Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere innerhalb des Forums Tierrecht
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| Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere Ich frage mich schon länger, inwieweit ein Schutzvertrag für Kleintiere gilt. Irgendwie höre ich immer wieder andere Dinge. - Die Schutzgebühr darf nicht in den Vertrag, weil es sonst ein Kaufvertrag ist; so viel konnt ich schon herausfinden. Könnte bitte hier jemand über folgenden Vertragstext schauen und mir sagen, inwieweit die einzelnen Klauseln so rechtkräftig sind oder wie man sie ansonsten verändern könnte? Hier der Text (geht hier um Ratten): 1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege zu halten. Mind. 0,5 qm Käfiggrundfläche und ein der Rattenanzahl entsprechender Käfig müssen vorhanden sein, rattengerechte Ernährung (Rattentrockenfutter, täglich Gemüse/gelegentlich Obst, immer frisches Wasser) und die dauerhafte Gesellschaft von Artgenossen müssen gegeben sein. 2. Die Ratte ist, soweit erkennbar, gesund - wenn nicht unter „Weitere Angaben zum Tier“ Krankheiten vermerkt sind. Der/die Übergeber/in übernimmt keine Gewähr für charakterliche oder nachträglich entstehende gesundheitliche Defizite des Tieres. 3. Die tierärztliche Versorgung muss jederzeit gewährleistet sein und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen müssen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf Krankheit umgehend vorgenommen werden. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die hierzu erlassenen Verordnungen sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen. 4. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. 5. Es besteht darüber Einigkeit, dass das Eigentum an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsschluss auf den/die Übernehmer/in übergeht. Der/die Übergeber/in ist berechtigt diesen Vertrag bis zum endgültigen Eigentums-übergang zu kündigen, wenn der/die Übernehmer/in seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommt. 6. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchslabore und/oder Futtertieren ist, noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe der übernommenen Ratte an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet. 7. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung von dem/der Übergeber/in nicht gestattet. Sollte der/die Übernehmer/in die Ratte nicht mehr artgerecht halten können, so wird die Ratte von dem/der Übergeber/in bzw. einer beauftragten Person zurückgenommen, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte ist einzuholen. Der/ Übergeber/in hat vor einem Weiterverkauf/Weiterverschenken der Ratte, dieses dem/der Übergeber/in zu einem festen Ankaufspreis von ____ Euro anzubieten. Er/sie kann das Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Angebots bei dem/der Übergeber/in. 8. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, den Tod durch Versterben oder Einschläfern, sowie das Abhandenkommen der Ratte dem/der Übergeber/in umgehend mitzuteilen. 9. Der/die Übergeber/in verpflichtet sich, dem/der Übernehmer/in im Rahmen ihrer Möglichkeiten jederzeit/zeitnah mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung zu stehen. Telefonische Unterstützung sollte (außer in Notfällen) nicht zwischen 22:00 und 8:00 Uhr erbeten werden. 10. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich für die Dauer eines halben Jahres zur Duldung von 1-3 angekündigten Kontrollen über die artgerechte Haltung und wird dem/der Übergeber/in zu den ortsüblichen Zeiten den nötigen Zutritt zur Besichtigung des Tieres gewähren. Falls die Haltung nicht den Bedürfnissen der Ratte entspricht, kann der/die Übergeber/in Auflagen erteilen, deren Umsetzung nachkontrolliert wird. 11. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmer/in oder Übergeber/in ist die neue Anschrift der jeweils anderen Vertragspartei unaufgefordert mitzuteilen. Gleiches gilt für geänderte Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse. 12. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist der/die Übergeber/in berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der/die Übernehmer/in ist in diesem Fall auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückgabe der Ratte an den/die Übergeber/in verpflichtet. 13. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Vielen Dank! Viele Grüße, Tanja |
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| AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere Zitat:
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| AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere Hallo! Vielen Dank für Deine höfliche, freundliche Antwort. |
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| AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere Zitat:
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Den Rest spare ich mir jetzt mal. Ist ja kaum lesbar mit der/die Übernehmer/in. So ein bullshit/cowshit.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere Hallo! Oh sorry, dass man nicht gendert, wusste ich nicht. Das hatte ich in einer anderen vertragsvorlage so gesehen, drum dachte ich, das kann man so machen. Zitat:
