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Kaninchen Schutzvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Kaninchen Schutzvertrag innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 20.08.2009, 13:51
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Kaninchen Schutzvertrag

Hallo zusammen,

ich habe da nun auch mal eine Frage zur Rechtslage.
Mal angenommen: Person A hat Anfang des Jahres ein Kaninchen einer "Bekannten" übernommen, natürlich mit Schutzvertrag.
Person A hat mehrere Kaninchen, nur eins von der Bekannten. Nun ist es so, das Person A die kaninchen vorerst aufgrund von Platzproblemen in Pflege geben muss. Nun möchte die Vorbesitzerin (Person B) aber mitsprechen wohin in Pflege etc. Person A ist gerne bereit ihr dies mitzuteilen aber in wie weit hat sie wirkliches mitspracherecht?? Ansonsten will Person B ihr kaninchen wieder haben...

Hier mal ausschnitte aus dem Vermittlungsvertrag:

"Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass der Übernehmer Eigentümer der ihm übergebenen Tiere mit dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem Abschluss dieses Vertrages wird. Die Tierhalterhaftung geht bereits mit Übergabe des Tieres und somit vor Eigentumsübergang auf den Übernehmer über."
" Insbesondere wird er die Tiere nicht ohne Erlaubnis des Vorbesitzers dritten Personen überlassen oder sie gar zu Versuchszwecken abgeben."
"...Der Übernehmer gestattet ihm deshalb hiermit ausdrücklich, sich über den Zustand der Tiere und über dessen artgemäße Leben am Ort der Haltung zu vergewissern. Hierzu wird er dem Vorbesitzer den Zugang zu den Tieren und namentlich den Zutritt zu dessen Lebensbereich uneingeschränkt gewähren."

Person A hat natürlich auch eine Schutzegbühr bezahlt.
Wie ist hier nun die Rechtlage?

Vielen Dank im Vorraus.
LG
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Alt 21.08.2009, 09:54
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AW: Kaninchen Schutzvertrag

So wie ich den SV verstehe ist B ja noch Besitzer des Tieres. Aber warum teilt A nicht einfach dem B mit, was los ist?
__________________
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Alt 21.08.2009, 10:22
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AW: Kaninchen Schutzvertrag

B will entscheiden wo die Kaninchen hingehen, zur not auch so das man sie trennen muss, weil B passt es nicht das sie zu einer Freundin von A kommen. Alles sehr verzwickt. Also hat A keine chance das selber zu entscheiden ohne mitspracherecht von B?

Und da Schutzgeld geflossen ist, ist es dann nicht automatisch ein Kauftvertrag und somit A besitzer und eigentümer??

lg
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Alt 21.08.2009, 11:00
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AW: Kaninchen Schutzvertrag

Zitat:
Zitat von Bubblegumyum
B will entscheiden wo die Kaninchen hingehen, zur not auch so das man sie trennen muss,
Das wäre aber nicht im Sinne des Tierschutzes. Wie wäre denn der Vorschlag von B zur Pflege-Unterbringung?

Zitat:
weil B passt es nicht das sie zu einer Freundin von A kommen.
Vielleicht hat B gute Gründe für die Annahme, den Tieren erginge es dort nicht gut?

Zitat:
Alles sehr verzwickt. Also hat A keine chance das selber zu entscheiden ohne mitspracherecht von B?
Besteht überhaupt ein wichtiger Grund die Tiere woanders hinzugeben? Welcher?
Kann die Pflegestelle die Tiere artgerecht unterbringen und ernähren? Oder stehen sie im Proberaum in einem kleinen Käfig in der Ecke?

Zitat:
Zitat von Bubblegumyum
Und da Schutzgeld geflossen ist, ist es dann nicht automatisch ein Kauftvertrag und somit A besitzer und eigentümer??
Wäre mir vollkommen neu. Grundsätzlich können die Vertragspartner frei bestimmen, was sie in ihren Vertrag schreiben und ob sie unterschreiben.
__________________
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