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Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 12:24
Boardneuling
 
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Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere

Hallo!

Ich frage mich schon länger, inwieweit ein Schutzvertrag für Kleintiere gilt. Irgendwie höre ich immer wieder andere Dinge.

- Die Schutzgebühr darf nicht in den Vertrag, weil es sonst ein Kaufvertrag ist; so viel konnt ich schon herausfinden.

Könnte bitte hier jemand über folgenden Vertragstext schauen und mir sagen, inwieweit die einzelnen Klauseln so rechtkräftig sind oder wie man sie ansonsten verändern könnte?

Hier der Text (geht hier um Ratten):

1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege zu halten. Mind. 0,5 qm Käfiggrundfläche und ein der Rattenanzahl entsprechender Käfig müssen vorhanden sein, rattengerechte Ernährung (Rattentrockenfutter, täglich Gemüse/gelegentlich Obst, immer frisches Wasser) und die dauerhafte Gesellschaft von Artgenossen müssen gegeben sein.
2. Die Ratte ist, soweit erkennbar, gesund - wenn nicht unter „Weitere Angaben zum Tier“ Krankheiten vermerkt sind. Der/die Übergeber/in übernimmt keine Gewähr für charakterliche oder nachträglich entstehende gesundheitliche Defizite des Tieres.
3. Die tierärztliche Versorgung muss jederzeit gewährleistet sein und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen müssen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf Krankheit umgehend vorgenommen werden. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die hierzu erlassenen Verordnungen sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen.
4. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden.
5. Es besteht darüber Einigkeit, dass das Eigentum an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsschluss auf den/die Übernehmer/in übergeht. Der/die Übergeber/in ist berechtigt diesen Vertrag bis zum endgültigen Eigentums-übergang zu kündigen, wenn der/die Übernehmer/in seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommt.
6. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchslabore und/oder Futtertieren ist, noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe der übernommenen Ratte an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet.
7. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung von dem/der Übergeber/in nicht gestattet. Sollte der/die Übernehmer/in die Ratte nicht mehr artgerecht halten können, so wird die Ratte von dem/der Übergeber/in bzw. einer beauftragten Person zurückgenommen, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte ist einzuholen. Der/ Übergeber/in hat vor einem Weiterverkauf/Weiterverschenken der Ratte, dieses dem/der Übergeber/in zu einem festen Ankaufspreis von ____ Euro anzubieten. Er/sie kann das Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Angebots bei dem/der Übergeber/in.
8. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, den Tod durch Versterben oder Einschläfern, sowie das Abhandenkommen der Ratte dem/der Übergeber/in umgehend mitzuteilen.
9. Der/die Übergeber/in verpflichtet sich, dem/der Übernehmer/in im Rahmen ihrer Möglichkeiten jederzeit/zeitnah mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung zu stehen. Telefonische Unterstützung sollte (außer in Notfällen) nicht zwischen 22:00 und 8:00 Uhr erbeten werden.
10. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich für die Dauer eines halben Jahres zur Duldung von 1-3 angekündigten Kontrollen über die artgerechte Haltung und wird dem/der Übergeber/in zu den ortsüblichen Zeiten den nötigen Zutritt zur Besichtigung des Tieres gewähren. Falls die Haltung nicht den Bedürfnissen der Ratte entspricht, kann der/die Übergeber/in Auflagen erteilen, deren Umsetzung nachkontrolliert wird.
11. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmer/in oder Übergeber/in ist die neue Anschrift der jeweils anderen Vertragspartei unaufgefordert mitzuteilen. Gleiches gilt für geänderte Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse.
12. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist der/die Übergeber/in berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der/die Übernehmer/in ist in diesem Fall auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückgabe der Ratte an den/die Übergeber/in verpflichtet.
13. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Vielen Dank!

Viele Grüße, Tanja
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Alt 02.05.2010, 12:11
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AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere

Zitat:
Zitat von Serena-t Beitrag anzeigen
Könnte bitte hier jemand über folgenden Vertragstext schauen und mir sagen, inwieweit die einzelnen Klauseln so rechtkräftig sind oder wie man sie ansonsten verändern könnte?
Ich werde einen Teufel tun und hier eine AGB-Kontrolle deines Vertrages durchführen, aber egal ob du den Kaufpreis in den Vertragstext reinschreibst oder nicht, die entgeltliche Zuwendung einer Sache bleibt ein Kaufvertrag.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2010, 12:31
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AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere

Hallo!

