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Kaninchenhaltung

Dies ist eine Diskussion zu Kaninchenhaltung innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 08:47
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Kaninchenhaltung

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Person A hält seine Kaninchen in einem Kaninchenzuchtverein.
Schon seit geraumer Zeit wird Person A vom Vorstand (B)und der Stallkommision (C) darauf hingewiesen, die Tiere besser zu halten. B richtet daher eine Beobachtungsfrist von 6 Wochen ein, zusätzlich wird A von C wöchentlich kontrolliert.

Nach den Kontrollen wurde von C ein Protokoll erstellt, welches neben den Mängeln auch Hinweise und Auflagen enthielt. Dieses wurde von A auch unterschrieben.

Nach vier Wochen stellt C fest, daß die Auflagen nicht umgesetzt sind. Es liegt ebenfalls der Verdacht vor, daß C seit ca. 3 Tagen nicht gefüttert hat. Daraufhin versucht C Person A zu erreichen, doch dies ist nicht möglich. Daraufhin lässt B den Stall durch C öffnen. Die Tiere und der Stall sind in keinem guten Zustand und C füttert und versorgt sie. Ebenfalls wird der Zustand fotografiert und protokulliert.

Nun fragt sich C, in wie weit war das öffnen der Stalltüren in Ordnung und können die Bilder verwendet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 09:20
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AW: Kaninchenhaltung

Zitat:
Zitat von SabrinaF. Beitrag anzeigen
Nun fragt sich C, in wie weit war das öffnen der Stalltüren in Ordnung und können die Bilder verwendet werden?
Meines Erachtens ist sowohl das Öffnen der Stalltüren (um den notleidenden Tieren zu helfen) als auch das Verwenden der Bilder (Dokumentation) in Ordnung. Ich weiß ja nicht, was die Satzung für solche Fälle vorsieht, aber es handelt sich wohl um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Zitat:
Zitat von § 2 Abs. 1 TierSchG
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Dies ist hier offenbar nicht geschehen.
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Alt 31.08.2010, 09:44
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AW: Kaninchenhaltung

Aber halt auch ein Hausfriedensbruch und evtl. eine Sachbeschädigung.
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Alt 31.08.2010, 10:04
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AW: Kaninchenhaltung

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Aber halt auch ein Hausfriedensbruch und evtl. eine Sachbeschädigung.
Das Hausrecht dürfte der Vorstand in den Räumlichkeiten des Kaninchenzuchtvereins wohl haben. Die vermutlich geringe Sachbeschädigung wäre m.E. dadurch gerechtfertigt, dass der A nicht erreichbar war und die Tiere dringend versorgt werden mussten (Notstand). Ein Kaninchen muss physiologisch bedingt ständig fressen und darf nicht ein paar Tage ohne Futter gelassen werden.
__________________
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Alt 03.09.2010, 08:44
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