Dies ist eine Diskussion zu Hundekauf/-verkauf innerhalb des Forums Tierrecht
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| Hundekauf/-verkauf Person A mußte aus gesundheitlichen Gründen eine Schäferhündin verkaufen. Das Inserat erfolgte im Internet u.a. mit diesem Text "mit Papiere, Haus und Zwinger gewöhnt, liebt Autofahren, super mit Kindern und anderen Tieren, wildert nicht etc." Person B kam mit Kind vorbei und wollte die Hündin. Da sie nur eine Anzahlung machen konnte wurde ein Vertrag aufgesetzt und Ratenzahlung vereinbart (Papiere des Hundes wurden nicht mitgegeben, Person B hat als Sicherheit selber angeboten den Personalausweis dazulassen). Zwischenzeitlich wurde eine Rate persönlich bezahlt. Jetzt war -nach 4 Wochen- die letzte (3.) Rate fällig und es erfolgte ein Gespräch indem Person B mitteilte, daß der Hund das Haus "zusch...." und auch das flüssige Geschäft im Auto erledigt sowie Sachen/Gegenstände zerstörre. Dieses sei nicht zumutbar und Person B will den Hund zurückgeben und das bereits gezahlte Geld wiederhaben. Person A hat dies abgelehnt weil Person A die Hündin nicht zurücknehmen kann. Daraufhin verlangte Person B den Personalausweis zurück und auch die Papiere des Hundes. Beides wurde von Person A abgelehnt. Person B hat Person A daraufhin wegen Unterschlagung angezeigt. Der Ausweis wurde zwischenzeitlich der Polizei ausgehändigt. Durch Freunde erfuhr Person A das die Hündin im Internet zum Verkauf angeboten werde (Screenshot vorhanden). Allerdings war die Anounce nur 2 Tage online und jetzt hat Person B mit einem Rechtsanwalt gedroht weil Person A auf Bezahlung des restlichen Betrages besteht. Muß Person A nach 4 Wochen den Hund zurücknehmen und das bereits erhaltene Geld zurück zahlen? |
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| AW: Hundekauf/-verkauf Wenn dem Verkäufer der Hund etwas bedeutet, dann sollte er den Hund zurück nehmen, egal was das Gesetz sagt. denn leider bezahlt das Tier die Zeche.... |
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| AW: Hundekauf/-verkauf "....Hund etwas bedeutet, dann sollte er den Hund zurück nehmen" Person A hat den Hund nur aufgrund starker gesundheitlicher Probleme und anstehenden langen Krankenhausaufenthalt sowie wochenlanger REHA abgegeben. |
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| AW: Hundekauf/-verkauf Zitat:
Wie ist denn das in diesem Fall: War der Hund bei Übergabe stubenrein? Wie alt ist der Hund? Ist der neue Besitzer hundeerfahren? Wenn dem A was an dem Hund liegt, dann sollte er ihn zurück nehmen um ihn in bessere Hände zu geben. Das ist eine Sache der Menschlichkeit, nicht des Rechts. Wer weiß wo der beste Freund des Menschen sonst landet. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fernseh-Hundetrainer da mal vorbei schaut ist wohl eher als gering einzustufen. Rein rechtlich: Ich vermute mal es liegt am neuen Halter, dass der Hund auf einmal die Bude zusch****. Ob der Hund nicht lange genug raus kommt oder psychisch durch falsche Behandlung des Halters nicht mehr ganz richtig ist entzieht sich aber unserer Kenntnis. Wenn man einen Hund verkauft ist das nichts wesentlich anderes als wenn man einen x-beliebigen Gegenstand verkauft. Dabei gilt: Wenn eine Mängelgewährleistung nicht von vornherein ausgeschlossen ist, gilt sie. Das heißt: Kann der B nachweisen, dass der Hund schon bei Übergabe mangelhaft war (etwa nicht stubenrein), so kann er Beseitigung des Mangels oder Rückgabe verlangen. Diesen Beweis zu führen dürfte aber schwer sein, insbesondere wenn der Hund erst nach mehreren Wochen damit anfängt. Dagegen könnte der A ins Feld führen, dass der Hund bei Übergabe die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufgewiesen hat und vermutlich falsche Haltung die Ursache ist. Ich würde zusehen, dass ich den Hund zurück kriege (um ihm einen besseren Lebensabend zu garantieren) und für die bisherige "Nutzung" sowie "Beschädigung" einen gewissen Betrag einzubehalten.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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