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"Geschäft" eines Hundes

Dies ist eine Diskussion zu "Geschäft" eines Hundes innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 15.07.2011, 17:18
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"Geschäft" eines Hundes

Mal angenommen Person A hat einen Hund und geht mit diesem Hund spazieren und kommt dabei am Haus von Person B vorbei. Person B beschuldigt Person A, dass der Hund vor dem eingezäunten Grundstück von Person B, also nicht auf seinem Grundstück, sondern auf der öffentlichen Straße, sein "großes Geschäft" erledigt hätte. Person A entfernt immer die Hinterlassenschaften des Hundes und lässt den Hund auch nicht in fremden Gärten oder Vorgärten usw. sein Geschäft verrichten.
Es gibt keine Augenzeugen oder Beweise. Person B droht mit Anzeige, weil es wohl schon öfters in letzter Zeit passiert ist.

Kann Person B eine Anzeige erstatten gegen Person A?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 17:32
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AW: "Geschäft" eines Hundes

Anzeigen kann jeder jeden, Frage nur, ob es zu irgendwas führt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 19:03
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AW: "Geschäft" eines Hundes

Ja, hat der Hund nun... oder nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 19:09
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AW: "Geschäft" eines Hundes

http://www.roedinghausen.de/index.ph...b=0&call=suche

solange der beschuldiger keinen DNA-test oder weitere zeugen aus dem ärmel zieht, würde ich mir als hundbesitzer keine gedanken machen und hoffen, dass niemals ein hund mit dünnpfiff an meinem haus vorbeikommt ,,,
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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