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Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Dies ist eine Diskussion zu Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 20:01
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Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Hallo, folgender Fall bereitet Kopfschmerzen:

Nehmen wir an, der Familienhund schnappt nach dem kleinen Kind der Familie und verletzt es. Die Eltern sind zwar anwesend, können aber nicht schnell genug reagieren, um den Vorfall zu verhindern. Da solche Vorfälle in der Regel ihre Vorgeschichte haben, nehmen wir an, dass das Kind über einen längeren Zeitraum den Hund geärgert hat und dieser keine Möglichkeit hatte, sich dem zu entziehen. Das sollte zu dem besagten Vorfall auch so gewesen sein. Fazit: Eigentlich trifft den Hund keine Schuld.

Das Urteil ist schnell gesprochen. Es lautet: "Tötet die Bestie!". Der Tierarzt ist auch mit dabei, denn seiner Meinung nach ist ein Hund, der einmal beisst, immer ein Beisser.

Das Problem (unabhängig davon, ob die Meinungsäusserung des Tierarztes den momentan anerkannten Erkenntnissen entspricht): Darf ein Tierarzt in so einem Fall eine Euthanasie so einfach vornehmen? Oder ist zwingend die Anordnung der Einschläferung durch Polizei oder Ordnungsbehörden notwendig? Wer entscheidet, ob eine Gefahr in diesem Fall abgewehrt werden muss und ob diese Gefahr überhaupt besteht? Wenn der Tierarzt die Euthanasie nicht so ohne Weiteres vornehmen darf, würden ihm in diesem Fall Konsequenzen drohen?

Danke für Eure Meinungen!

Coldpartrunner
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 23:00
V.I.P.
 
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Hi....

ein Tierarzt hat keinesfalls die Möglichkeiten anzuordnen ob ein Hund eingeschläfert werden muß oder soll bzw darf...diese Entscheidungtrifft entweder der Besitzer oder ein Gericht, aber keinesfalls ein Tierarzt.

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 14:46
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Danke für die Antwort! Aber: Ungeachtet von ethisch-moralischen Gesichtspunkten, die in so einem Fall immer eine große Rolle spielen, darf ein Tierarzt in so einem Fall auf Drängen des Besitzers den Hund einschläfern? Wenn ich beispielsweise in die Berufsordnung der LTK Hessen schaue, lese ich in §1 (1) u.a. "Der Tierarzt ist der berufene Beschützer der Tiere. ". Sollte er also seine Beschützerfunktion hier wahrnehmen und eventuell dem Besitzer beratend beistehen, um Alternativen zu finden? Eine Äusserung eines TA, wie sie von mir im obigen Beitrag zitiert wurde, zeugt mir nicht gerade von Beschützergeist.

Lässt sich hier in diesem Fall tatsächlich nur mit Berufsethos argumentieren oder gibt es Richtlinien, nach denen vom TA zu verfahren ist?

Coldpartrunner
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 19:33
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Zitat:
Nehmen wir an, der Familienhund schnappt nach dem kleinen Kind der Familie und verletzt es.
Hat das Kind der Familie keine Rechte?

Der Hund beißt - aus welchen Grund auch immer - und er wird es mit großer Wahrscheinlichkeit wieder tun.

Sorry, aber muss der Hund erst das Kind totbeißen, bevor die Eltern etwas dagegen unternehmen?
__________________

"Gegen die Gewalt streitet man besser mit dem Recht als mit dem Eisen."
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 19:51
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Genau so sollte die Diskussion nicht laufen! Keine Schuldzuweisungen, keine moralischen Vorhaltungen, nur die Frage an sich stand zur Debatte!

Fakt ist, dass es keineswegs so ist, dass ein Hund, der sich wehrt bzw. beisst oder schnappt, dies wieder tun wird. Diese Behauptung an sich ist uralti und negiert alles, was in den letzten Jahrzehnten in der kynologischen Forschung erreicht wurde. Fakt ist, und auch das bewahrheitet sich immer wieder auf's Neue, dass fast jeder Beissvorfall eine Vorgeschichte hat. Fakt ist auch, dass die vom VDH immer wieder erstellte "Beissstatistik" auch die Ursachen dieser Vorfälle betrachtet, die, bei aller individuellen Tragik, fast immer beim Menschen zu suchen ist. Der Hund jedoch ist in der ganzen Kette das schwächste Glied und muss, egal wo die Ursachen zu suchen sind, für die Konsequenzen gerade stehen. Notfalls mit dem Leben.