Vielen Dank für Deine höfliche, freundliche Antwort.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2010, 15:38
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AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere

Zitat:
Zitat von Serena-t Beitrag anzeigen
- Die Schutzgebühr darf nicht in den Vertrag, weil es sonst ein Kaufvertrag ist; so viel konnt ich schon herausfinden.
Och, ist das so? Was soll denn so ein Vertrag sonst sein, wenn kein Kaufvertrag? Wir haben Vertragsfreiheit, d.h. grundsätzlich kann jeder mit jedem jeden beliebigen Vertrag machen - sofern nicht rechts- oder sittenwidrig.

Zitat:
Könnte bitte hier jemand über folgenden Vertragstext schauen und mir sagen, inwieweit die einzelnen Klauseln so rechtkräftig sind oder wie man sie ansonsten verändern könnte?
Mit diesen Schutzverträgen gibt es immer wieder Ärger. Das liegt aber nicht nur an den Verträgen, sondern teilweise auch an den beteiligten Vertragspartnern. Nichtsdestotrotz würde ich es befürworten, wenn einer der zahlreichen Tierschutzorganisationen, die zumeist diese Schutzvertäge in Umlauf bringen, wenigstens ein mal einen Anwalt beauftragt, um einen hieb- und stichfesten Vertrag aufzusetzen!

Zitat:
Hier der Text (geht hier um Ratten):

1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege zu halten.
Auf eine "gendergerechte" Ausdrucksweise sollte verzichtet werden, denn diese a) ist kein korrektes Deutsch (siehe Duden) b) macht den Text unübersichtlicher und c) ist schlichtweg überflüssig, wenn man die deutsche Sprache beherrscht und versteht.

Zitat:
Mind. 0,5 qm Käfiggrundfläche
unabhängig von der Anzahl der Tiere?
Zitat:
und ein der Rattenanzahl entsprechender Käfig müssen vorhanden sein, rattengerechte Ernährung (Rattentrockenfutter, täglich Gemüse/gelegentlich Obst, immer frisches Wasser) und die dauerhafte Gesellschaft von Artgenossen müssen gegeben sein.
Da ist schon wieder die Frage, was als rattengerecht (tiergerecht) zu bezeichnen ist. Solche Begriffe sind Auslegungssache und sehr dehnbar. Gleiches gilt für Begrifflichkeiten wie liebevoll, artgerecht usw.

Zitat:
2. Die Ratte ist, soweit erkennbar, gesund - wenn nicht unter „Weitere Angaben zum Tier“ Krankheiten vermerkt sind.
Ob man das so garantieren kann? Egal, denn der Verkäufer ist ohnehin zur Gewährleistung verpflichtet.

Zitat:
3. Die tierärztliche Versorgung muss jederzeit gewährleistet sein und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen müssen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf Krankheit umgehend vorgenommen werden.
Hier wieder: was ist notwendig und was nicht? Kann wohl der TA am besten beurteilen, wobei da zwei TÄ sicherlich nicht immer der gleichen Meinung sind.

Zitat:
Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die hierzu erlassenen Verordnungen sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen.
Muss man sowas extra erwähnen? Ich hoffe doch nicht.

Zitat:
4. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden.
Ok. Kastration? Sollte sich ein Abnehmer nicht verpflichten die Tiere kastrieren zu lassen? Sollte er dieses nicht auch unaufgefordert nachzuweisen haben (zB Rechnung vom TA)?

Den Rest spare ich mir jetzt mal. Ist ja kaum lesbar mit der/die Übernehmer/in. So ein bullshit/cowshit.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 10:13
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AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere

Hallo!

Oh sorry, dass man nicht gendert, wusste ich nicht. Das hatte ich in einer anderen vertragsvorlage so gesehen, drum dachte ich, das kann man so machen.

Zitat:
unabhängig von der Anzahl der Tiere? Da ist schon wieder die Frage, was als rattengerecht (tiergerecht) zu bezeichnen ist.
Die Grundfläche unabhängig von der Anzahl, ja. Bei Ratten sollte es dann eher in die Höhe gehen.

