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Hausverbot Tierarzt / Tierklinik

Dies ist eine Diskussion zu Hausverbot Tierarzt / Tierklinik innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 01.09.2010, 21:23
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Unhappy Hausverbot Tierarzt / Tierklinik

Nehmen wir einmal an:
Hundebesitzer muss abends nach Praxisschluss zu einem dienst habenden Tierarzt / Tierklinik, weil der Hund eine Magendrehung hat. Halter wird nicht über evtl. Kosten aufgeklärt. Hund wird sofort operiert. Besitzer haben keinen schriftlichen Vertrag mit dem Arzt abgeschlossen. Bei Abholung in der Nacht muss der Tierhalter die Rechnung sofort begleichen, denn sonst bekommt er den Hund nicht ausgehändigt. Die Kosten werden sofort bezahlt, da der Hund noch nie auswärts geschlafen hat, sondern immer mit seinem Herrchen zusammen ist. Die Rechnung selber wird per Post geschickt.

Dazu die ersten Fragen:
- darf der Tierarzt den Hund behalten - auch wenn sicher ist, dass es sich hier um ein Familienmitglied handelt?
- darf der Tierarzt Geld verlangen, obwohl noch keine Rechnung ausgestellt ist?

3 Tage später kommt die Rechnung und der Hundebsitzer muss feststellen, dass einige Positionen doppelt gerechnet wurden - also einen überhöhten Preis bezahlt hat. Hundebesitzer will mit Tierarzt das abklären, aber dieser ist nicht da. Der Tierhalter wird vertröstet, dass er auf alle Fälle am gleichen Tag zurück ruft - was aber nicht geschieht.
Daraufhin wendet sich Tierhalter an die Landestierärztekammer seines Landes - wo er aber gesagt bekommt, dass diese keine Schlichtungsstelle ist - sie sich aber mit dem jeweiligen Tierarzt in Verbindung setzen.

Dazu eine Frage:
- gibt es eine Schlichtungsstelle an die man sich in Sachen Tiere wenden kann - oder muss man dies dann mit einem Anwalt klären?

Der Tierhalter bekommt von dem Tierarzt keine Erklärung auf die Rechnung, dafür aber eine Mitteilung, dass in Zukunft kein Tier mehr in dieser Praxis behandelt wird, da der Halter nicht dankbar ist, dass sein Tier gerettet ist, sondern dem Tierarzt noch weiter ärgerliche Arbeit verursacht und er somit das Hausverbot ausspricht.

Dazu eine Frage:
- da dies die nächst gelegene Einrichtung mit einer Nottieraufnahme ist - darf der Tierarzt dann ein Hausverbot aussprechen oder muss er einem Tier in einer Notsituation helfen, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar bzw. außer Dienst ist?
Der Halter war bisher in dieser Praxis nur 2x in ca. 10 Jahren - immer wegen einer Magendrehung des Hundes. Die anderen Behandlungen macht er bei seinem nieder gelassen Haustierarzt. Er benutzt die Nottieraufnahme nur in den schlimmsten Fällen.

LG
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Alt 08.09.2010, 22:23
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AW: Hausverbot Tierarzt / Tierklinik

Um welchen Geldbetrag handelt es sich denn und was wurde doppelt aufgezählt?
Bei manchen Hunden langt nicht nur eine Narkose, dann wird noch eine weitere gespritzt... deshalb frage ich.
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hausverbot, hund, magendrehung, tierarzt, tierklinik

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