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Haftet Tierpension bei Sachschäden?

Dies ist eine Diskussion zu Haftet Tierpension bei Sachschäden? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 20.09.2009, 16:40
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Haftet Tierpension bei Sachschäden?

Hallo zusammen,

habe mich neu hier registriert und grüße zunächst alle herzlich.

Es geht um folgende fachliche Frage: Angenommen, eine in einer guten Tierpension betreute Katze verursacht Schäden, in dem sie z.B. aus einer Holztür Keile herausfrisst.

Möglichkeit a)
Die Tierpension verweist auf ihre AGB, in denen Haftung auf den Tierhalter (also den Vertragspartner) umgelegt wird, es sei denn, der Tierpension kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde habe der Tierhalter die Kosten der Reparatur zu tragen.

Möglichkeit b)
Der Tierhalter verweist auf den § 834 BGB, der die Haftung des Tieraufsehers (das wäre dann die Tierpension) festschreibt.

Was zählt denn in einem solchen Fall bzw. ist höher zu bewerten?

Gibt es Urteile zu solchen Streitfragen?

Freue mich auf Hinweise. Danke!

Gruß und einen schönen Rest-Sonntag

Norbir
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 08:42
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AW: Haftet Tierpension bei Sachschäden?

Zitat:
Zitat von Norbir
habe mich neu hier registriert und grüße zunächst alle herzlich.
Willkommen!

Zitat:
Es geht um folgende fachliche Frage: Angenommen, eine in einer guten Tierpension betreute Katze verursacht Schäden, in dem sie z.B. aus einer Holztür Keile herausfrisst.
Wie habe ich das zu verstehen? Ich würde mir eher Sorgen um die Katze machen als um die blöde Tür.

Zitat:
Möglichkeit a)
Die Tierpension verweist auf ihre AGB, in denen Haftung auf den Tierhalter (also den Vertragspartner) umgelegt wird, es sei denn, der Tierpension kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde habe der Tierhalter die Kosten der Reparatur zu tragen.

Möglichkeit b)
Der Tierhalter verweist auf den § 834 BGB, der die Haftung des Tieraufsehers (das wäre dann die Tierpension) festschreibt.
Ich kann es nicht sicher sagen, vermute aber, dass das Gesetz hier höher zu bewerten ist. Wenn eine Katze dadurch gefährdet wird, dass die Pension derart schlecht eingerichtet ist, dass eine Katze überhaupt irgendwas fressen kann, was sie nicht soll, dann ist das meines Erachtens mindestens fahrlässig. Schätzungsweise ist aber eher § 835 BGB einschlägig, nämlich die Tierhüterhaftung!
Zitat:
§ 834 Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Außerdem:
Zitat:
§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
__________________
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Alt 21.09.2009, 12:01
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AW: Haftet Tierpension bei Sachschäden?

@BeneQ,
so in etwa habe ich mir das auch gedacht. Vielen Dank für das Feedback.

@2much:
Wir gehen mal davon aus, dass die Pension ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Tierhalter ist damit völlig außen vor, zumal wir unterstellen, dass dem Tier kein Schaden entstanden ist.
Im übrigen sind anfressbare Gegenstände durchaus in jeder Pension gegeben, es sei denn, man packt das Tier in eine Metallbox - was wohl kaum tierschutzrechtlich unbedenklich wäre. Die Frage ist vielmehr, was gehört zum "normalen" Verhalten einer Katze. Das Anfressen von Holztüren gehört sicher nicht dazu.
Aber egal - die Frage ist geklärt.

Grüße und allen eine angenehme Woche.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2009, 12:17
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AW: Haftet Tierpension bei Sachschäden?

Zitat:
Zitat von BeneQ
Der Tieraufseher muss daher auch bei Eigenschädigungen beweisen, dass er die erforderliche Sorgfalt aufgewandt hat.
Kann man nicht davon ausgehen, dass er NICHT die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, da die Räumlichkeiten offenbar nicht "katzensicher" waren? Die Frage ist auch immer: was ist fahrlässig und was grob fahrlässig? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, was es heißen soll, die Katze habe Keile aus einer Tür gefressen. Meines Erachtens muss aber ein Tieraufseher und -halter selbst dafür Sorge tragen, dass die Räumlichkeiten nicht durch katzentypisches Verhalten (Kratzen, Beißen, Klettern) Schaden nehmen. Das gilt doch insbesondere für einen Dienstleister, der sein Geld damit verdient.

edit: war ich wohl zu spät ...
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