Zitat:
Ob man das so garantieren kann? Egal, denn der Verkäufer ist ohnehin zur Gewährleistung verpflichtet.
Ein Stück weit kann man das schon garantieren, denke ich. Ich sehe einem Tier ja an, ob es klare Augen, glänzndes Fell hat, sich nicht ständig kratzt (Milben o. ä.), nicht röchelt oder sonstige Atemgeräusche hat. Klar bin ich kein Tierarzt, aber im Rahmen dessen, was ich sehe und über Ratten weiß, kann ich sagen, dass Tier ist soweit ersichtlich gesund.

Zitat:
Hier wieder: was ist notwendig und was nicht? Kann wohl der TA am besten beurteilen, wobei da zwei TÄ sicherlich nicht immer der gleichen Meinung sind.
Ich weiß, dass das ein schwieriger Punkt ist, der sehr von der einzelnen Krankheit abhängt (wäre z. B. eine zweite oder dritte Tumor- OP notwendig oder überhaupt die OP bei einer Ratte, die schon über 2 ist?).
Aber es gibt eben auch leute, die sich sagen: Oh, die Ratte ist komisch, schauen wir erst mal in Foren oder warten wir ab und da soll eben klar gemacht werden: Nicht erst warten und kucken, sondern ab zum Tierarzt.
Oder dass jemand von vorne herein weiß, er hat z. B. keinen Führerschein und auch kein Geld für das Taxi und eine Fahrt zum Not-Tierarzt nachts um 3 Uhr wäre nicht möglich.

Zitat:
Muss man sowas extra erwähnen? Ich hoffe doch nicht.
Oh, ich habe schon so einiges gehört, was mir die Haare zu Berge stehen ließ. ich halte es also für sicherer.

Zitat:
Ok. Kastration? Sollte sich ein Abnehmer nicht verpflichten die Tiere kastrieren zu lassen? Sollte er dieses nicht auch unaufgefordert nachzuweisen haben (zB Rechnung vom TA)?
Kastration ist immer ein Risiko: Bei Weibchen sowieso, da ein sehr großer Eingriff, bei Männchen zwar einfacher, aber immer noch mit Narkoserisiko verbunden etc. Nach Möglichkeit sollte also nicht kastriert werden.
Bei Ratten sit das nicht wie bei Hunden/Katzen, wo man das sowieso immer macht.

Zitat:
Den Rest spare ich mir jetzt mal. Ist ja kaum lesbar mit der/die Übernehmer/in. So ein bullshit/cowshit.
Sorry nochmal ...

Hier nochmal ohne Gender:

1. Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege zu halten. Mind. 0,5 qm Käfiggrundfläche und ein der Rattenanzahl entsprechender Käfig (nachprüfbar unter www.cagecalc.de) müssen vorhanden sein, rattengerechte Ernährung (Rattentrockenfutter, täglich Gemüse/gelegentlich Obst, immer frisches Wasser) und die dauerhafte Gesellschaft von Artgenossen müssen gegeben sein.
2. Die Ratte ist, soweit erkennbar, gesund - wenn nicht unter „Weitere Angaben zum Tier“ Krankheiten vermerkt sind. Der Übergeber übernimmt keine Gewähr für charakterliche oder nachträglich entstehende gesundheitliche Defizite des Tieres.
3. Die tierärztliche Versorgung muss jederzeit gewährleistet sein und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen müssen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf Krankheit umgehend vorgenommen werden. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die hierzu erlassenen Verordnungen sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen.
4. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden.
5. Es besteht darüber Einigkeit, dass das Eigentum an dem übernommenen Tier erst nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsschluss auf den Übernehmer übergeht. Der Übergeber ist berechtigt diesen Vertrag bis zum endgültigen Eigentumsübergang zu kündigen, wenn der Übernehmer seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommt.
6. Der Übernehmer erklärt ausdrücklich, dass er weder Tierhändler, -züchter für Versuchslabore und/oder Futtertieren ist, noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe der übernommenen Ratte an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet.
7. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung von dem Übergeber nicht gestattet. Sollte der Übernehmer die Ratte nicht mehr artgerecht halten können, so wird die Ratte von dem Übergeber bzw. einer beauftragten Person zurückgenommen, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte ist einzuholen. Der Übergeber hat vor einem Weiterverkauf/Weiterverschenken der Ratte, dieses dem Übergeber zu einem festen Ankaufspreis von ____ € anzubieten. Er kann das Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Angebots bei dem Übergeber.
8. Der Übernehmer verpflichtet sich, den Tod durch Versterben oder Einschläfern, sowie das Abhandenkommen der Ratte dem Übergeber umgehend mitzuteilen.
9. Der Übergeber verpflichtet sich, dem Übernehmer im Rahmen ihrer Möglichkeiten jederzeit/zeitnah mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung zu stehen. Telefonische Unterstützung sollte (außer in Notfällen) nicht zwischen 22:00 und 8:00 Uhr erbeten werden.
10. Der Übernehmer verpflichtet sich für die Dauer eines halben Jahres zur Duldung von 1-3 angekündigten Kontrollen über die artgerechte Haltung und wird dem Übergeber zu den ortsüblichen Zeiten den nötigen Zutritt zur Besichtigung des Tieres gewähren. Falls die Haltung nicht den Bedürfnissen der Ratte entspricht, kann der Übergeber Auflagen erteilen, deren Umsetzung nachkontrolliert wird.
11. Bei einem Wohnungswechsel des Übernehmers oder Übergebers ist die neue Anschrift der jeweils anderen Vertragspartei unaufgefordert mitzuteilen. Gleiches gilt für geänderte Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse.
12. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist der Übergeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Übernehmer ist in diesem Fall auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückgabe der Ratte an den Übergeber verpflichtet.
13. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


