Dies ist eine Diskussion zu Haftbarmachung bei Infektion Pferd innerhalb des Forums Tierrecht
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| Haftbarmachung bei Infektion Pferd A will bei B ein Pferd (Name: Horst) kaufen. Das Pferd Horst hat bei Besichtigung Nasenausfluß und Husten. B behauptet, Horst habe eine Erkältung (durch Transport vom Großhändler an B), die bereits behandelt würde (nur mündlich). Horst wird A mündlich zum Kauf angeboten und bis zur Abholung und Bezahlung reserviert. Abends erzählt A der Besitzerin des Pferdes "Hü" sowohl von dem zum Kauf angebotenen Horst als auch von dessen Infektion. Horst hat eine Woche später, bei Gefahrenübergang, Nasenausfluß. B erklärt darauf hin mündlich, dass Horst eine Erkältung hatte. Diese wäre jedoch nicht mehr vorhanden, und der Nasenausfluß wäre nicht mehr infektiös. Der Nasenausfluß sei nicht mehr als Krankheit zu werten und werde nach ein paar Tagen von selber verschwinden. Es müssten keine Medikamente gegeben werden (alles nur mündlich). Das Pferd wurde darauf hin also von A gekauft. Einen Tag später verschlimmert sich der Nasenaufluß, es kommt nach ein paar Tagen Husten hinzu. A ruft Tierarzt X, der eine Infektion feststellt. A informiert B darüber. Tierarzt X behandelt die Infektion für 2 Wochen unspezifisch. Es tritt eine Symptombesserung, aber keine Heilung ein. Tierarzt X vermutet darauf hin, dass Tier könne an "Druse" erkrankt sein. Er überprüft dies jedoch nicht, und verordnet auch keine "Druse-spezifische" Behandlung. Er verordnet nur Schleimlöser. Ein Tierarzt Y wird hinzugezogen. Dieser macht eine "Tupferprobe" und es wird eindeutig "Druse" festgestellt. Eine enstprechende Behandlung wird eingeleitet. Das Pferd wird wieder gesund, jedoch können Spätschäden nicht ausgeschlossen werden. Druse ist eine hochinfektiöse Krankheit. Bevor der Verdacht auf diese Krankheit ausgesprochen wurde, wurde das Pferd separiert, und der direkte Kontakt zu anderen Pferden vermieden (für generelle Infektionen übliche Vorgehensweise). Druse wird jedoch, so leicht wie kaum eine andere Krankheit, auch durch andere Vektoren auf andere Pferde übertragen. Zwei weitere Pferde "Hü" und "Hott" stecken sich mit der Krankheit an. A schreibt einen Brief an B und informiert über die Krankheit, wirft Verschweigen der Krankheit vor und verlangt Kostendeckung der Tierarztkosten etc. Darauf hin behauptet B schriftlich, A von Anfang an über eine bestehende Infektion informiert zu haben, und auch auf eventuelle Vorsichsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Ansteckung anderer Pferde hingewiesen zu haben. Frage 1) Kann Person B irgendwie zur Verantwortung gezogen werden? (Person behauptet schriftlicht, auf eine bestehende Infektion des verkauften Pferdes hingewiesen zu haben, und auf damit zusammenhängende Sicherheitsmaßnahmen) Frage 2) kann der Tierarzt X zur Verantwortung gezogen werden, evtl. hat er ja durch zu spätes Erkennen der Krankheit und eine Ansteckung der anderen Pferde mitverursacht? Frage 3) Kann der Besitzer von "Hü" die Person A haftbar machen, und Bezahlung der Tierarztkosten für "Hü" verlangen? Frage 4) Wer muss hier wem was zahlen? Ist A für irgend etwas haftbar? Es wäre super, wenn sich jemand hiermit auskennt und Antworten weiß Vielen Dank schon mal vorab. |
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