Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hundehaltung in Mietwohnung

Dies ist eine Diskussion zu Hundehaltung in Mietwohnung innerhalb des Forums Tierrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 16:07
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hundehaltung in Mietwohnung

Hallo,

ich habe einmal eine Frage zu dem Thema Hundehaltung in Mietwohnungen. Vielleicht könnt ihr mir da helfen? Ich fang mal von vorne an:

A wohnt mit ihrem Partner zusammen in einer Mietwohnung und möchte sich gerne einen Hund anschaffen. Die Bedingungen stimmen ihrer Meinung nach: Sie ist mit Hunden aufgewachsen und hat entsprechende Vorerfahrung mit der Erziehung von Hunden. In unmittelbarer Nähe der Wohnung befindet sich ein großer Park, ein Kleingartengebiet und ein großer See, genug Möglichkeiten also, sich mit dem Hund zu bewegen.

In dem Mietvertrag von A steht, dass sie für Haltung von Tieren eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters braucht. Sie wendet sich also an den Vermieter, dieser verweist sie an die Verwaltung . Bei der Verwaltung wird ihr gesagt, die Gesellschaft würde eigentlich prinzipiell keine Erlaubnis zur Hundehaltung geben, aber sie könnte ja mal die Nachbarn fragen, was die davon halten, und wenn wirklich alle zustimmen würden, könnte man ja mal weitersehen.

A sammelt daraufhin mit ihrem Partner von allen Nachbarn die Unterschriften, dass sie mit der Hundehaltung einverstanden sind (waren sie alle) und hat diese, zusammen mit einem Antrag zur Hundehaltung an die Verwaltung geschickt.

Kurz darauf bekommt A auch schon die Absage. In dem Brief steht, dass eine derartige Zustimmung generell nicht mehr erteilt wird, da sie feststellen mussten, dass immer wieder Probleme aufgetreten sind.

Nun will sich A mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Laut ihrer Recherche im Internet muss der Vermieter (oder eben die Verwaltung), wenn im Mietvertrag steht, dass man eine Erlaubnis zur Tierhaltung braucht, sachliche Gründe nennen, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird.

Da ihrer Meinung nach, die Begründung, dass immer wieder Probleme aufgetreten sind, nicht als sachlichen Grund gegen die Hundehaltung ausreicht, will A Widerspruch einlegen.

Wie sieht in dieser Situation die Rechtslage aus?

Hat A Chancen, sich gegen die Verwaltung durchzusetzen?

Wie wäre es sinnvoll, in dieser Situation weiter vorzugehen?

Ich wäre wirklich dankbar über eure Hilfe.

Schöne Grüße,
asteriska
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 16:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Hundehaltung in Mietwohnung

Zitat:
Zitat von asteriska
Hat A Chancen, sich gegen die Verwaltung durchzusetzen?
nur wenn man den Vermieter umstimmen kann
Zitat:
Zitat von asteriska
Wie wäre es sinnvoll, in dieser Situation weiter vorzugehen?
andere Wohnung suchen, in welcher Hundehaltung genehmigt ist
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 16:34
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, asteriska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hundehaltung in Mietwohnung

Hallo,

danke für die Antwort.

Mit einem Widerspruch hätte A keine Chance?
Stimmt es nicht, dass der Vermieter einen Sachlichen Grund für die Ablehnung haben muss?
Oder gilt das schon als sachlicher Grund?

Schöne Grüße,
asteriska
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 16:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Hundehaltung in Mietwohnung

Zitat:
Zitat von asteriska
Stimmt es nicht, dass der Vermieter einen Sachlichen Grund für die Ablehnung haben muss?
Nein!
Sie schreiben doch selbst:
Zitat:
In dem Mietvertrag von A steht, dass sie für Haltung von Tieren eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters braucht.
und diesem Mietvertrag hat man mit Unterschrift zugestimmt.

Es gibt mW gewisse Ausnahmen für Kleinsttiere, hierzu zählt aber ein Hund nicht
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 10:43
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 100
Keine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesmoke hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hundehaltung in Mietwohnung

Also soweit ich weiß gibt es auch Ausnahmen für einen Hund, wenn er nämlich so klein ist wie eine Katze.
Hab dazu mal was gelesen, dass eine Frau einen Rehpinscher (glaube ich jedenfalls das es so einer war) halten wollte und der Vermieter auch nicht wollte, dass dieser gehalten wird.
Aber sie hat geklagt und Recht bekommen, da dieser Hund so klein, ja teilweise kleiner ist als eine Katze und somit nicht Genehmigungspflichtig ist.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 22:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Berlin
Beiträge: 6
Keine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ecomex-CSA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hundehaltung in Mietwohnung

Hallo,
ich nehme an das in diesem Wohnhaus nicht schon ein Hundebesitzer mit Hund wohnt. Demnach ist der Vermieter nicht verpflichtet einen Grund zur Absage zu nennen.
Sollte schon ein Hund vorhanden sein, muss er triftige Gründe nennen.
Der Vermieter kann auch das Halten von Hunden generell verbieten (ausgenommen sind etwa Yorkshire-Terrier)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hundehaltung in Mietwohnung Mietrecht 30.10.2008 08:38
Hundehaltung in der Mietwohnung Mietrecht 26.06.2008 14:35
verbot von hundehaltung in mietwohnung Mietrecht 12.03.2008 16:58
Hundehaltung in der Mietwohnung Mietrecht 10.03.2008 14:56
Hundehaltung, Tierhaltung Mietwohnung Mietrecht 07.11.2007 20:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Tierrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN