Dies ist eine Diskussion zu Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... innerhalb des Forums Tierrecht
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| Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Nehmen wir mal an: Fam A hat ein doofes Problem! Hund A ist im September leider über den Zaun gesprungen und hat Hund B aus der Nachbarschaft gedeckt. Fam A konnte gar nicht so schnell hinterher laufen um das zu verhindern. Fam B hatte Hund B auf dem eigenen und absolut frei zugänglichen Grundstück kurz alleine gelassen. Erst als Fam A vor Ort war und versucht hat die Hunde zu trennen kam Fam B aus dem Haus gelaufen. Die beiden Hunde konnten nur mit einem Wasserschlauch voneinander getrennt werden, was Fam B übernahm. Hund B lief auf diesem Grundstück unbeaufsichtigt und nicht angeleint herum! Zunächst hatten sich die Familien geeinigt, dass gemeinsam versucht die Welpen zu verteilen, bzw. das jede einzelne Fam auch eine Welpe behält. Eine Abtreibung sollte auf beidseitigem Einverständnis nicht erfolgen. Doch leider kam dann alles anders. Zu diesem Zeitpunkt war der Versicherung noch nichts gemeldet. Als die Geburt so langsam begann, wurden weheneinleitende Hilfen vom TA der Hündin B verabreicht, doch zum Schluss wurde in der Tierklinik, nachdem die Hündin einfach nicht werfen wollte, ein toter Welpe per Kaiserschnitt geboren. In diesem Moment hat der Schäferhundbesitzer auch gleich noch die Gebärmutter mit entfernen lassen. Natürlich war Fam A entsetzt über das was passiert ist und war froh das es wenigstens der Hündin B einigermassen gut geht. Zwei Tage später kamen dann per Brief die Rechnungen vom Schäferhundbesitzer an Fam A. 377 EUR für die OP in der Tierklinik und 140 EUR für Nachuntersuchungen und Fäden ziehen beim TA. Das Entfernen der Gebärmutter soll in dieser Rechnung nicht mit drin gewesen sein. Das konnte Fam A aber nicht kontrollieren. Um Nachbarschaftsprobleme aus dem Weg zu gehen, hat Fam A diese Rechnungen erstmal bezahlt und sich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. Doch die will nichts erstatten, da für die die Schuld nur beim Besitzer der Hündin B liegen würde. OK, dachte Fam A, dann werden sie wohl gar nichts wiederbekommen und haben alles ruhen lassen da sie kein Rechtsstreit beginnen wollte. (Auch wenn denen das missfiel!!) Zu den ersten beiden Rechnungen hat der Besitzer der Hündin B auch gleich Rechtsurteile mit Paragraphen gelegt, die natürlich zu seinen Gunsten ausgelegt waren. Und heute gab es die nächste Überraschung für Fam A. Von dem Nachbarn haben sie eine weitere Rechnung in Höhe von 529 EUR erhalten. Hier geht es um insgesamt 9 weitere Nachuntersuchungen und diverse Blutabnahmen, Blutzuckerbestimmungen, Röntgen und Medikamente, da die Wunde anscheinend nicht verheilt. Fam A konnte nicht kontrollieren, ob es sich um Nachuntersuchungen bezüglich der Gebärmutterentfernung handelt, oder ob es um den Kaiserschnitt geht. Wenn Fam A ihn darauf ansprechen würde, können sie sich aber sehr gut denken, dass es nur um den Kaiserschnitt geht. Sonst hätte er Fam A ja auch nicht die komplette Rechnung überreicht. Auf jeden Fall ist es ja aber ein und dieselbe Wunde, davon geht Fam A aus! Fam A weiss jetzt überhaupt nicht wie sie sich verhalten sollen und wie es weitergehen könnte! |
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Wahrscheinlich ist es wirklich am Besten, Fam B einen netten Brief ausfzusetzen und die Daten zu der Versicherung von Fam A zur Verfügung zu stellen mit der er sich bitte in Verbindung setzen soll. Nur weiß Fam A einfach nicht wie das rechtlich ist! Ein Informationsgespräch bei einem sich auskennenden Anwalt wäre selbstverständlich ratsam. Man vermisst eine Rechtsschutzversicherung halt immer dann wenn man sie nicht hat..... Schuld von Fam A! |
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Hier kommt die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB zum tragen, wobei nach dem Sachvortrag davon auszugehen ist, dass die spezifische Tiergefahr bei beiden Tieren ausgewogen ist und es somit zu einer Haftungsverteilung führen dürfte. Für die nunmehrige Abwicklung des Schadens über eine Haftpflichtversicherung sehe ich erhebliche Probleme auf A zukommen. Der Versicherer kann sich nicht nur auf verspätete Schadenmeldung , sondern auch - bedingt durch die (vermutlich verbehaltlos) bereits erfolgte Zahlung - auf eine Obliegenheitsverletzung im Schadenfall berufen, da insoweit bereits eine Schuldanerkenntnis erfolgte. Je nach Reaktion des Versicherers A könnte man den SV weiter diskutieren Übrigens, eine Rechtsschutzversicherung wäre in diesem Fall nicht notwendig, da die Haftpflichtversicherung diese Funktion hier übernommen hätte - Anerkenntnis berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Fam A hat der Versicherung den Schaden gemeldet, als der vermeintliche Schaden -für sie- eintraf. Nämlich erst nach dem Kaiserschnitt , hier war wahrscheinlich der erste Fehler. Zunächst haben Fam A und B ja gemeinsam gedacht, ok, dann bekommen wir Nachwuchs und verteilen die restlichen Welpen gemeinsam - wenn es noch mehrere gibt. Sie wollten das untereinander klären und haben gar nicht an einen Schaden gedacht. Dann kam alles anders. Um Nachbarschaftsproblemen aus dem Weg zu gehen, hat Fam A die Rechnungen zunächst beglichen und haben nicht auf ein definitives Statement der Versicherung gewartet. Man muss dazu sagen, Fam B war bei den Rechnungen von der Tierklinik und dem TA in Vorkasse getreten und hat kein dickes Bankkonto. Fam A dachte, naja, unser Hund ist weg gelaufen und hat alles verursacht..... Danach hat erst die Versicherung gesagt, nein, wir bezahlen nicht und Fam A ist somit in der Zwickmühle. Ein Gespräch mit der Versicherung muss nochmals geführt werden, aber Fam A möchte auf jeden Fall die richtigen Ansätze haben - wenn es die denn gibt? |
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Vllt. posten Sie mal die - natürlich rein fiktive - Ablehnung der Versicherung
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Übrigens, ein Aspekt blieb unberücksichtigt. Nachdem sich die "Hundeeltern" geeinigt und sogar die Aufteilung des Wurfes vereinbart haben, vermag ich einen Schaden nicht zu erkennen. Wie das in Züchterverbänden geregelt wird ist mir unbekannt; rein logisch würde ich behaupten, dass die Folgekosten dann von beiden "Hundeeltern" zu tragen sind
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Eine Ablehnung der Versicherung ist telefonisch ggü. der Frau von Fam A geäußert worden. Ein Schriftstück liegt leider nicht vor. Könnte dies als guter Ansatz ggü. der Versicherung nochmals genutzt werden? |
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Zitat:
Um es nochmals zu rekapitulieren. Die Hundehalter beschließen aus dem vorstehenden Ereignis heraus "Hundeeltern" zu werden. Nach dieser Vereinbarung fehlt es an einem Schadenmerkmal und die Versicherung ist m.e. außen vor. Dies dürfte vermutlich auch der mündliche Ablehnungsgrund des Versicherers (oder war es "nur" der Vermittler) gewesen sein. Die durch die Vereinbarung entstandenen Folgekosten wie Kaiserschnitt und und und .... sind dann nicht mehr Schaden und somit - wie bereits ausgeführt m.e. von beiden "Hundeeltern" gemeinsam zu tragen, wobei die Kausalität der Folgekosten von den Fordernden nachzuweisen ist.
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| AW: Hund A hat leider ungewollt gedeckt.... Hier ein paar anschauliche Beispiele, wie Richter einen ungewollten Deckakt beurteilt haben: http://wiki25.parsimony.net/cgi-bin/...wollterDeckakt Da sich auch die Besitzer der Hündin gegen die Schadensminimierung entschieden haben, müssen sie auch ganz natürlich vorkommende Geburtskomplikationen einkalkulieren. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass dieser Schaden von einer Versicherung getragen wird.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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