Dies ist eine Diskussion zu Haftet Tierpension bei Sachschäden? innerhalb des Forums Tierrecht
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| Haftet Tierpension bei Sachschäden? habe mich neu hier registriert und grüße zunächst alle herzlich. Es geht um folgende fachliche Frage: Angenommen, eine in einer guten Tierpension betreute Katze verursacht Schäden, in dem sie z.B. aus einer Holztür Keile herausfrisst. Möglichkeit a) Die Tierpension verweist auf ihre AGB, in denen Haftung auf den Tierhalter (also den Vertragspartner) umgelegt wird, es sei denn, der Tierpension kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde habe der Tierhalter die Kosten der Reparatur zu tragen. Möglichkeit b) Der Tierhalter verweist auf den § 834 BGB, der die Haftung des Tieraufsehers (das wäre dann die Tierpension) festschreibt. Was zählt denn in einem solchen Fall bzw. ist höher zu bewerten? Gibt es Urteile zu solchen Streitfragen? Freue mich auf Hinweise. Danke! Gruß und einen schönen Rest-Sonntag Norbir |
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| AW: Haftet Tierpension bei Sachschäden? Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Haftet Tierpension bei Sachschäden? @BeneQ, so in etwa habe ich mir das auch gedacht. Vielen Dank für das Feedback. @2much: Wir gehen mal davon aus, dass die Pension ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Tierhalter ist damit völlig außen vor, zumal wir unterstellen, dass dem Tier kein Schaden entstanden ist. Im übrigen sind anfressbare Gegenstände durchaus in jeder Pension gegeben, es sei denn, man packt das Tier in eine Metallbox - was wohl kaum tierschutzrechtlich unbedenklich wäre. Die Frage ist vielmehr, was gehört zum "normalen" Verhalten einer Katze. Das Anfressen von Holztüren gehört sicher nicht dazu. Aber egal - die Frage ist geklärt. Grüße und allen eine angenehme Woche. |
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| AW: Haftet Tierpension bei Sachschäden? Zitat:
edit: war ich wohl zu spät ...
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