Mir geht es vor allem darum: Wie kann ich einen Schutzvertrag rechtlich gültig machen, so dass ich - sollte der Übernehmer die Ratte wirklich nicht artgerecht halten - sie dort rausholen kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 10:48
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AW: Gültigkeit von Schutzvertrag für Kleintiere

Zitat:
Zitat von Serena-t Beitrag anzeigen
Oh sorry, dass man nicht gendert, wusste ich nicht. Das hatte ich in einer anderen vertragsvorlage so gesehen, drum dachte ich, das kann man so machen.
Kann man sicher auch. Ändert auch sicher nichts an der rechtlichen Gültigkeit. Aber es ist unnötig (wenn man die deutsche Sprache versteht) und laut Duden eben keine korrekte Rechtschreibung. Und wenn sich die FeministInnen auf den Kopf stellen und dabei Salsa tanzen ändert das auch nichts daran.

Zitat:
Die Grundfläche unabhängig von der Anzahl, ja. Bei Ratten sollte es dann eher in die Höhe gehen.
Der Punkt ist der, dass der Vertragstext eindeutig sein sollte - und das ist er nicht. Eindeutiger wäre z.B. die genaue Angabe einer minimal einzuhaltenden Grundfläche und einer Gesamtfläche oder meinetwegen auch eine komplexere Berechnung.

Zitat:
Klar bin ich kein Tierarzt, aber im Rahmen dessen, was ich sehe und über Ratten weiß, kann ich sagen, dass Tier ist soweit ersichtlich gesund.
Ich weiß auch eine Menge über Autos. Trotzdem würde ich einen Teufel tun und jemanden garantieren, dass ein Wagen 100%ig in Ordnung ist. Im übrigen ist die Regelung überflüssig, da (bekannte) Sachmängel angegeben werden müssen.

Zitat:
Mir geht es vor allem darum: Wie kann ich einen Schutzvertrag rechtlich gültig machen, so dass ich - sollte der Übernehmer die Ratte wirklich nicht artgerecht halten - sie dort rausholen kann.
Schon klar. Aber ich kann nur nochmals an den Tierschutz appellieren etwas Geld zu sammeln und davon einen brauchbaren Anwalt zu bezahlen, der sich der Sache annimmt. Wenn man schon eine Vorlage mitbringt, wird der Aufwand - und damit den Preis - vermutlich nicht ganz so hoch sein.

Alles andere ist nicht wirklich zielführend. Wobei ich den Text gar nicht so schlecht finde. Immerhin ist vieles schon drin, so auch die salvatorische Klausel. Trotzdem kann Rechtssicherheit nur ein Anwalt bieten - ganz sicher kein Forum.
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