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Hundezucht, kaufvertrag.

Dies ist eine Diskussion zu Hundezucht, kaufvertrag. innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 03.07.2011, 15:34
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Hundezucht, kaufvertrag.

Ich habe eine frage. Jemand hat vor ein paar Monaten bei einer Züchterin 2 Chihuahua´s auf raten gekauft,einen Rüden eine Hündin.Der Rüde ist ein welpe die Hündin 3 jahre alt.Dieser zahlte für die Hündin vertraglich 150€ da sie von der Züchterin mit einer beinträchtigung (gaumensegel zu lang) angegeben war, mit der auflage das der jenige die op in kürze vornehme. Er war bei einem Tierarzt für einen checkup vor der OP.Der stellte jedoch weit mehr fest: (gaumensegel zu lang, luftröhre zu eng, pl links, schmerzendes kniegelenk rechts ungültiger impfausweis impfung manipuliert) Aus diesem gründen entschied Er sich den Hund an die Züchterin gegen erstattung des kaufpreises zurück zu geben.Die Züchterin willigte ein, lies aber später mitteilen das er, ihr wie im vertrag festgehalten 25% des kaufpreises zahlen müsste.Nach gründlicher untersuchung des vertrags stelte er nirgends so einen punkt fest.Lediglich das wenn er die Dame verkaufen möchte, sie das vorkaufsrecht hat und 25% vom verkaufs erlös für unkosten behalten darf.
Wie ist da die Rechtslage?

Geändert von darkmind (03.07.2011 um 15:55 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 22:34
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AW: Hundezucht, kaufvertrag.

rein rechtlich wird die hündin in diesem fall als eine sache betrachtet. ich sag das mal, weil sonst die wortwahl etwas befremdlich ist.

Zitat:
Zitat von darkmind Beitrag anzeigen
Der stellte jedoch weit mehr fest: (gaumensegel zu lang, luftröhre zu eng, pl links, schmerzendes kniegelenk rechts ungültiger impfausweis impfung manipuliert)
das bedeutet, die hündin hat einen "versteckten mangel". ich gehe mal davon aus, das zumindest luftröhre und impfung bereits bei übergabe mangelhaft war, so dass der kunde ein recht auf nachbesserung gehabt hätte. da das hier (luftröhre) vermutlich gar nicht möglich ist, hatte er auch das recht auf rückgabe. die züchterin muss ihm den gesamten kaufpreis erstatten.

Zitat:
Lediglich das wenn er die Dame verkaufen möchte, sie das vorkaufsrecht hat und 25% vom verkaufs erlös für unkosten behalten darf.
hier geht es aber nicht um einen verkauf oder rückkauf der züchterin, sondern um eine (bereits beim kauf) mangelhafte ware (mehr mängel als beschrieben), so dass hier ein berechtigter rücktritt vorliegt. es könnte auch arglistige täuschung schon vorliegen, wenn das am impfpass manipuliert wurde... (das will ich jetzt aber mal nicht direkt so behaupten, das könnte man aber mal anklingen lassen - man könnte auch mal den zuchtverband darauf ansprechen...).
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