Dies ist eine Diskussion zu Katze mitnehmen? innerhalb des Forums Tierrecht
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| mal angenommen, Person A & B haben vor einem Jahr eine Rassemischlingskatze aus einem Tierheim geholt - Person A war früher allergisch auf Katzen, hat sich aber gelegt. Der Vertrag läuft auf Person A, weil Person B den Pass nicht dabei hatte. Es wurde dirkt im Tierheim unter Zeugen gesagt "bei Trennung bleibt die Katze bei Person B". Jedoch leben tun Person A & B zusammen mit der Katze in Person A's Wohnung. Wenn Sie sich jetzt wirklich trennen und Person B die Katze einfach mitnimmt - hat Person A dann ein Recht, die Katze mitzunehmen? Man muß dazu sagen, dass Person A auch kein Geld für den Tierarzt hätte, Person B aber in einer Tierarztpraxis gearbeitet hat. Person A hält es auch immer "für nicht nötig" zum Tierarzt zu gehen, so das Person A da immer streiten muß. Könnt ihr mir da weiter helfen? Ich bin neu hier und hoffe, ich habe alles richtig gemacht. Grüße |
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| AW: Katze mitnehmen? Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Katze mitnehmen? hallo, das ist schon klar. Aber wenn Person B sich von A trennt - dann leider nicht im guten... und Person A ist sehr jähzörnig - was es für das Tier auch nicht leichter macht. Darum wollte ich erst mal wissen, wie es rechtlich aussieht... Ich steh sonst auch auf friedliche Lösungen. |
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| AW: Katze mitnehmen? Nach meiner Meinung, kannst Du die Aussage beim Tierheim nicht als Begründung heran ziehen. Wer weiß den, ob inzwischen nicht andere Aussagen diesbezüglich zwischen A und B gemacht wurden. Was es das Tierheim im übrigen interessiert, bei wem die Katze nach einer Trennung bleibt, wundert mich. ;-) Warum macht man das nicht auch gleich nach der Geburt eines Kindes im Krankenhaus? :-) Wer diesen "Vertrag" beim Tierheim gemacht hat, hat auch nichts zu bedeuten. Der Fall ist rechtlich nicht anders zu sehen, als hätte man in einer Beziehung irgend eine andere "Sache" gemeinsam gekauft, wenn damals oder später nicht ausdrücklich gesagt wurde, dass die Katze einer bestimmten Person gehören soll. Ich hoffe A und B finden eine vernünftige Lösung. |
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| AW: Katze mitnehmen? naja. bezeugen kann leider niemand, ob da andere Absprachen getroffen wurden. Das Tierheim interessiert sich deswegen dafür, weil sie wollen, dass die Miez hinterher gut untergebracht ist... sollte es so sein... sie hat schon viel mitgemacht.... und sie wollten eben nicht, dass sie wieder ins Tierheim muß dann... Man macht das deshalb nicht im KH nach der Geburt eines Kindes, weil dieses nicht schon durch viele Hände gereicht wurde... bei einer Adoption eines Kindes prüft man auch genauer nach ![]() Hoffe, es kommen vll. noch ein paar Ideen |
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| AW: Katze mitnehmen? Es ist und bleibt eine vertrackte Situation: im Schutzvertrag (was steht denn da eigentlich drin?) steht der Name von A. An anderslautende Absprachen können sich vermutlich auch die Zeugen nicht mehr erinnern. Es macht auch absolut keinen Sinn Streitereien auf dem Rücken der Katze auszutragen. A und B sollten mal erwachsen werden. Möglich wäre auch, dass einer die Katze behält, der andere aber ein "Besuchsrecht" kriegt. Alternativ könnte B feige und gemein in einer Nacht- und Nebelauktion samt Hab und Gut plus Katze das Weite suchen um dem "jähzornigen" A zu entgehen. Ich persönlich halte das für schlechten Stil und könnte mir dann sehr gut vorstellen, dass A erst recht tobt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Katze mitnehmen? Also im Vertrag stehen die üblichen Klauseln, dass man die Katze nicht zur Tierversuchs- oder Zuchtzwecken verwenden darf, sie nicht misshandeln darf, dass ein Umzug mit der Katze binnen 3 Tage zu melden ist und sie nicht einfach an dritte weitergegeben werden darf. Dann stehen da noch die Vertragspartner (also Person A und das Tierheim) drin und die Schutzgebühr. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn Person B die Katze wirklich einfach in "einer Nacht- und Nebelaktion" mtinehmen würde? Das gane Hab und Gut der Katze (Katzenklo, Futter, Spielzeug, Kratzbaum) hat Person B bezahlt (steht auch auf den Rechnungen) |
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| AW: Katze mitnehmen? Zitat:
Vielleicht macht A eine Anzeige, aber ob dabei was herumkommt ist fraglich.
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| AW: Katze mitnehmen? Hat nicht noch jemand eine Info, wie das rechtlich ausgehen würde? Person B würde nämlich nur sehr ungern ohne Katze das Haus verlassen - möchte aber großen Ärger mit Polizei oder Anwälten vermeiden... Person A hat momentan übrigens sehr viel mit Schule zu tun, so dass Sie weder das Geld noch die Zeit hat, für die Katze zu sorgen. Person B hingegen macht eine Umschulung, die komplett finanziert wird und würde dann mit der Katze bei den Eltern wieder einziehen, so dass sie (im Verhältnis zu A) mehr Geld hat, sich um die Katze zu Kümmern - und da wäre auch immer jmd. für die Katze da. |
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| AW: Katze mitnehmen? So leid es mir tut, aber Du wirst hier kaum eine Antwort bekommen ,in welcher Person A oder Person B das "Recht an der Katze" zugesprochen wird. Ich gehe davon aus, dass die Katze gemeinsam angeschafft wurde, und somit A und B zu gleichen Teilen gehört hat. Beurteilen wer nun "das größere Recht" an der Katze hat, können eigentlich nur A und B, weil nur sie wissen, ob irgendwelche Absprachen wie z.B. "..das ist Deine Katze..." gemacht wurde oder ob andere Dinge vorliegen auf deren Grundlage einer der beiden ein größeres Recht an der Katze hat. z.B. Person B hat in der Regel das Futter und Tierarztkosten bezahlt, Person A hat sich nicht um die Katze gekümmert, Person A hat Person B die Katze zum Geburtstag geschenkt usw. Wie sollen den die Forenmitglieder diese Dinge beurteilen? Wer den Vertrag im Tierheim unterschrieben hat oder was dort gesprochen wurde, wer die Katze bei einer Trennung bekommt, hat diesbezüglich kaum eine Bedeutung. Solche Aussagen kann man ja jederzeit ändern. Ich denke A und B wissen insgeheim ganz genau, wer das größere Recht an der Katze hat und ob dieses sich event. durch Zeugen belegen läst. |
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