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Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ???

Dies ist eine Diskussion zu Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ??? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 28.05.2009, 10:02
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Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ???

Angenommen Hund G wird von Hund H innerhalb von 3 Wochen zwei Mal gebissen.
Dabei erheblich verletzt.
Halter von Hund H würdeTierarztrechnung vom 1. Vorfall übernehmen, weigert sich aber die vom 2. Vorfall zu übernehmen.
Halter von Hund H argumentiert so, das an dem 1. Vorfall Hund G selber schuld sei, das Hund H gebissen hat.
Und beim 2. Vorfall sei der Halter von Hund G schuld das Hund H gebissen hat.
Welche Chancen hätte jetzt der Halter von Hund G, wenn er die Übernahme der Tierarztrechnung einklagt?
Beweismittel können vom Halter Hund G nicht erbracht werden, ausser Foto von der Bisswunde.
Halter von Hund H war mit Ehegatten unterwegs.
Das Hund H gebissen hat wird nicht abgestritten.
Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ???
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