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Aber es gibt eben auch leute, die sich sagen: Oh, die Ratte ist komisch, schauen wir erst mal in Foren oder warten wir ab und da soll eben klar gemacht werden: Nicht erst warten und kucken, sondern ab zum Tierarzt. Oder dass jemand von vorne herein weiß, er hat z. B. keinen Führerschein und auch kein Geld für das Taxi und eine Fahrt zum Not-Tierarzt nachts um 3 Uhr wäre nicht möglich. Zitat:
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Bei Ratten sit das nicht wie bei Hunden/Katzen, wo man das sowieso immer macht. Zitat:
![]() Hier nochmal ohne Gender: 1. Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege zu halten. Mind. 0,5 qm Käfiggrundfläche und ein der Rattenanzahl entsprechender Käfig (nachprüfbar unter www.cagecalc.de) müssen vorhanden sein, rattengerechte Ernährung (Rattentrockenfutter, täglich Gemüse/gelegentlich Obst, immer frisches Wasser) und die dauerhafte Gesellschaft von Artgenossen müssen gegeben sein. 2. Die Ratte ist, soweit erkennbar, gesund - wenn nicht unter „Weitere Angaben zum Tier“ Krankheiten vermerkt sind. Der Übergeber übernimmt keine Gewähr für charakterliche oder nachträglich entstehende gesundheitliche Defizite des Tieres. 3. Die tierärztliche Versorgung muss jederzeit gewährleistet sein und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen müssen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf Krankheit umgehend vorgenommen werden. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die hierzu erlassenen Verordnungen sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen. 4. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. 5. Es besteht darüber Einigkeit, dass das Eigentum an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsschluss auf den Übernehmer übergeht. Der Übergeber ist berechtigt diesen Vertrag bis zum endgültigen Eigentumsübergang zu kündigen, wenn der Übernehmer seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommt. 6. Der Übernehmer erklärt ausdrücklich, dass er weder Tierhändler, -züchter für Versuchslabore und/oder Futtertieren ist, noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe der übernommenen Ratte an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet. 7. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung von dem Übergeber nicht gestattet. Sollte der Übernehmer die Ratte nicht mehr artgerecht halten können, so wird die Ratte von dem Übergeber bzw. einer beauftragten Person zurückgenommen, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte ist einzuholen. Der Übergeber hat vor einem Weiterverkauf/Weiterverschenken der Ratte, dieses dem Übergeber zu einem festen Ankaufspreis von ____ € anzubieten. Er kann das Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Angebots bei dem Übergeber. 8. Der Übernehmer verpflichtet sich, den Tod durch Versterben oder Einschläfern, sowie das Abhandenkommen der Ratte dem Übergeber umgehend mitzuteilen. 9. Der Übergeber verpflichtet sich, dem Übernehmer im Rahmen ihrer Möglichkeiten jederzeit/zeitnah mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung zu stehen. Telefonische Unterstützung sollte (außer in Notfällen) nicht zwischen 22:00 und 8:00 Uhr erbeten werden. 10. Der Übernehmer verpflichtet sich für die Dauer eines halben Jahres zur Duldung von 1-3 angekündigten Kontrollen über die artgerechte Haltung und wird dem Übergeber zu den ortsüblichen Zeiten den nötigen Zutritt zur Besichtigung des Tieres gewähren. Falls die Haltung nicht den Bedürfnissen der Ratte entspricht, kann der Übergeber Auflagen erteilen, deren Umsetzung nachkontrolliert wird. 11. Bei einem Wohnungswechsel des Übernehmers oder Übergebers ist die neue Anschrift der jeweils anderen Vertragspartei unaufgefordert mitzuteilen. Gleiches gilt für geänderte Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse. 12. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist der Übergeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Übernehmer ist in diesem Fall auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückgabe der Ratte an den Übergeber verpflichtet. 13. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Mir geht es vor allem darum: Wie kann ich einen Schutzvertrag rechtlich gültig machen, so dass ich - sollte der Übernehmer die Ratte wirklich nicht artgerecht halten - sie dort rausholen kann. |
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| AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere Zitat:
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Alles andere ist nicht wirklich zielführend. Wobei ich den Text gar nicht so schlecht finde. Immerhin ist vieles schon drin, so auch die salvatorische Klausel. Trotzdem kann Rechtssicherheit nur ein Anwalt bieten - ganz sicher kein Forum.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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