Dies ist eine Diskussion zu Kaninchenhltung auf dem balkon innerhalb des Forums Tierrecht
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| Kaninchenhltung auf dem balkon Eigentlich sollten es zwei sein, aber die haben sich dann sehr schnell vermehrt. Da er den Platz, die Zeit und vor allem die Liebe zu den Kleinen hat, hat er sich entschlossen alle zu behalten und Ihnen auf dem Balkon eine Wohlfühloase zu schaffen. Nach einem Wasserschaden sollte es soweit sein, denn sie brauchen viel Platz und viel Auslauf. Am Tag haben sie 50qm zur Verfügung auf denen sie tollen können. Die Böcke sind kastriert, so dass er sicherlich keinen nachwuchs mehr bekommen wird. Nun stellt sich sein Vermieter quer und möchte, dass er die Tiere bis auf zwei reduzieren. Sie würden den Balkon verdrecken und alles mit Urin verunreinigen. Auch will er nicht, dass die Kleinen in SEINER Wohnung auf SEINEM Boden laufen. Seine Frage: Haben die Tiere ein Gewohnheitsrecht? Gibt es eine Mengenbegrenzung? Natürlich muss man sie artgerecht halten, aber wenn der Vermieter sie nachts mit Wasser vollschüttet und beim gießen seiner Blumen mal eine Ladung Wasser auf den Balkon von Herrn A gießt, ist das nicht möglich. Nebenan leben ein paar friedliche Hennen, die mit Sicherheit mehr Lärm macht als kleine Kaninchen. Kann jemand helfen? Geändert von Lita1974 (05.05.2009 um 09:09 Uhr). |
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| AW: Kaninchenhltung auf dem balkon Hier werden keine konkreten Fälle beantwortet. Bitte den Beitrag ändern und den Forenregeln anpassen: kein "ich", "wir" etc., sondern "Mieter M" und "Vermieter V" etc. Zur Schriftgröße: die meisten hier sitzen direkt vor dem Monitor und sind nicht sehbehindert. |
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| Danke für die Information. Das habe ich in der Aufregung nicht gesehen. Und die Schriftgröße habe ich selber ein bisschen unterschötz, den Beitrag editiert und verkleinert. |
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| AW: Kaninchenhltung auf dem balkon Zitat:
Spaß beiseite: Sieben dürfte in der Tat über das übliche Maß an erlaubter Kleintierhaltung hinausgehen.
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| AW: Kaninchenhltung auf dem balkon Das sehe ich anders. Auch wenn sieben Zwergkaninchen mehr sind als üblicherweise gehalten werden, spricht aus meiner Sicht zunächst einmal nichts dagegen. Es gibt Urteile, wonach sogar Minischweine und anderes Viechzeugs in Wohnungen gehalten werden dürfen. Die Anzahl der Tier ist grenzwertig, aber meines Erachtens dennoch im Rahmen. Fraglich ist allerdings, ob durch die Tierhaltung eine Belästigung der Mitbewohner verursacht wird. Sofern der "Käfig" regelmäßig gesäubert wird, sehe ich da allerdings kein Problem. Eine Gefahr für die Mitbewohner wird durch Zwergkaninchen ja nicht ausgehen. Natürlich darf auch die Mietsache nicht durch die Tiere beschädigt werden. Sofern der Balkon dementsprechend gesichert ist und der Mieter bei Auszug entsprechend renoviert, sehe ich auch da kein Problem. Beaufsichtigter Auslauf in der Wohnung kann durch den Vermieter nicht verboten werden. http://www.123recht.net/article.asp?a=24695&ccheck=1 Die Aktionen des Vermieters betrachte ich als Tierquälerei, Sachbeschädigung und Schikane. Er kann ja vor Gericht ziehen, aber nachts kübelweise Wasser auf den Balkon zu schütten geht zu weit. Noch eine Frage: wie groß ist der Balkon und wie groß die Wohnung? |
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| AW: Kaninchenhltung auf dem balkon Erst einmal danke für die Antworten. Die Wohnung von Herrn A ist 80qm groß. Der Balkon ist circa 10 - 12qm. Bis auf das Schlafzimmer und das Zimmer von Fräulein A dürfen die Kaninchen sich auf circa 50qm den Tag über tummeln. Dort haben sie genug Spielzeug womit sie spielen können. Auch ist dort kein Teppichboden was natürlich für eine sauber Wohnung mit Tieren Voraussetzung ist. |
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| AW: Kaninchenhltung auf dem balkon Zitat:
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