Dies ist eine Diskussion zu hausarbeit bgbII--- HILFEEEE! innerhalb des Forums Tierrecht
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![]() ![]() Oma O aus Wiemelhausen versorgt seit dem Tode ihres Seligen vor knapp zwei Jahren dessen Blindenhund Schnauz, der seitdem nicht mehr als Begleiter eines Sehbehinderten eingesetzt worden ist. Eines Tages liest sie in der Zeitung von Ausschreitungen sog. Fußballfans, bei denen mehrere unbeteiligte Zuschauer durch bengalisches Feuer verletzt, teilweise sogar geblendet wurden. Im Familienkreis bringt O ihr Entsetzen über die Vorfälle und ihr tiefes Mitgefühl mit den Opfern zum Ausdruck. Daraufhin schlägt ihr Patenkind P, das Jura studiert, vor, sie möge doch einem Betroffenen Schnauz zur Verfügung stellen. O nimmt daraufhin mit dem Geschädigten G Kontakt auf, der zumindest vorübergehend völlig erblindet ist. Beide kommen überein, einen Tierüberlassungsvertrag zu schließen.Beim telefonischen Vorgespräch erinnert sich G an die umseitig abgedruckten Bedingungen des Tierschutzvereins Fauna e.V. und schlägt O vor, sich ihrer zu bedienen. O erklärt sich zunächst einverstanden, dankbar über so viel rechtliche Umsicht, und bittet P, den Text aus dem Internet herunterzuladen. Dabei fragt sie P noch einmal ausdrücklich, ob man sich dieser Vertragsbedingungen „so einfach“ bedienen und ob die ganze Sache irgendwelche nachteiligen Folgen für sie haben könne. Daraufhin wirft sich P in die Brust und erklärt,insbesondere nach der ihm bestens bekannten neueren BGH-Rechtsprechung könne sie ganz beruhigt sein, wenn sie die im Tierschutzwesen üblichen Formalien einhalte. Als O und G sich dann zur Übergabe des Hundes treffen, liest sie ihm die Vertragsbedingungen nochmals vor und beide unterschreiben den Vertrag. G war mit dem Wortlaut der Klauseln völlig zufrieden. Als G ein paar Tage später mit Schnauz im Park spazieren geht, bricht bei Letzterem angesichts freilaufender Kaninchen der Jagdtrieb durch. Schnauz setzt den Kaninchen nach und reißt G um, der einen Abhang hinunterstürzt und sich dabei einen Riss des Innenbandes und einen Teilriss des vorderen Syndesmosebandes des rechten oberen Sprunggelenks zuzieht. Aufgabe 1: G verlangt von O Schadensersatz. Er macht insbesondere geltend, dass Schnauz zum Zeitpunkt der Überlassung als Blindenhund ungeeignet war. O hätte wie jedem einleuchten müssen, dass wenigstens ein Hinweis darauf angebracht gewesen wäre, wie lange Schnauz nicht als Blindenhund eingesetzt worden war. Ein solcher Hinweis ist unstreitig unterblieben. O beruft sich demgegenüber auf den „wasserdichten“ Haftungsausschluss. Aufgabe 2: Angenommen, O ist G zum Schadensersatz verpflichtet – hat sie dann Rechte gegen P? Bearbeitervermerk: Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sind nicht zu erörtern. Vertragsbedingungen des Tierschutzvereins Fauna e.V. (Auszug): Tierüberlassungsvertrag „§ 5 Der Überlassende übernimmt keinerlei Haftung für das abgegebene Tier oder für durch das Tier hervorgerufene Schäden und keine Gewähr für dessen Eigenschaften oder Mängelfreiheit. Das Vorhandensein jedweder Eigenschaften wird nicht zugesichert. § 6 Mit dem Abschluss dieses Vertrages und der Überlassung übernimmt der Übernehmer die Führung der Aufsicht über das Tier. (…) § 10 Sollte ein Teil des Vertrages unwirksam sein, bleibt das Vertragsverhältnis im Übrigen davon unberührt.“ Ich gehe davon aus, dass § 833 BGB zu prüfen ist. Was ist denn des weiteren zu beachten ??? |
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| AW: hausarbeit bgbII--- HILFEEEE! Hallo jureb, als erstes fällt mir ein, das du die Bedinungen nach §305ff BGB prüfen solltest. Das nur als Gedankenanstoß - Gruß Terry |
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| AW: hausarbeit bgbII--- HILFEEEE! Auf die Idee bin ich auch schon gekommen, aber ich denke,dass in dem fFall auch nicht ganz sicher ist,ob es sich wirklich um AGB handelt,da die O dieses Formular vom Tierschutz nur einmalig benutzt hat. ''Verkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer oder ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!'' ![]() |
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| AW: hausarbeit bgbII--- HILFEEEE! Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem Überlassungsvertrag, der ja, da im Sachverhalt nichts von Bezahlung erwähnt wird, unentgeldlich zu sein scheint, um einen Leihvertrag. Auch ist G ja nur vorübergehend geblendet und hat demnach nach seiner Genesung keinerlei "Verwendung" mehr für den Hund. Daher gehe ich von einer Leihe aus. Demnach ist §598 einschlägig und die O durch §600 nur bei arglistiger Täuschung zum Schadensersatz verpflichtet. "[...] nach §600 entsteht aus dem Verschweigen von Sach- und Rechtsmängeln eine Schadensersatzpflicht sogar nur bei Arglist." (Quelle: Dieter Medicus, Schuldrecht BT) Fraglich ist zudem, ob G durch die Leihe des Hundes nicht selbst Halter des Hundes (oder zumindest Mithalter) geworden ist. Dann wären G und O nur für Schäden haftbar die der Hund einem Dritten zufügt; dabei sind weder G und O Dritte. Hoffe ich konnte ein paar Denkanstöße geben!? |
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| AW: hausarbeit bgbII--- HILFEEEE! Nochmal zum AGB Thema, ich denke es sind trotz einmaliger Nutzung des Formulars AGBs, denn es reicht laut herrschender Meinung aus, dass entsprechendes Formular mit vorformulierten Bedinungen für die mehrmalige Nutzung vorgesehen ist. Ansonsten wären ja jedes "erstmalig" genutze Formular keine AGB. Gruß Terry P.S. halte es auch für einen Leihvertrag .. |
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| Stichworte |
| blindenhund, haftungsausschluss, tierüberlassungsvertrag, §833 |
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