Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung Pferdekauf von privat innerhalb des Forums Tierrecht
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| Gewährleistung Pferdekauf von privat Frau X kauft über einen Pferdehändler ein Pferd, welches dieser in Kommission für eine Privatperson verkauft. Es wurde ein schriftlicher Kaufvertrag aufgesetzt mit 3 Monaten Gewährleistung zu Gunsten des Käufers. Frau X betonte ausdrücklich, dass Sie ein braves Pferd sucht, da sie einen Reitunfall hatte und nun etwas ängstlich ist. Nun erfährt Frau X im nachhinein, dass das Pferd vorher seine Reiter abgebuckelt hat und es deswegen verkauft wird - was vorher verschwiegen wurde. Beim Probereiten war das Pferd brav. Fordert man es aber in der Stunde etwas, buckelt es manchmal. Das bleibt weiter im Beritt beim Händler bleiben und Frau X nimmt 1 Mal in der Woche dort Reitstunden - aufgrund der Entfernung geht es nicht anders. Frau X ist nun aufgrund der Informationen, die sie erst nach dem Pferdekauf erhalten hat unsicher, ob das das richtige Pferd für sie ist und überlegt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Könnte Frau X das aufgrund eines solchen Sachverhaltes machen? |
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| AW: Gewährleistung Pferdekauf von privat Werr steht im Vertrag als Verkäufer ? |
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| AW: Gewährleistung Pferdekauf von privat Im Vertrag steht die Privatperson. |
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| AW: Gewährleistung Pferdekauf von privat wer hat unterschrieben ? Der Händler im Namen der Privatperson ? |
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| AW: Gewährleistung Pferdekauf von privat Der Händler war lediglich der Vermittler - es handelt sich um einen Privatkauf. |
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| AW: Gewährleistung Pferdekauf von privat Wer hat denn das Verkaufsgespräch geführt und die Mängel verschwiegen? Der private Verkäufer selbst? Oder der Händler? Gibt es Zeugen oder einen Vertrag? Wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, dann spielt es aber keine Rolle, ob der Verkäufer möglicherweise die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat. |
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| AW: Gewährleistung Pferdekauf von privat Das Verkaufsgespräch fand zuerst zwischen dem Händler und dem Käufer statt. Erst bei Vertragsunterzeichung wurde der Verkäufer bekannt gegeben und erschien persönlich. Es wurde unter anderem schriftlich eine Gewährleistung von 2 Monaten vereinbart. Man befindet sich auch noch innerhalb dieser. Als Zeuge war lediglich der Händler anwesend, ob der im Ernstfall wahrheitsgemäß zu Gunsten des Käufers aussagen würde wäre fraglich. Ist es nicht so gut wie unmöglich in so einem Fall Arglist zu beweisen? Man könnte sich darauf berufen, dass der Käufer wissentlich ein junges Pferd gekauft hat - und junge Pferde bocken schon mal... Schließlich hätte der Käufer das Pferd Probe geritten und es für gut befunden. Was wäre, wenn das Pferd den Käufer derbe abgebuckelt, dieser sich dadurch leicht verletzt und es dafür einen Zeugen gegeben hätte? |
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