
03.07.2011, 22:34
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| V.I.P. | | Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
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| AW: Hundezucht, kaufvertrag. rein rechtlich wird die hündin in diesem fall als eine sache betrachtet. ich sag das mal, weil sonst die wortwahl etwas befremdlich ist. Zitat:
Zitat von darkmind Der stellte jedoch weit mehr fest: (gaumensegel zu lang, luftröhre zu eng, pl links, schmerzendes kniegelenk rechts ungültiger impfausweis impfung manipuliert) | das bedeutet, die hündin hat einen "versteckten mangel". ich gehe mal davon aus, das zumindest luftröhre und impfung bereits bei übergabe mangelhaft war, so dass der kunde ein recht auf nachbesserung gehabt hätte. da das hier (luftröhre) vermutlich gar nicht möglich ist, hatte er auch das recht auf rückgabe. die züchterin muss ihm den gesamten kaufpreis erstatten. Zitat: |
Lediglich das wenn er die Dame verkaufen möchte, sie das vorkaufsrecht hat und 25% vom verkaufs erlös für unkosten behalten darf.
| hier geht es aber nicht um einen verkauf oder rückkauf der züchterin, sondern um eine (bereits beim kauf) mangelhafte ware (mehr mängel als beschrieben), so dass hier ein berechtigter rücktritt vorliegt. es könnte auch arglistige täuschung schon vorliegen, wenn das am impfpass manipuliert wurde... (das will ich jetzt aber mal nicht direkt so behaupten, das könnte man aber mal anklingen lassen - man könnte auch mal den zuchtverband darauf ansprechen...). |