Und auf die Frage, ob das Kind einer Familie keine Rechte hat, kann ich in diesem Fall nur antworten: Natürlich hat es Rechte! Und zwar vor allem im Hinblick darauf, von seinen Eltern im richtigen Umgang mit (in diesem immer noch fiktiven Fall!) unterwiesen und beaufsichtigt sowie geschützt zu werden. Hunde sind und bleiben Raubtiere und sind, egal wie gross und von welcher Rasse, immer potentiell gefährlich! Diese Erkenntnis sollte eigentlich Allgemeingut sein!

Aber zurück zu meiner Frage: Darf ein TA einen Hund in diesem Fall töten? Reicht allein die Forderung des Besitzers (ungeachtet der etwaigen Ursachen des Vorfalls!)?

Coldpartrunner
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  #6 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 22:51
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Auf die Rechtsfrage kann ich so nicht antworten. Nehme aber stark an, es müsste zumindest nachgewiesen werden, dass der Hund geschnappt hat ( mit Verletzungsfolge); sonst könnten ja Hinz und Kunz, die ihr Tier einfach loswerden wollen, behaupten, dieses hätte nach einem Kind geschnappt und hopsassa, kommt die Spritze.

Habe selbst einen Hund sozialisiert (da er ADHS hat, hat es zur Erziehung nicht ganz gereicht...), der mit meinen vier z. T. kleinen Kindern problemlos zusammenlebt, und dazu einige Bücher gewälzt. Ein Hund, der nach einem Kind schnappt, hält sich eindeutig nicht für das unterste Rudelmitglied (und das ist der Platz, den der Hund in der Familie haben muss, wenn es nicht für Kinder gefährlich werden soll). Nur das rangunterste Rudelmitglied hat nicht das Recht, "Welpen" (=Kinder in der Vorstellung des Hundes) mit einem "Zwicker" zurechtzuweisen. Ob ein Hundepsychologe hier noch etwas deichseln kann, ist fraglich, aber keineswegs ausgeschlossen. Vielleicht hat der Hund in einem neuen Umfeld eine bessere Entwicklungsprognose.

Probleme mit einem vom Wesen her normalen Hund sind eigentlich immer Rangordnungsprobleme. Der Hund steht sogar unter dem neugeborenen Säugling der Familie. Er muss es problemlos dulden, dass ihm egal welches Familienmitglied das Futter oder das Stöckchen aus dem M**l nimmt und dass sich jede beliebige Person in sein Schlafkörbchen legt; er muss es hinnehmen, dass er nicht aufs Sofa darf; er darf nicht vor einem Menschen durch die Tür gehen usw. Er darf nie, nie - ganz egal, was passiert - ein Kind auch nur böse anschauen, geschweige denn knurren, er darf auch nie bei einem Menschen gleich welchen Alters "aufreiten". Sind die Halter klug und zeigen dem Hund konsequent, welchen Platz er innehat, sind alle Beteiligten (incl. Hund) glücklich, und geschnappt wird garantiert nicht einmal bei Provokationen. (Selbstverständlich müssen auch Kinder im Umgang mit dem Tier zu Respekt angehalten werden, aber die Rangordnungsfrage ist wichtiger!)

Zum Fall stellt sich für mich die Frage, was hier "schnappen" bedeutet: in 30cm Entfernung vor dem ärgernden Kind die Zähne in der Luft zusammenklappen, oder zupacken und kontrolliert zwicken, oder hat er richtig zugebissen, oder.... was? Hat er vorher geknurrt und wenn ja, warum haben die Herrchen das Knurren und das ärgernde Verhalten ihres Kindes nicht sofort unterbunden? War der Hund beim "Schnappen" außer Kontrolle oder war sein Vorgehen erkennbar "erzieherisch" (aus Hundesicht) gedacht? Wie alt ist das fiktive ärgernde Kind? - Wäre für Infos dankbar.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 06:58
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Okay, konkreitsieren wir den Fall mal etwas.

