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Haftung des Tierhüters (Offenstall Pferde)

Dies ist eine Diskussion zu Haftung des Tierhüters (Offenstall Pferde) innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 09.07.2010, 15:52
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Haftung des Tierhüters (Offenstall Pferde)

Frage zur Beurteilung der Haftung eines Tierhüters: zunächst pachtet dieser im Rahmen der Liebhaberei ein Grundstück und hält auf diesem als Selbstverorger sein(e) Pferd(e) und noch ein paar Pferde dazu eingestellt. Die laufende Arbeit (misten, füttern) teilen sich alle Tierbesitzer. Dieser Stall wird zu einem späteren Zeitpunkt als Gewerbe angemeldet. Im Rahmen dieser Anmeldung wird das Thema Versicherungen nochmals durchgearbeitet. Die Versicherung will eine gewerbliche Tierhüterversicherung verkaufen. Der nunmehr gewerbliche Tierhüter hat eine erweitere "Aufsichtspflicht". Z.B. müsse jeden Abend geprüft werden, ob alles ordnungsgemäß verlassen wurde. Angenommen, es wohhnt keiner an dem Stall, wird von einem gewerblichen Tierhüter tatsächlich gefordert, alles zu kontrollieren? Das bedeutet ja, wenn der gewerbliche Tierhüter nicht an dem Stall wohnt und er nicht weiß, wer wann am Stall ist - entweder zum Reiten oder aber auch für die Stallarbeit - er mehr oder minder ständig dorthinfahren müsste um Kontrolle zu machen. Im Wesentlichen geht es hier vermutlich um das ordnungsgemäße Schließen der Tore und das Betätigen des E-Zaun-Stromgerätes durch die Einsteller und Reitbeteiligungen der Pferde.

Anders gefragt, wie weit gehen die Anforderungen an einen gewerblichen Tierhüter und ist der Abschluß einer solchen Versicherung empfehlenswert, wnnn es sich um eine so kleine Stallgemeinschaft handelt, die die Versorgung aller Tiere miteinander regelt?
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Alt 12.08.2010, 10:08
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AW: Haftung des Tierhüters (Offenstall Pferde)

Hallo,

wenn es sich um eine gewerbliche Tierbeaufsichtigung handelt, ist es durchaus empfehlenswert, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Gerade wenn - wie geschildert - der Verantwortliche gar nicht immer die Kontrolle führen kann, sollte es schon in dessen eigenem Interesse liegen, sich abzusichern. Im Schadenfall muss in der Regel zunächst er den "Kopf" hinhalten.
Ob sich im Nachhinein feststellen lässt, wer eventuell einen Fehler gemacht hat, ist fraglich. Und selbst wenn man einen Schuldigen ausmachen kann, ist fraglich, ob man von diesem dann Regress nehmen kann. Mit einer entsprechenden Versicherung wird dieses Risiko auf die Versicherung abgewälzt.
Also nicht am falschen Ende sparen.

Ciao
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gewerblicher tierhüter, pferde

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