Dies ist eine Diskussion zu Hundehaltung in Mietwohnung innerhalb des Forums Tierrecht
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| Hundehaltung in Mietwohnung ich habe einmal eine Frage zu dem Thema Hundehaltung in Mietwohnungen. Vielleicht könnt ihr mir da helfen? Ich fang mal von vorne an: A wohnt mit ihrem Partner zusammen in einer Mietwohnung und möchte sich gerne einen Hund anschaffen. Die Bedingungen stimmen ihrer Meinung nach: Sie ist mit Hunden aufgewachsen und hat entsprechende Vorerfahrung mit der Erziehung von Hunden. In unmittelbarer Nähe der Wohnung befindet sich ein großer Park, ein Kleingartengebiet und ein großer See, genug Möglichkeiten also, sich mit dem Hund zu bewegen. In dem Mietvertrag von A steht, dass sie für Haltung von Tieren eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters braucht. Sie wendet sich also an den Vermieter, dieser verweist sie an die Verwaltung . Bei der Verwaltung wird ihr gesagt, die Gesellschaft würde eigentlich prinzipiell keine Erlaubnis zur Hundehaltung geben, aber sie könnte ja mal die Nachbarn fragen, was die davon halten, und wenn wirklich alle zustimmen würden, könnte man ja mal weitersehen. A sammelt daraufhin mit ihrem Partner von allen Nachbarn die Unterschriften, dass sie mit der Hundehaltung einverstanden sind (waren sie alle) und hat diese, zusammen mit einem Antrag zur Hundehaltung an die Verwaltung geschickt. Kurz darauf bekommt A auch schon die Absage. In dem Brief steht, dass eine derartige Zustimmung generell nicht mehr erteilt wird, da sie feststellen mussten, dass immer wieder Probleme aufgetreten sind. Nun will sich A mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Laut ihrer Recherche im Internet muss der Vermieter (oder eben die Verwaltung), wenn im Mietvertrag steht, dass man eine Erlaubnis zur Tierhaltung braucht, sachliche Gründe nennen, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird. Da ihrer Meinung nach, die Begründung, dass immer wieder Probleme aufgetreten sind, nicht als sachlichen Grund gegen die Hundehaltung ausreicht, will A Widerspruch einlegen. Wie sieht in dieser Situation die Rechtslage aus? Hat A Chancen, sich gegen die Verwaltung durchzusetzen? Wie wäre es sinnvoll, in dieser Situation weiter vorzugehen? Ich wäre wirklich dankbar über eure Hilfe. Schöne Grüße, asteriska |
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| AW: Hundehaltung in Mietwohnung Zitat:
Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Hundehaltung in Mietwohnung Hallo, danke für die Antwort. Mit einem Widerspruch hätte A keine Chance? Stimmt es nicht, dass der Vermieter einen Sachlichen Grund für die Ablehnung haben muss? Oder gilt das schon als sachlicher Grund? Schöne Grüße, asteriska |
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| AW: Hundehaltung in Mietwohnung Zitat:
Sie schreiben doch selbst: Zitat:
Es gibt mW gewisse Ausnahmen für Kleinsttiere, hierzu zählt aber ein Hund nicht
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Hundehaltung in Mietwohnung Also soweit ich weiß gibt es auch Ausnahmen für einen Hund, wenn er nämlich so klein ist wie eine Katze. Hab dazu mal was gelesen, dass eine Frau einen Rehpinscher (glaube ich jedenfalls das es so einer war) halten wollte und der Vermieter auch nicht wollte, dass dieser gehalten wird. Aber sie hat geklagt und Recht bekommen, da dieser Hund so klein, ja teilweise kleiner ist als eine Katze und somit nicht Genehmigungspflichtig ist. |
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| AW: Hundehaltung in Mietwohnung Hallo, ich nehme an das in diesem Wohnhaus nicht schon ein Hundebesitzer mit Hund wohnt. Demnach ist der Vermieter nicht verpflichtet einen Grund zur Absage zu nennen. Sollte schon ein Hund vorhanden sein, muss er triftige Gründe nennen. Der Vermieter kann auch das Halten von Hunden generell verbieten (ausgenommen sind etwa Yorkshire-Terrier) |
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