Nehmen wir an, das Kind ist etwa 3 Jahre alt, hat den Hund zum Spielzeug auserkoren und der Hund hat im Vorfeld auch schon ähnliche Erfahrungen mit dem Kind machen dürfen. nehmen wir weiter an, er hat auch schon deutlich gewarnt, dass er diese Art von behandlung nicht mag. Nehmen wir weiter an, dass die Eltern des Kindes zum Zeitpunkt des Vorfalles im Raum anwesend waren.

Wie sieht es, mal abgesehen von eventuellen Rangordnungsproblemen oder nicht vorhandenen Verhaltensauffälligkeiten, jetzt aus? Wie gesagt, es geht darum, ob der TA hier auf grund der Forderung des Besitzers den Hund töten darf.

Coldpartrunner
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  #8 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 09:21
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Ein Hund, der ein Dreijähriges verletzt, weil dieses ihn "zum Spielzeug auserkoren" hat (Hundewelpentypisches Verhalten und durch keine noch so gute Erziehung der Eltern in diesem Alter bei Menschenkindern auszuschließen, sondern eher zu erwarten)? Ein Hund, der "deutlich warnt"(...das darf er nicht, s. o.)?- Sorry, aber der ist m. E. tatsächlich gefährlich und sollte dringend aus der Familie genommen werden. Ein Einschläfern ist hier vermutlich gerechtfertigt (TA kennt den Einzelfall wahrscheinlich gut genug, um sich ein Urteil zu bilden). Er darf bei dieser (nachgewiesenen) Sachlage im Einverständnis mit den Haltern den Hund einschläfern.

Unberührt davon bleibt die Frage, ob der Hund nicht bei passender Führung in einem kinderlosen Haushalt sich künftig tadellos verhält. Eine Verpflichtung, für den Hund einen solchen, passenderen Platz zu suchen, hat der TA nicht. Den Haltern kann auch nicht zugemutet werden, das Tier bis zu einer eventuellen Vermittlung im Haushalt zu behalten. Wer in dieser Situation helfen will, muss den Hund zu sich nehmen und selbst für eine Vermittlung sorgen.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 12:03
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Zitat:
Zitat von Coldpartrunner
Genau so sollte die Diskussion nicht laufen! Keine Schuldzuweisungen, keine moralischen Vorhaltungen, nur die Frage an sich stand zur Debatte!

Du hörst doch eh nur das, was du hören willst.
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  #10 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 12:25
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AW: Hudn schnappt nach Kind und soll eingeschläfert werden

Ich lese das gerade mal interessiert mit. So viel wie ich weiss muß ein Amtstierarzt entscheiden, ob ein Tier eingeschläfert wird. Aber mit Einverständnis des Besitzers kann das auch der Haustierarzt. Dieser wird das auch nur tun wenn es wirklich notwendig ist.

Aber nichts desto trotz immer wieder die Diskussion um den Hund.

Weitaus wichtiger sollte doch der Mensch sein. Auch wenn das Kind den Hund ohne Absicht geärgert hat oder sonstwas ein Hund darf einfach nicht zuschnappen. Die Eltern müssen sich auf den Hund verlassen können das er in unbeobachteten Momenten das Kind in Ruhe läßt.

Der Hund sollte einem Wesentest unterzogen werden.

Könnte man aber damit rechnen das er nochmals zubeißt ist es besser in einzuschläfern.

Die meisten Hunde beißen doch weil der Besitzer sie falsch erzogen hat. Die Verantwortung für so einen Hund hat dann immer der Besitzer.
Es sollte eigentlich für jeden Hundebesitzer einen Hundeführerschein geben.

Es steht leider jeden Tag in der Zeitung das irgendwo ein Hund jemanden angefallen und gebissen oder sogar totgebissen hat. Das darf einfach nicht sein, dagegen müssen die Mitmenschen geschützt werden.

Geändert von klarina (17.08.2009 um 12:28 Uhr). Grund: Fehlerbeseitigung
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