine katze mit dem schwanz wedelt ist sie kurz davor, anzugreifen, wedelt ein hund mit der rute, ist er (immerhin in geschätzte 90% der fälle) in absoluter spiellaune. darum kracht es bei den tieren oft sehr schnell
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  #5 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 13:39
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AW: Katze schleicht ins Nachbarhaus

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
echt...? da bin ich mir gar nicht so sicher, würde eher sagen, dass die katzenhalterin da eine mitschuld bekommen würde. schließlich weiß sie, dass ein hund einer katze gefährlich werden könnte, wenn sich ihre mietz frei herumlaufend bewegt....? @charles0308 - na, was sagst du dazu...? )
jetzt erst gesehen/gelesen. @ zeiten ist doch immer wieder mal für eine Überraschung gut (oder nennen wir es Einsichtsfähigkeit)

Erlaube mir aber dennoch zumindest richtig zustellen dass es bei der Tierhalterhaftung nicht um Schuld oder Unschuld geht; es handelt sich um eine reine Gefährdungshaftung.

In diesem Fallbeispiel ist abzuklären in welchem Umfang sich die jeweilige spezifische Gefahr die von einem Tier ausgeht verwirklicht hat.

Bei einem, auf dem eingefriedeten (eigenen) Grundstück befindlichen, Hund werte ich die spezifische Tiergefahr wesentlich geringer als die einer freilaufenden Katze auf einem fremden Grundstück.

Über die Quote könnte man noch vortrefflich streiten
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln

Geändert von charles0308 (26.05.2011 um 14:02 Uhr).
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